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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Diedorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Diedorf Hebesatz B 390 v. H. und Hebesatz A 350 v. H. (Haushaltssatzung 2026, in Kraft 1. Januar 2026). Das Finanzamt Augsburg-Land setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; der Markt wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis. Wer vermieten will: Seit dem 1. Januar 2026 gelten hier Mietpreisbremse und Kappung 15 % (MiSchuV Nr. 7.3.1).
Quelle: Markt Diedorf; Haushaltssatzung 2026Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Finanzamt Augsburg-Land; Grundsteuer Messbetrag
Der Markt liegt im festgesetzten HQ100-Überschwemmungsgebiet der Schmutter (Verordnung des Landratsamts Augsburg). Betroffenheit ist flurstückscharf — Karten im UmweltAtlas Bayern. In Anhausen plant der Markt den Bebauungsplan Nr. 58 „Am Sonnenberg“ (allgemeines Wohngebiet); der Entwurf lag vom 11. August bis 18. September 2026 aus.
Quelle: Landkreis Augsburg; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Markt Diedorf; B-Plan Sonnenberg
Das Grundbuch führt das Amtsgericht Augsburg (Am Alten Einlaß 1), nicht das Rathaus. Auszüge nur schriftlich, per Fax, E-Mail oder elektronischem Rechtsverkehr — nicht telefonisch. Für neue Erschließungsanlagen erhebt der Markt Beiträge nach eigener Satzung; landesweit abgeschafft sind nur die Straßenausbaubeiträge (siehe Bundesland-Block).
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt AugsburgQuelle: Markt Diedorf; Erschließungsbeitragssatzung
Der Markt veröffentlicht FAQ zur kommunalen Wärmeplanung. Ein abgeschlossener Wärmeplan liegt dort noch nicht; die gesetzliche Frist für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern ist der 30. Juni 2028. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang. Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz.
Quelle: Markt Diedorf; Wärmeplanung FAQ
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz A 350 v. H. und Hebesatz B 390 v. H. (Haushaltssatzung 2026, in Kraft 1. Januar 2026). Das Finanzamt Augsburg-Land setzt den Messbetrag; der Markt wendet den Hebesatz an — das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Markt Diedorf; Haushaltssatzung 2026Quelle: Finanzamt Augsburg-Land; Grundsteuer
Es gilt der landesweite Satz von 3,5 % der Gegenleistung — ohne kommunalen Zuschlag. Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung; Bescheid und Unbedenklichkeit kommen vom Finanzamt.
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1. Anträge schriftlich, per Fax, E-Mail (mit Ausweiskopie) oder über den elektronischen Rechtsverkehr; keine telefonische Bestellung. Vorsprache nur mit Termin.
Der Markt gehört zum festgesetzten HQ100-Überschwemmungsgebiet der Schmutter (Landratsamt Augsburg). Ob Ihr Flurstück betroffen ist, steht nur in der Karte (UmweltAtlas Bayern, Naturgefahren) — nicht pauschal für den ganzen Ort.
Quelle: Landkreis Augsburg; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Hochwasser
Bisher veröffentlicht der Markt FAQ, aber keinen abgeschlossenen Wärmeplan. Frist für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern: 30. Juni 2028. Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang; Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz.
Ja, der Markt hat eine Satzung über Erschließungsbeiträge für neue Erschließungsanlagen. Die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (seit 01.01.2018) steht im Bundesland-Block — das ersetzt die lokale Erschließungssatzung nicht.
Quelle: Markt Diedorf; ErschließungsbeitragssatzungQuelle: BayernPortal; Straßenausbaubeiträge
Öffentliche Bodenrichtwerte liegen in der Kartenauskunft Bodenrichtwerte Bayern der Gutachterausschüsse. Zonen und Stichtag lesen Sie dort flurstückbezogen — ohne pauschalen Ortswert in diesem Text.
Landesweit: BayernLabo / Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Einkommensgrenzen, siehe Bundesland-Block). Den Antrag stellen Sie vor Kauf oder Baubeginn beim Landratsamt Augsburg als Bewilligungsstelle — nicht beim Finanzamt.
Der Markt stellt den Bebauungsplan Nr. 58 „Am Sonnenberg“ im Ortsteil Anhausen auf (allgemeines Wohngebiet). Der Entwurf (Fassung 23. Juli 2026) lag vom 11. August bis 18. September 2026 öffentlich aus. Baurecht entsteht erst mit Satzungsbeschluss.
Das Finanzamt Augsburg-Land (Sieglindenstraße 19, Augsburg) setzt den Messbetrag der neuen Grundsteuer. Änderungen am Grundbesitz (Fläche, Nutzung) sind dort anzuzeigen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden