Immobilien zum Mieten in Wolnzach
0 Immobilien werden in Wolnzach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wolnzach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wolnzach
Wer in Wolnzach mietet, trifft keine Mietpreisbremse und keinen amtlichen Mietspiegel an. Auf der MiSchuV-Liste (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen im Landkreis nur Manching und Pfaffenhofen a.d.Ilm. Im Bestand bleibt die Kappung von 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) mit Hebesatz B 300 v. H. darf über die Betriebskosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Wolnzach; Satzungen ohne MietspiegelQuelle: Markt Wolnzach; Grundsteuer Hebesätze
Elternbeiträge nach Stundenfenster
Gemeindliche Kitas rechnen nach Buchungszeit ab: 130 € bis 210 € im Monat, inklusive 10 € Spiel- und Getränkegeld; Mittagessen 4,20 € je Tag (ab 1. September 2024). Der landesweite Zuschuss steht im Bundesland-Block. Bei geringem Einkommen oder Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag übernimmt das Landratsamt Pfaffenhofen (Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung) auf Antrag ganz oder teilweise die Grundgebühr.
Quelle: Markt Wolnzach; Kita-GebührensatzungQuelle: Markt Wolnzach; Kita-GebührenübersichtQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; Kita-Beitragsübernahme
Wohnberechtigung nicht im Rathaus
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Sachgebiet Soziales Wohnungswesen, Hauptplatz 22 — nicht beim Markt. Formular ist der Antrag WBS I; die Gebühr liegt laut BayernPortal zwischen 7,50 € und 20 € (bei Abweichungen höher).
Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; WBS-Formular
Pendeln ohne Marktbahnhof
Ohne Auto erreichen Sie die Bahn nur mit Umstieg in Rohrbach (Ilm). Die VGI-Linie 580 ist auf München-Züge ausgelegt, die Linie 9314 auf Ingolstadt; werktags fast stündlich, am Wochenende alle zwei Stunden. Ortsteile bedient zusätzlich der kostenfreie Bürgerbus (Markt und AWO), dienstags und freitags zu Haltestellen im Marktgebiet.
Quelle: Landkreis Pfaffenhofen; Busanschluss RohrbachQuelle: Markt Wolnzach; Bürgerbus und VGI
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Wolnzach
- Gilt in Wolnzach die Mietpreisbremse?
- Steht der Markt auf der MiSchuV-Liste?
- Gilt die Bremse im Landkreis Pfaffenhofen?
Nein in Wolnzach. In der Anlage zur MiSchuV (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029) stehen im Landkreis nur Manching und Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die 10-Prozent-Grenze bei Neuvermietung von Bestandswohnungen greift hier also nicht.
- Welche Kappungsgrenze gilt für Mieterhöhungen in Wolnzach?
- Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappung der MiSchuV?
Die abgesenkte Kappung von 15 % gilt nur in MiSchuV-Gemeinden. Weil Wolnzach nicht gelistet ist, bleibt es bei der allgemeinen Grenze von 20 % in drei Jahren. Ausnahmen im Einzelfall prüft eine Fachstelle, nicht dieser Text.
- Gibt es in Wolnzach einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat der Markt einen qualifizierten Mietspiegel?
Nein — im Satzungsverzeichnis des Marktes ist kein Mietspiegel hinterlegt. Die Kreisstadt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat einen eigenen qualifizierten Mietspiegel; der gilt nicht für Wolnzach. Erhöhungen müssen über die gesetzlichen Begründungswege dargelegt werden, nicht über Inseratsmittelwerte.
Quelle: Markt Wolnzach; Satzungen ohne MietspiegelQuelle: Stadt Pfaffenhofen; Mietspiegel Kreisstadt
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein für Wolnzach?
- Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis?
- Was kostet der WBS?
Beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm (Sachgebiet Soziales Wohnungswesen, Hauptplatz 22), nicht im Wolnzacher Rathaus. Formular WBS I; Gebühr laut BayernPortal 7,50 € bis 20 € (bei Abweichungen höher).
Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; WBS-Formular
- Werden Kita-Beiträge in Wolnzach übernommen?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge?
- Wo stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme?
Gemeindliche Gebühren liegen bei 130 € bis 210 € monatlich je nach Buchungszeit. Bei geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug beantragen Sie die Übernahme beim Landratsamt (Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung). Den landesweiten Zuschuss siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Markt Wolnzach; Kita-GebührensatzungQuelle: Landkreis Pfaffenhofen; Kita-Beitragsübernahme
- Darf die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden?
- Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
- Was ist die neue Grundsteuer ab 2025?
Der Markt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) Hebesatz B auf 300 v. H. Ob Vermieter die Steuer über die Betriebskosten umlegen, hängt vom Mietvertrag ab. Ohne Klausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie pendle ich als Mieter ohne Auto?
- Welche Buslinie fährt zum Bahnhof Rohrbach?
- Gibt es einen Bürgerbus in den Ortsteilen?
Ohne Marktbahnhof: Bus zum Bahnhof Rohrbach (Ilm) (VGI 580 Richtung München-Züge, 9314 Richtung Ingolstadt). Der kostenfreie Bürgerbus (AWO) bedient Ortsteile dienstags und freitags.
Quelle: Landkreis Pfaffenhofen; Busanschluss RohrbachQuelle: Markt Wolnzach; Bürgerbus und VGI
- Brauche ich in Wolnzach einen Anwohnerparkausweis?
- Gibt es Bewohnerparken?
- Was gilt für Stellplätze beim Neubau?
Im Ortsrecht ist keine Bewohnerpark-Satzung veröffentlicht. Für Bauvorhaben gilt die Stellplatzsatzung vom 18. September 2025 (Nachweis notwendiger Stellplätze) — das betrifft vor allem Vermieter und Bauherren, nicht den Alltagsparkausweis.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden