Immobilien zum Mieten in Mainburg

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Mainburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Mainburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Mainburg die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Mieterhöhungen im Bestand sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Die Grunderwerbsteuer (3,5 %) betrifft Sie nur beim Kauf.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage MainburgQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Was prüfen Sie bei einem neuen Mietvertrag?

Mainburg ist die einzige Gemeinde im Landkreis Kelheim in der Mieterschutz-Anlage. Vergleichen Sie die angebotene Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete; Ausnahmen (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) können greifen — im Zweifel Fachstelle oder Mieterverein. Die verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentum beträgt hier zehn Jahre.

Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge nimmt das Landratsamt Kelheim (Wohnungsbauförderung) entgegen; Formulare liegen auch bei manchen Gemeinden aus. Die Gebühr beträgt 15 €. Eine Vermieterliste geförderter Wohnungen veröffentlicht der Landkreis.

Quelle: Landkreis Kelheim; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für die Kita?

Für Kindergartenkinder zahlt der Freistaat einen Beitragszuschuss von 100 € pro Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung). Die Stadt hat eine neue Gebührensatzung für städtische Einrichtungen ab 1. September 2025; Anmeldung läuft online über das Bürgerserviceportal (BayernID). Träger können Zusatzbeiträge und Verpflegung erheben.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Mainburg; Kita-Anmeldung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Mainburg

  • Gilt in Mainburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt der Mieterschutz in Mainburg?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Mainburg in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen (u. a. Neubau, umfassende Modernisierung) bleiben möglich.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage MainburgQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Mainburg?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent?

In Mainburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt bundesweit 20 %). Die neue Miete darf außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen folgen eigenen Regeln.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: BayernPortal; Kappungsgrenze

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo gibt es Sozialwohnungen in Mainburg?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge stellt das Landratsamt Kelheim (Wohnungsbauförderung); Formulare liegen auch bei manchen Gemeinden aus. Die Gebühr beträgt 15 €. Der Landkreis veröffentlicht eine Vermieterliste geförderter Wohnungen.

Quelle: Landkreis Kelheim; Wohnberechtigungsschein

  • Gibt es in Mainburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss der Vermieter den Mietspiegel nennen?

Ein qualifizierter oder einfacher Mietspiegel der Stadt Mainburg ist öffentlich nicht als Standardangebot ausgewiesen. Für die Mietpreisbremse und Mieterhöhungen bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich — über Vergleichswohnungen, Auskünfte oder ggf. Gutachten. Fragen Sie bei der Stadtverwaltung nach aktuellen Hinweisen; ohne belastbaren Mietspiegel erfinden wir keine Werte.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Zahle ich als Mieter den Hebesatz mit?
  • Welcher Hebesatz gilt in Mainburg?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gelten in Mainburg Hebesätze von je 340 % für Grundsteuer A und B (bayerisches Flächenmodell). Höhe und Umlage prüfen Sie in Abrechnung und Vertrag.

Quelle: Stadt Mainburg; Hebesatz-BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita in Mainburg?
  • Wie hoch ist der Beitragszuschuss des Freistaats?
  • Wo melde ich den Kitaplatz an?

Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat (Kindergartenzeit bis Einschulung). Städtische Gebühren richten sich nach der Satzung ab 1. September 2025; Anmeldung online über das Bürgerserviceportal. Verpflegung und längere Buchungszeiten können Extra-Kosten verursachen.

Quelle: StMAS Bayern; Kita-FinanzierungQuelle: Stadt Mainburg; Kita-Anmeldung

  • Lohnt sich Wohnen in Mainburg trotz Pendeln nach Landshut?
  • Wie lange dauert der Bus nach Landshut?
  • Gibt es einen MVV-Tarif bis Mainburg?

Mit der Buslinie 671 erreichen Sie Landshut Hauptbahnhof ohne Auto; ab Martinszell gilt der MVV-Tarif, der Abschnitt Mainburg–Martinszell nicht. Ob sich das Pendeln lohnt, hängt von Schichtzeiten und Takt ab — prüfen Sie den aktuellen Fahrplan vor dem Mietvertrag.

Quelle: Landkreis Landshut; Bus und Bahn

  • Wie lange gilt die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung?
  • Was passiert bei Verkauf der Mietwohnung?
  • Gilt in Mainburg die verlängerte Sperrfrist?

In den MiSchuV-Gebieten — also auch in Mainburg — beträgt die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung zehn Jahre. Details und Ausnahmen ergeben sich aus dem BGB; im Einzelfall Fachberatung einholen.

Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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