Immobilien zum Mieten in Bobingen

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Das Wichtigste zum Mieten in Bobingen

Beim Mieten in Bobingen greift keine Mietpreisbremse — anders als in mehreren Nachbarkommunen des Landkreises Augsburg. Mieterhöhungen im laufenden Vertrag sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Für den Kaufrahmen gilt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer; als Mieter betrifft Sie das nur, wenn Sie später Eigentum erwerben.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV GebietslisteQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

Was begrenzt Ihre Miete — und was nicht?

Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete in Bobingen nicht durch die 10-Prozent-Regel der Mietpreisbremse begrenzt werden. Es gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs; die ortsübliche Vergleichsmiete ist ohne lokalen Mietspiegel über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten zu belegen. Im Bestand bleiben Mieterhöhungen zusätzlich an die 20-Prozent-Kappung in drei Jahren gebunden.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV Text

Was zahlen Familien für die Kita?

Die Elternbeiträge der Bobinger Kindertagesstätten sind einheitlich nach Buchungszeit gestaffelt; eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind drei Jahre alt wird, rechnet der Freistaat Bayern automatisch 100 € monatlichen Beitragszuschuss an. Die Anmeldung läuft zentral über das Bürgerserviceportal (regulär im Februar für das Folgejahr).

Quelle: Stadt Bobingen; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Bobingen; Kita-Beiträge Infoabend

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für eine Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bestätigung, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum einhält. Im Landkreis Augsburg beantragen Sie den WBS online beim Landratsamt; Papierformulare gibt es auch über die Gemeinde.

Quelle: Landkreis Augsburg; Wohnberechtigungsschein

Häufige Fragen zum Mieten in Bobingen

  • Gilt in Bobingen die Mietpreisbremse?
  • Ist Bobingen angespannter Wohnungsmarkt?
  • Darf die Neuvertragsmiete nur 10 % über Vergleichsmiete liegen?

Nein. Bobingen steht nicht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV, ab 1. Januar 2026). Nachbarkommunen wie Königsbrunn oder Kleinaitingen sind gelistet — Bobingen nicht. Bei Neuvermietung greift daher keine gesetzliche 10-Prozent-Deckelung über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV Gebietsliste

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Bobingen bei Mieterhöhungen?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 15 oder 20 % steigen?
  • Gibt es in Bobingen die abgesenkte Kappungsgrenze?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gebieten — Bobingen gehört nicht dazu. Zusätzlich muss jede Erhöhung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV Text

  • Gibt es in Bobingen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Gilt der Augsburger Mietspiegel auch in Bobingen?

Einen eigenen qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt Bobingen nicht. Der Mietspiegel der Stadt Augsburg gilt nur im Stadtgebiet Augsburg. Für Bobingen müssen Vermieter und Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen, Datenbanken oder ein Gutachten belegen.

Quelle: Stadt Augsburg; Mietspiegel Geltungsbereich

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn für Bobingen?
  • Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein im Landkreis Augsburg?
  • Wo finde ich Sozialwohnungen in Bobingen?

Für eine öffentlich geförderte Sozialwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Im Landkreis Augsburg beantragen Sie ihn online beim Landratsamt (auch Benennung für eine konkrete Wohnung). Ob aktuell geförderte Wohnungen frei sind, erfahren Sie über Vermieter mit Belegungsbindung bzw. die Kreisverwaltung.

Quelle: Landkreis Augsburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was kosten Kita und Kindergarten in Bobingen für Mieter-Familien?
  • Gibt es Beitragsfreiheit für die Kita?
  • Wann gilt der 100-Euro-Zuschuss?

Die Beiträge sind stadtweit einheitlich nach Buchungszeit gestaffelt; eine kommunale Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ab dem Kindergartenjahr mit Vollendung des dritten Lebensjahres greift der Landeszuschuss von 100 € monatlich. Bei Leistungsbezug (z. B. Bürgergeld, Wohngeld) können Sie beim Landratsamt eine Übernahme der Betreuungsgebühren beantragen. Anmeldung: Bürgerserviceportal der Stadt.

Quelle: Stadt Bobingen; Kita-BeiträgeQuelle: Stadt Bobingen; Kita-Anmeldung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Augsburg zur Arbeit?
  • Reicht der Bahnhof Bobingen zum Pendeln?
  • Hilft AktiVVo zum Bahnhof?

Ja — Bahnhof plus AVV-Tarif machen Pendeln nach Augsburg alltagstauglich (oft rund 10–15 Minuten Zug). Stadtbus und AktiVVo (On-Demand, Mo–Sa bis 24 Uhr) verbinden Wohnlagen mit Bahnhof oder Regionalbushaltestellen. Tickets und Fahrplanauskunft laufen über den AVV.

Quelle: Stadt Bobingen; Lage und AnreiseQuelle: Stadt Bobingen; AVV und AktiVVo

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahle ich als Mieter die neue Grundsteuer mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Bobingen?

Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell; in Bobingen beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 360 v. H. Die Höhe Ihrer Umlage hängt vom Messbetrag der Wohnung und vom Vertrag ab.

Quelle: Stadt Bobingen; Grundsteuer Hebesatz

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