Immobilien zum Mieten in Pfarrkirchen

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Das Wichtigste zum Mieten in Pfarrkirchen

Wer in Pfarrkirchen mietet, trifft keine Mietpreisbremse an: Die Kreisstadt steht nicht in der MiSchuV-Anlage (ab 1. Januar 2026). Mieterhöhungen im Bestand sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Die Grundsteuer B mit Hebesatz 268 v. H. (neue Grundsteuer ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Hebesatzsatzung 2025

Wie läuft eine Erhöhung ohne Mietspiegel?

Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben Form und Fristen des BGB maßgeblich — plus die Kappung von 20 % in drei Jahren. Bei Neuverträgen gibt es ohne Mietpreisbremse keine 10-Prozent-Deckelung zur Vergleichsmiete.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

Was zahlen Familien in den städtischen Kitas?

Die Gebührensatzung (Stand April 2026) setzt für den Kindergarten 176 € monatlich bei 4–5 Stunden Buchung an, für die Krippe in derselben Zeitscheibe 253 €; dazu kommen 7 € Spielgeld. Geschwister in derselben städtischen Einrichtung: das ältere Kind 10 € weniger. Die Stadt führt die Kindertagesstätte Maria Ward seit 1. Januar 2025 und das Schülerzentrum KRABAT seit 1. September 2025 in eigener Trägerschaft. Landeszuschuss siehe Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Kinderbetreuung

Wo beantragen Sie die Wohnberechtigung?

Zuständig ist das Landratsamt Rottal-Inn in der Ringstraße 4–7 (Wohnraumförderung). Den Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen können Sie dort oder über das BayernPortal beantragen. Die Wohnungsbau-GmbH Pfarrkirchen-Simbach a. Inn (Anton-Faltermaier-Straße 1) vermietet frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen, darunter Studentenwohnungen am Hochschulstandort.

Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnberechtigungsscheineQuelle: Wohnungsbau-GmbH; Vermietung Pfarrkirchen

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell (Äquivalenzprinzip); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo) für Eigenwohnraum
  • BayKiBiG: 100 €/Monat Beitragszuschuss im Kindergartenalter (landesweit)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Pfarrkirchen

  • Gilt in Pfarrkirchen die Mietpreisbremse?
  • Ist Pfarrkirchen angespannter Wohnungsmarkt?
  • Steht die Kreisstadt in der MiSchuV?

Nein. Pfarrkirchen fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026, geändert 16. Juni 2026). Im gesamten Landkreis Rottal-Inn ist derzeit keine Gemeinde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Neuvertragsmieten unterliegen hier nicht der 10-Prozent-Grenze zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Pfarrkirchen?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in Gemeinden der MiSchuV-Anlage — Pfarrkirchen gehört nicht dazu. Unabhängig davon darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Freistaat Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Gibt es in Pfarrkirchen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?

Nein — die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Vermieter nach BGB begründen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Portal-Angebotsmieten ersetzen keinen Mietspiegel.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz Infos

  • Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
  • Wie hoch ist der Hebesatz für Mieter relevant?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?

Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025) den Hebesatz B auf 268 v. H. fest. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; ohne Vertragsklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer. Landesmodell siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Hebesatzsatzung 2025

  • Was kosten städtische Kita-Plätze in Pfarrkirchen?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?
  • Wer trägt Maria Ward und KRABAT?

Die Gebührensatzung (Stand April 2026) nennt für den Kindergarten 176 € monatlich bei 4–5 Stunden, für die Krippe 253 €, plus 7 € Spielgeld. Geschwister in derselben städtischen Einrichtung: das ältere Kind 10 € weniger. Die Stadt führt Maria Ward seit 1. Januar 2025 und das Schülerzentrum KRABAT seit 1. September 2025 selbst. Landesweiter Beitragszuschuss: Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Pfarrkirchen; Kita-GebührensatzungQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Kinderbetreuung

  • Wo beantrage ich in Pfarrkirchen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
  • Geht der Antrag online?

Zuständig ist das Landratsamt Rottal-Inn, Ringstraße 4–7, nicht das städtische Rathaus. Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für geförderte Mietwohnungen) können Sie dort oder über das BayernPortal beantragen.

Quelle: Landkreis Rottal-Inn; WohnberechtigungsscheineQuelle: BayernPortal; WBS Onlineantrag

  • Wo finde ich Sozial- oder Genossenschaftswohnungen?
  • Wer vermietet geförderte Wohnungen in Pfarrkirchen?
  • Gibt es Studentenwohnungen?

Die Wohnungsbau-GmbH Pfarrkirchen-Simbach a. Inn (Anton-Faltermaier-Straße 1) vermietet frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen im Landkreis, darunter Studentenwohnungen am Hochschulstandort. Für geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein des Landratsamts.

Quelle: Wohnungsbau-GmbH; VermietungQuelle: Jobcenter Rottal-Inn; Wohnungssuche Tipps

  • Brauche ich in Pfarrkirchen einen Bewohnerparkausweis?
  • Kann ich den Parkausweis online beantragen?
  • Was kostet das Parken ohne Ausweis?

Die Stadt bietet über das BayernPortal einen Online-Antrag für den gebührenpflichtigen Bewohnerparkausweis an — relevant, wo Schilder Bewohnerparken ausweisen. Unabhängig davon gilt in der Innenstadt die Parkgebühr von 0,50 € je Stunde; oberirdisch sind die ersten 30 Minuten frei. Digitale Tickets: App Parkster.

Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken PfarrkirchenQuelle: Stadt Pfarrkirchen; Parken Innenstadt

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