Immobilien zum Kaufen in Pfarrkirchen

0 Immobilien werden in Pfarrkirchen zum Kaufen angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Pfarrkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Kaufen in Pfarrkirchen

Wer in Pfarrkirchen kauft, kalkuliert mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 268 v. H. (Hebesatzsatzung, Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre, neue Grundsteuer ab 2025): Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-Anlage

Was ändert der Wärmeplan an der Heizung?

Der kommunale Wärmeplan (Mai 2025 bis März 2026, greenventory GmbH, Kennzeichen 67K27397) nennt sieben Eignungsgebiete für Wärmenetze. Rund 80 % der Gebäude sollen weiter individuell heizen, vor allem mit Wärmepumpen. Der Plan ist unverbindlich: Es entsteht kein Anschlusszwang. Die Stadt prüft den Aufbau einer Fernwärmeinfrastruktur in den Eignungsgebieten.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kommunale Wärmeplanung

Welche Ablösen gelten für Stellplatz und Spielplatz?

Die Stellplatzsatzung (8. Juli 2025) lässt eine Ablöse ohne Rechtsanspruch zu: 5.000 € je Stellplatz in Zone 1, 3.500 € in Zone 2. Ab 1. Oktober 2025 müssen Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen einen Kinderspielplatz nachweisen; die Stadt kann eine Ablöse anbieten, ebenfalls ohne Anspruch. Zusätzlich gilt eine Erschließungsbeitragssatzung (März 2018); ob Ihr Grundstück betroffen ist, klären Stadt und Notar.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; StellplatzsatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Spielplatzsatzung

Wer führt das Grundbuch — und was gilt in der Innenstadt?

Zuständig ist das Amtsgericht Eggenfelden, Grundbuchamt Feuerhausgasse 12. Es führt die Blätter für den Landkreis Rottal-Inn. Für die Innenstadt gilt die Satzung über das förmliche Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (Stand August 2025). Entlang der Rott gibt es festgesetzte Überschwemmungsgebiete; die Stadt hat zusätzlich ein Sturzflut-Risikomanagement für Bäche und wild abfließendes Wasser veröffentlicht.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt EggenfeldenQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Sanierungsgebiet InnenstadtQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Sturzflutrisikomanagement

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzprinzip); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo) für Eigenwohnraum
  • BayKiBiG: 100 €/Monat Beitragszuschuss im Kindergartenalter (landesweit)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Pfarrkirchen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pfarrkirchen?
  • Welche Grundsteuer B gilt nach der Reform?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 268 v. H. fest (Hebesatzsatzung, Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre; Grundsteuer A ebenfalls 268 v. H.). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Landesmodell siehe Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Hebesatzsatzung 2025

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Pfarrkirchen?
  • Führt das Rathaus die Grundbücher?
  • Wie lautet die Anschrift in Eggenfelden?

Zuständig ist das Amtsgericht Eggenfelden, Grundbuchamt Feuerhausgasse 12, 84307 Eggenfelden (Erdgeschoss). Es führt die Grundbücher für den Landkreis Rottal-Inn. Auszüge beantragen Sie dort oder über das BayernPortal, nicht über private Vermittlerseiten.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Eggenfelden

  • Liegt mein Kaufobjekt in einem Wärmenetz-Eignungsgebiet?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?
  • Was gilt außerhalb der sieben Eignungsgebiete?

Der Wärmeplan (März 2026) weist sieben Eignungsgebiete für Wärmenetze aus und prüft dort eine Fernwärmeinfrastruktur. Der Plan ist unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang. Außerhalb der Eignungsgebiete bleiben individuelle Heizungen die Regel, vor allem Wärmepumpen.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kommunale Wärmeplanung

  • Was kostet die Stellplatz-Ablöse in Pfarrkirchen?
  • Gibt es Zonen für die Ablöse?
  • Habe ich Anspruch auf Ablöse statt Bau?

Die Stellplatzsatzung vom 8. Juli 2025 setzt 5.000 € je Stellplatz in Zone 1 und 3.500 € in Zone 2 an. Die Ablöse steht im Ermessen der Stadt; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Stellplätze sind vorrangig auf dem Grundstück oder fußläufig höchstens 350 m entfernt herzustellen.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Stellplatzsatzung

  • Brauche ich bei Mehrfamilienhäusern einen Kinderspielplatz?
  • Ab wie vielen Wohnungen gilt die Spielplatzsatzung?
  • Kann ich den Spielplatz ablösen?

Ja, ab 1. Oktober 2025 gilt die Spielplatzsatzung für die Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen. Der Spielplatz ist vorrangig auf dem Baugrundstück herzustellen. Eine Ablöse ist möglich, aber ohne Rechtsanspruch; bei Senioren- und Studentenwohnen besteht ein Anspruch auf Ablöse (Deckel 5.000 € je Spielplatz).

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Spielplatzsatzung

  • Fallen in Pfarrkirchen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Prüft das der Notar beim Kauf?

Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Stand März 2018). Ob Ihr Grundstück noch beitragspflichtig ist, hängt von der Erschließung der konkreten Straße ab — das klären Sie vor dem Kauf mit Stadt und Notar, nicht pauschal für die ganze Stadt.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Erschließungsbeitragssatzung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Pfarrkirchen?
  • Wer ist der Gutachterausschuss?
  • Sind Bodenrichtwerte Verkaufspreise?

Öffentliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss für den Landkreis Rottal-Inn (Landratsamt, Ringstraße 4–7) über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; KartenauskunftQuelle: Landkreis Rottal-Inn; Gutachterausschuss

  • Ist ein Kaufgrundstück hochwasser- oder sturzflutgefährdet?
  • Gibt es festgesetzte Überschwemmungsgebiete an der Rott?
  • Wo liegen die Sturzflutkarten?

Für die Rott gibt es festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Am Pegel Postmünster/Rott ist für Pfarrkirchen ab 265 cm die Flutmulde vermerkt. Die Stadt hat Karten zum Sturzflut-Risikomanagement (Bäche und wild abfließendes Wasser) veröffentlicht. Prüfen Sie die Flur im UmweltAtlas Bayern, nicht pauschal die ganze Stadt.

Quelle: HND Bayern; Pegel Postmünster RottQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Sturzflutrisikomanagement

  • Welche Eigentumsförderung gilt beim Kauf in Pfarrkirchen?
  • Wo beantrage ich das BayernLabo-Darlehen?
  • Ist das Landratsamt die Bewilligungsstelle?

Landesweit vermittelt die BayernLabo das Zinsverbilligungsprogramm für Eigenwohnraum (Konditionen im Bundesland-Block). Die örtliche Bewilligungsstelle ist die Wohnraumförderung des Landratsamts Rottal-Inn, Ringstraße 4–7. Anträge müssen vor Bau- oder Kaufvertragsabschluss gestellt werden.

Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnraumförderungQuelle: StMB Bayern; Eigentumsförderung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Pfarrkirchen

Mietangebote in Pfarrkirchen