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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kissing – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten in Kissing Hebesatz A und B mit je 400 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer laut Bescheid. Seit dem 1. Januar 2026 steht Kissing unter der Mietpreisbremse — relevant, wenn Sie vermieten wollen. Landesweite Kaufsteuern stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Kissing; Grundsteuer ReformQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Zuständig für Grundstücke in Kissing ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Aichach (Schloßplatz 9) — für den ganzen Landkreis Aichach-Friedberg. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse; Kaufinteressenten ohne Vollmacht des Eigentümers erhalten keinen Auszug. Bestellung nicht per E-Mail oder Telefon. Messbescheide zur Grundsteuer kommen vom Finanzamt Augsburg-Land, nicht vom Rathaus. Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-Bayern.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt AichachQuelle: Gemeinde Kissing; Finanzamt MessbescheidQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
Im Juni 2024 trat die Paar über die Ufer; Grundwasser drückte in Keller von Rathaus, Grund- und Mittelschule und weiteren Gebäuden. Lagebezogen prüfen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landesamts für Umwelt — der Schaden von 2024 ist kein automatisches Urteil über jedes Flurstück. Einen beschlossenen kommunalen Wärmeplan hat die Gemeinde bisher nicht veröffentlicht; sie arbeitet im Klimaschutz-Netzwerk des Landkreises mit. Die landesweite Planungsfrist steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Kissing; Hochwasser 2024Quelle: LfU Bayern; HochwasserkartenQuelle: Gemeinde Kissing; Klimaschutz-Netzwerk
Der Gemeinderat hat am 23. Juli 2025 die Stellplatzsatzung neu gefasst; sie gilt seit dem 30. September 2025. Wer baut oder umnutzt, muss Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder nachweisen. Die Satzung liegt im Rathaus (Zimmer 23) zur Einsicht. Ein Bewohnerparkausweis für das ganze Gemeindegebiet ist auf den Service-Seiten nicht ausgewiesen.
Quelle: Gemeinde Kissing; Stellplatzsatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesatz A und B mit je 400 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das Landesmodell (Flächenmodell) steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung — der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Gemeinde Kissing; Grundsteuer HebesatzQuelle: Gemeinde Kissing; Grundsteuer Reform
Beim Amtsgericht Aichach — Grundbuchamt (Schloßplatz 9, 86551 Aichach), zuständig für den ganzen Landkreis. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse und Ausweis; Kaufinteressenten ohne Vollmacht des Eigentümers erhalten keinen Auszug. Bestellung nicht telefonisch und nicht per E-Mail.
Zuständig ist das Finanzamt Augsburg-Land (Sieglindenstraße 19, 86152 Augsburg). Die Gemeinde ist an den Messbescheid gebunden und darf ihn nicht selbst ändern. Rückfragen zum Messbetrag gehen schriftlich an das Finanzamt; Namens- oder Adressfehler im Gemeindebescheid an steuern@kissing.de mit Personenkonto.
Quelle: Gemeinde Kissing; Finanzamt MessbescheidQuelle: Gemeinde Kissing; Grundsteuerbescheid 2025
Unabhängige Gutachterausschüsse ermitteln die Werte. Kartenauskunft über bodenrichtwerte.bayern.de (BORIS-Bayern). Der Bodenrichtwert ist eine Lageorientierung, kein vereinbarter Kaufpreis.
Im Juni 2024 trat die Paar über die Ufer; Grundwasser stand in Kellern von Rathaus, Schule und weiteren Gebäuden. Für den Kauf zählt die flurstückgenaue Lage in den Hochwassergefahrenkarten des Landesamts für Umwelt — nicht der Ortsname allein.
Quelle: Gemeinde Kissing; Hochwasser 2024Quelle: LfU Bayern; Hochwasserkarten
Die Stellplatzsatzung (Neufassung Gemeinderat 23. Juli 2025) gilt seit dem 30. September 2025: Beim Bauen oder Umnutzen sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder nachzuweisen. Einsicht im Rathaus, Zimmer 23. Ein allgemeiner Bewohnerparkausweis ist auf den Service-Seiten nicht ausgewiesen.
Einen veröffentlichten kommunalen Wärmeplan weist die Gemeinde derzeit nicht aus; Anschlusszwang folgt daraus nicht. Kissing arbeitet im Klimaschutz-Netzwerk des Landkreises mit. Die landesweite Frist für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern (30.06.2028) steht im Bundesland-Block. Heizungstausch richtet sich nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die Mietpreisbremse Neuvertragsmieten auf höchstens 10 % über der Vergleichsmiete; die Kappung im Bestand beträgt 15 % in drei Jahren. Nach Umwandlung gilt eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren. Die Verordnung läuft bis Ende 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden