Immobilien zum Mieten in Pfarrkirchen
0 Immobilien werden in Pfarrkirchen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Pfarrkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Pfarrkirchen
Wer in Pfarrkirchen mietet, trifft keine Mietpreisbremse an: Die Kreisstadt steht nicht in der MiSchuV-Anlage (ab 1. Januar 2026). Mieterhöhungen im Bestand sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Die Grundsteuer B mit Hebesatz 268 v. H. (neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Hebesatzsatzung 2025
Wie läuft eine Erhöhung ohne Mietspiegel?
Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben Form und Fristen des BGB maßgeblich — plus die Kappung von 20 % in drei Jahren. Bei Neuverträgen gibt es ohne Mietpreisbremse keine 10-Prozent-Deckelung zur Vergleichsmiete.
Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
Was zahlen Familien in den städtischen Kitas?
Die Gebührensatzung (Stand April 2026) setzt für den Kindergarten 176 € monatlich bei 4–5 Stunden Buchung an, für die Krippe in derselben Zeitscheibe 253 €; dazu kommen 7 € Spielgeld. Geschwister in derselben städtischen Einrichtung: das ältere Kind 10 € weniger. Die Stadt führt die Kindertagesstätte Maria Ward seit 1. Januar 2025 und das Schülerzentrum KRABAT seit 1. September 2025 in eigener Trägerschaft. Landeszuschuss siehe Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Kinderbetreuung
Wo beantragen Sie die Wohnberechtigung?
Zuständig ist das Landratsamt Rottal-Inn in der Ringstraße 4–7 (Wohnraumförderung). Den Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen können Sie dort oder über das BayernPortal beantragen. Die Wohnungsbau-GmbH Pfarrkirchen-Simbach a. Inn (Anton-Faltermaier-Straße 1) vermietet frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen, darunter Studentenwohnungen am Hochschulstandort.
Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnberechtigungsscheineQuelle: Wohnungsbau-GmbH; Vermietung Pfarrkirchen
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzprinzip); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo) für Eigenwohnraum
- BayKiBiG: 100 €/Monat Beitragszuschuss im Kindergartenalter (landesweit)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze nur in gelisteten Gemeinden (MiSchuV) — Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-Anlage
- Öffentliche Bodenrichtwerte — Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
- BayKiBiG-Reform geplant ab 01.01.2027: Beitragszuschuss als Extra-Posten entfällt formell — Quelle: STMAS Bayern; Kita-Finanzierung
Häufige Fragen zum Mieten in Pfarrkirchen
- Gilt in Pfarrkirchen die Mietpreisbremse?
- Ist Pfarrkirchen angespannter Wohnungsmarkt?
- Steht die Kreisstadt in der MiSchuV?
Nein. Pfarrkirchen fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026, geändert 16. Juni 2026). Im gesamten Landkreis Rottal-Inn ist derzeit keine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Pfarrkirchen?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in Gemeinden der MiSchuV-Anlage — Pfarrkirchen gehört nicht dazu. Unabhängig davon darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos
- Gibt es in Pfarrkirchen einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
Nein — die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter nach BGB begründen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Portal-Angebotsmieten ersetzen keinen Mietspiegel.
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Wie hoch ist der Hebesatz für Mieter relevant?
- Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 268 v. H. fest. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; ohne Vertragsklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer. Landesmodell siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Was kosten städtische Kita-Plätze in Pfarrkirchen?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
- Wer trägt Maria Ward und KRABAT?
Die Gebührensatzung (Stand April 2026) nennt für den Kindergarten 176 € monatlich bei 4–5 Stunden, für die Krippe 253 €, plus 7 € Spielgeld. Geschwister in derselben städtischen Einrichtung: das ältere Kind 10 € weniger. Die Stadt führt Maria Ward seit 1. Januar 2025 und das Schülerzentrum KRABAT seit 1. September 2025 selbst. Landesweiter Beitragszuschuss: Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Kinderbetreuung
- Wo beantrage ich in Pfarrkirchen einen Wohnberechtigungsschein?
- Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
- Geht der Antrag online?
Zuständig ist das Landratsamt Rottal-Inn, Ringstraße 4–7, nicht das städtische Rathaus. Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für geförderte Mietwohnungen) können Sie dort oder über das BayernPortal beantragen.
Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnberechtigungsscheineQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag
- Wo finde ich Sozial- oder Genossenschaftswohnungen?
- Wer vermietet geförderte Wohnungen in Pfarrkirchen?
- Gibt es Studentenwohnungen?
Die Wohnungsbau-GmbH Pfarrkirchen-Simbach a. Inn (Anton-Faltermaier-Straße 1) vermietet frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen im Landkreis, darunter Studentenwohnungen am Hochschulstandort. Für geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein des Landratsamts.
Quelle: Wohnungsbau-GmbH; VermietungQuelle: Jobcenter Rottal-Inn; Wohnungssuche Tipps
- Brauche ich in Pfarrkirchen einen Bewohnerparkausweis?
- Kann ich den Parkausweis online beantragen?
- Was kostet das Parken ohne Ausweis?
Die Stadt bietet über das BayernPortal einen Online-Antrag für den gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweis an — relevant, wo Schilder Bewohnerparken ausweisen. Unabhängig davon gilt in der Innenstadt die Parkgebühr von 0,50 € je Stunde; oberirdisch sind die ersten 30 Minuten frei. Digitale Tickets: App Parkster.
Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken PfarrkirchenQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Parken Innenstadt
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