Immobilien zum Kaufen in Königsbrunn
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Königsbrunn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Königsbrunn
Beim Immobilienkauf in Königsbrunn zahlen Sie in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Parallel gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit 15 % Kappungsgrenze; das betrifft Sie, wenn Sie vermieten oder später mieten.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV 2025
Welche laufenden Kosten setzt die Stadt bei der Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Königsbrunn der Hebesatz B von 390 %. Bayern nutzt das wertunabhängige Flächenmodell: entscheidend sind Grundstücks- und Gebäudeflächen, nicht der aktuelle Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Königsbrunn; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell
Wo liegen Grundbuch und Bodenrichtwert?
Zuständiges Grundbuchamt ist das Amtsgericht Augsburg (Am Alten Einlaß 1). Bodenrichtwerte für die Gemarkung veröffentlicht der Gutachterausschuss des Landkreises Augsburg; Einzelauskünfte erhalten Sie über BORIS-Bayern.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt AugsburgQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Was sagt die kommunale Wärmeplanung — und welche Förderung gibt es?
Seit Frühjahr 2025 liegt ein interkommunaler Energienutzungsplan mit Wärmeplanung vor (gemeinsam mit 16 Kommunen). Der Stadtrat hat am 6. Mai 2025 die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zu prüfen; aktuell besteht kein Anschlusszwang, GEG-Fristen ändern sich dadurch nicht. Für den Erwerb von Eigenwohnraum prüfen Sie das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo (Einkommensgrenzen, Kinderzuschuss).
Quelle: Stadt Königsbrunn; WärmeplanungQuelle: Bauministerium Bayern; Eigentumsförderung
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Königsbrunn
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Königsbrunn?
- Welchen GrESt-Satz zahlt man in Bayern?
- Welches Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest?
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Festsetzung und Erhebung laufen über zentrale Grunderwerbsteuerstellen der Finanzämter; der Notar meldet den Erwerb. Zahlungsfrist steht im Steuerbescheid.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich zur GrESt?
- Muss ich Maklerkosten einplanen?
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) entstehen Notar- und Grundbuchkosten nach der Gebührenordnung (GNotKG) — grob oft im Bereich von knapp 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom Fall. Maklercourtage fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt wurde (Bestellerprinzip bzw. vertragliche Teilung beim Kauf). Eigenkapital für Nebenkosten rechtzeitig einplanen.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königsbrunn?
- Welches Modell gilt nach der Reform ab 2025?
- Ist die Grundsteuer am Verkaufspreis orientiert?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in Königsbrunn 390 % (auch für 2026 öffentlich festgesetzt). Bayern nutzt das wertunabhängige Flächenmodell: maßgeblich sind Flächen, nicht der aktuelle Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Königsbrunn; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Freistaat Bayern; Flächenmodell
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Königsbrunn?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wie bestelle ich einen Grundbuchauszug?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg. Auszüge verlangen berechtigtes Interesse und werden schriftlich bzw. über den elektronischen Rechtsverkehr beantragt — nicht telefonisch.
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für Königsbrunn?
- Was ist BORIS-Bayern?
- Wer ermittelt die Bodenrichtwerte im Landkreis Augsburg?
Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für den Landkreis Augsburg. Amtliche Einzelauskünfte erhalten Sie gegen Gebühr über BORIS-Bayern; ergänzend gibt es den Immobilienmarktbericht des Landkreises.
Quelle: BORIS-Bayern; BodenrichtwerteQuelle: Landkreis Augsburg; Immobilienmarktbericht
- Welche Eigentumsförderung gibt es in Bayern für Königsbrunn?
- Was ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm?
- Gibt es einen Kinderzuschuss beim Eigenheimerwerb?
Der Freistaat fördert den Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm (Darlehen über die BayernLabo, Einkommensgrenzen, optional Kinderzuschuss). Anträge laufen vor Kaufvertragsabschluss bzw. Baubeginn über die örtliche Bewilligungsstelle. Zusätzlich können KfW-Programme greifen — Voraussetzungen prüfen.
Quelle: Bauministerium Bayern; EigentumsförderungQuelle: BayernLabo; Eigenheimfinanzierung
- Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer in Königsbrunn?
- Gibt es schon ein Pflicht-Wärmenetz?
- Ändert der Wärmeplan die GEG-Fristen?
Der interkommunale Energienutzungsplan mit Wärmeplanung liegt seit Frühjahr 2025 vor; der Stadtrat hat am 6. Mai 2025 die Prüfung von Maßnahmen beschlossen. Laut Stadt entstehen daraus derzeit keine direkten Bürgerpflichten und keine Änderung der GEG-Fristen. Für Heizungsentscheidungen ist der Plan Orientierung — kein Anschlusszwang aus dem Plan allein.
- Lohnt sich Wohnen in Königsbrunn trotz Pendeln nach Augsburg?
- Wie gut ist die Tram-Anbindung für Berufspendler?
- Welche Preisstufe gilt im AVV?
Für viele Käufer zählt die direkte Straßenbahnlinie 3 (seit Dezember 2021, rund 30 Minuten zum Königsplatz, tagsüber oft 15-Minuten-Takt). Königsbrunn liegt in AVV-Preisstufe 3. Ob sich das für Ihren Arbeitsweg lohnt, hängt von Schichtzeiten und Ticketwahl ab — Fahrzeit und Takt sind klar belegt.
Quelle: swa Augsburg; Linie 3Quelle: AVV Augsburg; Verbundtarif
- Was gilt beim Kita-Budget, wenn Familien nach Königsbrunn ziehen?
- Gibt es den bayerischen 100-Euro-Zuschuss?
- Sind Kindergartenplätze beitragsfrei?
Nein, keine generelle Beitragsfreiheit. Der Freistaat reduziert ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung um 100 € pro Monat; Träger erheben gestaffelte Restbeiträge. Das betrifft Kauf- und Mieterhaushalte gleichermaßen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden