Immobilien zum Mieten in Querfurt
0 Immobilien werden in Querfurt zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Querfurt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Querfurt
Die Stadt legt keinen amtlichen Mietspiegel vor. Neuverträge unterliegen keiner Mietpreisbremse; Vergleichsmiete und Erhöhung folgen dem allgemeinen Mietrecht. Was landesweit zu Kappung und Grunderwerbsteuer gilt, steht im Block Sachsen-Anhalt. Für den Umzug zählen Elternbeiträge, der Wohnberechtigungsschein und die S11.
Quelle: Stadt Querfurt; StadtportalQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Übersicht
Kita-Beiträge ab 2025 — und zwei Häuser in Querfurt-Süd
Die Satzung gilt ab 1. Januar 2025. Für acht Stunden liegen die monatlichen Kostenbeiträge bei 190 € (Krippe) und 129 € (Kindergarten); Hort mit vier Stunden inklusive Ferienbetreuung: 98 €. Eltern tragen 35 % des verbleibenden Platzkostendefizits bei Krippe und Kindergarten, 30 % beim Hort. Die Einrichtungen „Buratino“ und „Sonnenkäfer“ in Querfurt-Süd sollen frühestens ab August 2027 zusammengelegt werden. Landes-Geschwisterregel: Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Querfurt; Kita-Kostenbeiträge 2025Quelle: Stadt Querfurt; Kita-Zusammenlegung 2027
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für eine öffentlich geförderte Wohnung erteilen die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise — für Querfurt der Landkreis Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, Domplatz 9 in Merseburg, nicht das Rathaus. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur im ausstellenden Land; er vermittelt keine konkrete Wohnung.
Quelle: Bürgerportal ST; WohnberechtigungsscheinQuelle: Saalekreis; Bauordnung Merseburg
Pendeln und Parken im Alltag
Die S11 fährt stündlich nach Halle (rund 59 Minuten); Tarif MDV, Zone 231. In der Innenstadt gilt werktags 8–17 Uhr derzeit 10 Cent je 12 Minuten (Stand 2026; Anpassung diskutiert ab 2027). Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) kann bei entsprechender Klausel in den Nebenkosten auftauchen — Hebesatz in der allgemeinen Ortsbeschreibung.
Quelle: MDV; S11 und PlusBusQuelle: Mitteldeutsche Zeitung; Parkgebühren Innenstadt
Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Statistik Sachsen-Anhalt; Grunderwerbsteuer
- Grundsteuerreform Bundesmodell — Quelle: Finanzamt Sachsen-Anhalt; Grundsteuerreform
- Keine Mietpreisbremse-Ausweisung — Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Häufige Fragen zum Mieten in Querfurt
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Hat Querfurt einen qualifizierten Mietspiegel?
Nein. Ein amtlicher Mietspiegel der Stadt ist nicht veröffentlicht. Neuvertragsmiete und Mieterhöhung richten sich nach dem allgemeinen Mietrecht (Vergleichsmiete, ggf. drei Vergleichswohnungen). Portal-Durchschnittsmieten sind kein Mietspiegel.
- Gilt in Querfurt die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
- Ist der Wohnungsmarkt als angespannt ausgewiesen?
Nein. Sachsen-Anhalt hat keine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen. Details: Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind 15 Prozent in drei Jahren vorgeschrieben?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
Es bleibt bei der gesetzlichen Grenze von 20 % in drei Jahren; eine Absenkung auf 15 % gibt es landesweit nicht. Kurz: Bundesland-Block.
- Was zahle ich für Kita und Hort?
- Wie hoch sind die Elternbeiträge ab 2025?
- Gilt die Geschwisterregel auch in Querfurt?
Ab 01.01.2025 u. a. 190 € (acht Stunden Krippe), 129 € (acht Stunden Kindergarten), 98 € (vier Stunden Hort inkl. Ferien). Die Stadt hat 35 % bzw. 30 % Elternanteil am verbleibenden Platzkostendefizit beschlossen. Die erweiterte KiFöG-Geschwisterregel gilt landesweit bis 31.12.2026 — siehe Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Querfurt; Kita-KostenbeiträgeQuelle: Ministerium ST; KiFöG Geschwisterregel
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
- Stellt das Rathaus den WBS aus?
Den WBS erteilt der Landkreis Saalekreis (Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, Domplatz 9, Merseburg), nicht das Rathaus. Er gilt in der Regel ein Jahr und nur in Sachsen-Anhalt; eine konkrete Wohnung vermittelt er nicht.
Quelle: Bürgerportal ST; WohnberechtigungsscheinQuelle: Saalekreis; Bauordnung
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
- Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz B 554 % (A: 534 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Querfurt; Hebesatz 2025Quelle: Finanzamt ST; Grundsteuer Reform
- Wie pendle ich ohne Auto nach Halle?
- Wie oft fährt die S11?
- Welche MDV-Zone gilt?
Mit der S11 stündlich, rund 59 Minuten nach Halle (Saale) Hbf, ohne Umstieg in Merseburg. Tarif MDV, Zone 231. Alternative: PlusBus 312.
Quelle: MDV; S11 und PlusBusQuelle: NASA mein-Takt; S11 Fahrzeit
- Was ändert sich bei Buratino und Sonnenkäfer?
- Zieht die Kita in Querfurt-Süd zusammen?
- Ab wann gilt die Zusammenlegung für Mieter-Familien?
Die beiden Einrichtungen in Querfurt-Süd sollen frühestens ab August 2027 zusammengelegt werden. Der Beschluss sieht vor, dass Kinder mit Bezugserzieherin im Gruppenverband bleiben. Platzfragen klären Sie beim Träger Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden