Immobilien zum Mieten in Pfaffenhofen a.d.Ilm
0 Immobilien werden in Pfaffenhofen a.d.Ilm zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Pfaffenhofen a.d.Ilm – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Pfaffenhofen a.d.Ilm
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Pfaffenhofen a.d.Ilm die Mietpreisbremse: Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Erhöhungen im Bestand sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV TextQuelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer
Wo finden Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die Stadt führt einen qualifizierten Mietspiegel — Orientierung für Neuvertragsgrenze und Mieterhöhungen. Die Fortschreibung 2026 wurde vom Stadtrat anerkannt und ist unter pfaffenhofen.de/mietspiegel sowie per Online-Rechner abrufbar (Rechner-Ergebnis nicht rechtsverbindlich).
Quelle: Stadt Pfaffenhofen; Mietspiegel
Was zahlen Familien für die Kita?
Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht: Krippe, Kindergarten und Hort erheben Besuchsgebühren nach Satzung. Bei geringem Einkommen oder Bezug bestimmter Sozialleistungen kann das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm auf Antrag die Teilnahmebeiträge ganz oder teilweise übernehmen.
Quelle: Stadt Pfaffenhofen; KindertagesstättenQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; Kita-Beitragsübernahme
Wann hilft ein Wohnberechtigungsschein?
Für geförderten Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Bescheinigung, dass Ihr Haushaltseinkommen die Fördergrenzen einhält. Antrag und Auskunft laufen über das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm (besondere soziale Angelegenheiten).
Quelle: Landkreis Pfaffenhofen; WohnberechtigungQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; WBS-Formular
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Gilt in Pfaffenhofen a.d.Ilm die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
- Ab wann gilt die Mieterschutzverordnung hier?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) auch in Pfaffenhofen a.d.Ilm — bis zum 31. Dezember 2029. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Ausnahmen u. a. für bestimmten Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und umfassende Modernisierung.
Quelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV Text
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
In Pfaffenhofen a.d.Ilm gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren — statt der bundesweiten 20 %. Voraussetzung bleibt u. a., dass die Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Modernisierungs- und Betriebskostenumlagen zählen gesondert.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Gibt es einen Mietspiegel-Rechner?
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel; die Fortschreibung 2026 wurde vom Stadtrat anerkannt. Online unter pfaffenhofen.de/mietspiegel und per Rechner — das Rechner-Ergebnis ist ausdrücklich nicht rechtsverbindlich.
- Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich den WBS?
- Wer vergibt Sozialwohnungen hier?
Für preisgebundenen / geförderten Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Antrag und Auskunft: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, besondere soziale Angelegenheiten (Formulare unter „Wohnberechtigung“). Der Schein ist einkommensabhängig; mit dem WBS bewerben Sie sich bei Wohnungsunternehmen.
Quelle: Landkreis Pfaffenhofen; WohnberechtigungQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; WBS-Formular
- Was kostet die Kita als Mieterfamilie?
- Gibt es Beitragsfreiheit für den Kindergarten?
- Wann übernimmt das Landratsamt Kita-Gebühren?
Eine pauschale Beitragsfreiheit gibt es nicht. Gebühren richten sich nach Satzung und Betreuungsform. Bei geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug kann das Landratsamt die Teilnahmebeiträge auf Antrag übernehmen — das entlastet das Familienbudget unabhängig vom Mietvertrag.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach München?
- Welche Züge halten in Pfaffenhofen?
Regionalzüge RB 16 und RE 1 verbinden den Bahnhof mit München und Ingolstadt. Lokal gilt der VGI-Tarif; für die Fahrt in den MVV-Bereich planen Sie Ticket bzw. Deutschlandticket mit.
- Gibt es mietreduzierte Wohnungen über die Stadt?
- Was ist das Einheimischenmodell für Mieter?
Ja — neben Bauplätzen vergibt die Stadt in ausgewählten Projekten auch Wohnungen im Einheimischenmodell (z. B. über Baupilot), typischerweise unter der ortsüblichen Neubau-Durchschnittskaltmiete laut Mietspiegel. Vergabe nach Kriterien und Punktewertung; aktuelle Ausschreibungen prüft die Stadtseite.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden