Immobilien zum Kaufen in Mainburg

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49 Objekte
Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, GERMANY

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Das Wichtigste zum Kaufen in Mainburg

Wer in Mainburg kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse mit 15 % Kappungsgrenze — relevant, falls Sie vermieten oder später selbst mieten.

Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage Mainburg

Welche laufenden Steuern kommen nach dem Kauf?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (Fläche von Grund und Gebäude — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. In Mainburg liegen Grundsteuer A und B bei jeweils 340 % (Stadtratsbeschluss 24. September 2024). Die Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz — ohne Rechenbeispiel hier.

Quelle: Stadt Mainburg; Hebesatz-BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

Wo liegt das Grundbuch — und was zur Wärme?

Zuständig für alle Grundstücke im Landkreis Kelheim ist das Amtsgericht Kelheim (Grundbuchamt). Eintragung erfolgt erst nach steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung. Der Stadtrat hat am 24. Juni 2025 der kommunalen Wärmeplanung zugestimmt: Sie dient als Orientierung für Netze und dezentrale Gebiete — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem.

Quelle: Amtsgericht Kelheim; GrundbuchamtQuelle: Stadt Mainburg; Wärmeplanung Beschluss

Wo finden Sie den Bodenrichtwert?

Amtliche Bodenrichtwerte für den Landkreis Kelheim abrufen Sie über BORIS-Bayern. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — keine Aussage zum Kaufpreis Ihres Objekts und keine Bemessungsgrundlage der bayerischen Grundsteuer.

Quelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Mainburg

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Mainburg?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Sie entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Zuständig sind Grunderwerbsteuerzentralstellen; für den Raum Kelheim u. a. das Finanzamt Kelheim.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Neben der Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Maklerprovisionen folgen den bundesweiten Regeln, sofern ein Makler eingeschaltet ist.

Quelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit Kauf

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Mainburg?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich telefonisch einen Grundbuchauszug bestellen?

Zuständig ist das Amtsgericht Kelheim (Grundbuchamt) für alle Grundstücke im Landkreis Kelheim. Einsicht und Ausdrucke nur bei berechtigtem Interesse; telefonische Bestellung ist nicht möglich — persönlich, per Post oder Fax. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch.

Quelle: Amtsgericht Kelheim; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mainburg?
  • Welches Modell gilt in Bayern nach der Reform?
  • Ist die Grundsteuer ein Marktwert?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell (kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. In Mainburg betragen Grundsteuer A und B jeweils 340 % (Beschluss vom 24. September 2024).

Quelle: Stadt Mainburg; Hebesatz-BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Mainburg?
  • Was ist BORIS-Bayern?
  • Bestimmt der Bodenrichtwert die Grundsteuer?

Amtliche Bodenrichtwerte für den Landkreis Kelheim sind über BORIS-Bayern abrufbar. Sie dienen der Marktorientierung beim Kauf — nicht als Bemessungsgrundlage der bayerischen Grundsteuer und nicht als Verkaufspreis Ihres konkreten Grundstücks.

Quelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer in Mainburg?
  • Muss ich Fernwärme anschließen?
  • Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?

Der Stadtrat hat am 24. Juni 2025 der kommunalen Wärmeplanung zugestimmt. Sie zeigt mögliche Netz- und dezentrale Gebiete als Orientierung — ohne Anschlusszwang. Vor Heizungstausch oder Sanierung den Planstand und Förderprogramme prüfen; konkrete Maßnahmen brauchen eigene Ratsbeschlüsse.

Quelle: Stadt Mainburg; Wärmeplanung Beschluss

  • Gilt in Mainburg die Mietpreisbremse — auch für Vermieter-Käufer?
  • Darf ich nach dem Kauf die Miete frei setzen?
  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Weitervermietung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und 15 %-Kappungsgrenze. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Mainburg ist die einzige Gemeinde des Landkreises Kelheim in der MiSchuV-Anlage.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage Mainburg

  • Welche Kita-Regeln gelten für Familien, die in Mainburg kaufen?
  • Gibt es einen Beitragszuschuss?
  • Wie läuft die Kitaplatz-Anmeldung?

Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat. Kitaplätze melden Sie online über das Bürgerserviceportal der Stadt (BayernID). Städtische Gebühren folgen der Satzung ab 1. September 2025; Kinder mit Hauptwohnsitz in Mainburg haben Vorrang.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Mainburg; Kita-Anmeldung

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