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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Mainburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Mainburg kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit 15 % Kappungsgrenze — relevant, falls Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage Mainburg
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Fläche von Grund und Gebäude — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. In Mainburg liegen Grundsteuer A und B bei jeweils 340 % (Stadtratsbeschluss 24. September 2024). Die Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz — ohne Rechenbeispiel hier.
Quelle: Stadt Mainburg; Hebesatz-BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Zuständig für alle Grundstücke im Landkreis Kelheim ist das Amtsgericht Kelheim (Grundbuchamt). Eintragung erfolgt erst nach steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung. Der Stadtrat hat am 24. Juni 2025 der kommunalen Wärmeplanung zugestimmt: Sie dient als Orientierung für Netze und dezentrale Gebiete — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem.
Quelle: Amtsgericht Kelheim; GrundbuchamtQuelle: Stadt Mainburg; Wärmeplanung Beschluss
Amtliche Bodenrichtwerte für den Landkreis Kelheim abrufen Sie über BORIS-Bayern. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — keine Aussage zum Kaufpreis Ihres Objekts und keine Bemessungsgrundlage der bayerischen Grundsteuer.
Quelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Zuständig sind Grunderwerbsteuerzentralstellen; für den Raum Kelheim u. a. das Finanzamt Kelheim.
Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Maklerprovisionen folgen den bundesweiten Regeln, sofern ein Makler eingeschaltet ist.
Zuständig ist das Amtsgericht Kelheim (Grundbuchamt) für alle Grundstücke im Landkreis Kelheim. Einsicht und Ausdrucke nur bei berechtigtem Interesse; telefonische Bestellung ist nicht möglich — persönlich, per Post oder Fax. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. In Mainburg betragen Grundsteuer A und B jeweils 340 % (Beschluss vom 24. September 2024).
Quelle: Stadt Mainburg; Hebesatz-BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Amtliche Bodenrichtwerte für den Landkreis Kelheim sind über BORIS-Bayern abrufbar. Sie dienen der Marktorientierung beim Kauf — nicht als Bemessungsgrundlage der bayerischen Grundsteuer und nicht als Verkaufspreis Ihres konkreten Grundstücks.
Der Stadtrat hat am 24. Juni 2025 der kommunalen Wärmeplanung zugestimmt. Sie zeigt mögliche Netz- und dezentrale Gebiete als Orientierung — ohne Anschlusszwang. Vor Heizungstausch oder Sanierung den Planstand und Förderprogramme prüfen; konkrete Maßnahmen brauchen eigene Ratsbeschlüsse.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und 15 %-Kappungsgrenze. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Mainburg ist die einzige Gemeinde des Landkreises Kelheim in der MiSchuV-Anlage.
Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat. Kitaplätze melden Sie online über das Bürgerserviceportal der Stadt (BayernID). Städtische Gebühren folgen der Satzung ab 1. September 2025; Kinder mit Hauptwohnsitz in Mainburg haben Vorrang.
Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Mainburg; Kita-Anmeldung
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