Modernes Neubau-Apartment mit Balkon, inkl. Möblierung–ideal für Eigennutzer und Kapitalanleger

In Augsburg gibt es 1 Eigentumswohnung zum Kaufen. Stand: 03.09.2026.
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Wer in Augsburg kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029; das betrifft auch vermietete Kaufobjekte und Neuvermietung nach dem Erwerb.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nutzt Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell — maßgeblich sind Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Nutzungsart, nicht der Verkaufspreis. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Augsburg ab 2025670 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Augsburg; Grundsteuer Hebesatz
Der Stadtrat hat am 18. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Die Karte der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — ohne Anschlusszwang und ohne Anspruch auf Fernwärme. Detailpläne zum Netzausbau liefern zusätzlich die Stadtwerke.
Quelle: Stadt Augsburg; Wärmeplanung
Grundbuchsachen für Augsburg führt das Amtsgericht Augsburg. Orientierung zu Bodenrichtwerten liefert BORIS-Bayern der Gutachterausschüsse — als Lagehinweis, nicht als Verkehrswertgutachten. Notar- und Grundbuchkosten kommen zur Grunderwerbsteuer hinzu.
Quelle: Amtsgericht Augsburg; GrundbuchamtQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Ja. In Bayern — und damit in Augsburg — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Das ist einer der niedrigsten Sätze unter den Bundesländern.
Zur Grunderwerbsteuer (3,5 %) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab — planen Sie Eigenkapital über dem Kaufpreis ein.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Augsburg; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B in Augsburg 670 % (ab 2025). Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell — kein Verkaufs- oder Marktwert. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Zuständig ist das Amtsgericht Augsburg (Grundbuchamt). Eintragungen und Umschreibungen laufen über Notar und Gericht; Fragen zu laufenden Verfahren richten Sie an die Gerichtsstelle.
Bodenrichtwerte sind lagenabhängig und stehen in BORIS-Bayern der Gutachterausschüsse. Sie dienen der Orientierung bei Kauf und Bewertung — ersetzen aber kein Verkehrswertgutachten.
Der Stadtrat hat am 18. Juni 2026 den kommunalen Wärmeplan beschlossen. Die Karte zeigt voraussichtliche Versorgungsgebiete — ohne Anschlusszwang und ohne Anspruch auf Netzanschluss. Für die Heizungsentscheidung bleiben Gebäude und Förderrecht maßgeblich.
Ja. Augsburg steht bis zum 31. Dezember 2029 unter Mietpreisbremse und abgesenkter Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren). Bei Neuvermietung nach dem Erwerb gilt die 10 %-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete — Ausnahmen vorbehalten.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Stadt Augsburg; Mieterschutz
Städtische Kita-Plätze sind nicht generisch beitragsfrei. Die Gebühr hängt von Alter, Buchungszeit und Zusatzleistungen ab; bei Bedürftigkeit ist eine Kostenübernahme möglich. Vormerkung für städtische Plätze läuft typischerweise von Januar bis Ende Februar.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden