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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Mering – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Mering die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht der Markt nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz 2026
Ohne örtlichen Mietspiegel müssen Vermieter eine Erhöhung nach § 558a BGB anders begründen — etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Die Bremse begrenzt Neuverträge; Ausnahmen (unter anderem erstmalige Vermietung nach dem 1. Oktober 2014, umfassende Modernisierung) stehen in der jeweiligen Vertragsakte. Die neue Grundsteuer (ab 2025) darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B 2026: 450 v. H.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Markt Mering; Hebesatz Grundsteuer B
Seit dem 1. August 2021 liegen die geförderten Wohnungen im Landkreis Aichach-Friedberg in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein reicht dann häufig nicht allein: Sozialwohnungen des Ersten Förderungswegs und der EOF-Stufe 1 vergibt das Wohnungsamt. Für Mering stellen Sie den Antrag beim Landratsamt Aichach-Friedberg (Münchener Straße 9, Aichach); die Vormerkung gilt für Aichach, Kissing und den Markt Mering. Friedberg hat ein eigenes Wohnungsamt.
Quelle: Landratsamt AIC-FDB; WohnungsamtQuelle: Landratsamt AIC-FDB; WBS-Merkblatt
Gemeindliche Kindertageseinrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit (Satzung GS/KITAS ab 1. September 2025); eine automatische Beitragsfreiheit gibt es nicht. Platzanfragen laufen über LittleBird. Den landesweiten Beitragszuschuss finden Sie im Bundesland-Block.
Quelle: Markt Mering; KinderbetreuungQuelle: LittleBird; Kitaplatz Mering
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Mering steht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Seit dem 1. Januar 2026 darf die Nettokaltmiete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Die Verordnung gilt bis 31. Dezember 2029.
In Mering gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Vertrag darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (ohne Modernisierung und Betriebskosten). Das folgt aus derselben MiSchuV wie die Mietpreisbremse.
Quelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text
Nein. Der Markt veröffentlicht keinen amtlichen oder qualifizierten Mietspiegel. Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB müssen Vermieter die Vergleichsmiete dann anders begründen. Private Portalseiten ersetzen das nicht.
Für Mering ist das Wohnungsamt im Landratsamt Aichach-Friedberg zuständig (Münchener Straße 9, 86551 Aichach), nicht das Rathaus. Nur wer in der Stadt Friedberg wohnt, beantragt dort bei der Stadt. Kontakte und Formulare stehen auf der Landratsamt-Seite.
Oft nein. Seit dem 1. August 2021 liegen die geförderten Wohnungen im Landkreis in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Viele Sozialwohnungen (Erster Förderungsweg, EOF-Stufe 1) vergibt das Wohnungsamt per Benennung. Die Vormerkung des Landratsamts gilt für Aichach, Kissing und den Markt Mering.
Gemeindliche Einrichtungen erheben Gebühren nach Buchungszeit (Satzung GS/KITAS ab 1. September 2025). Der Marktgemeinderat hat eine zweistufige Erhöhung um jeweils 3 % beschlossen. Anfrage über LittleBird. Den landesweiten Zuschuss siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Markt Mering; KinderbetreuungQuelle: Augsburger Allgemeine; Kita-Gebühren
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Maßgeblich ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Der Markt setzt 2026 den Hebesatz B auf 450 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; der Betrag steht im Grundsteuerbescheid.
Quelle: Markt Mering; Hebesatz 2026Quelle: Markt Mering; Grundsteuerbescheid
Über den AVV: Regionalzüge am Bahnhof Mering und am Halt Mering-St. Afra nach Augsburg und München, plus Ammerseebahn. Buslinien im Verbund erschließen das Ortsgebiet; Fahrpläne stehen beim AVV.
Quelle: AVV; Fahrpläne und TarifQuelle: Deutsche Bahn; Bahnhof Mering
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden