Immobilien in Regen

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Das Wichtigste über Regen

Regen steht nicht unter der Mietpreisbremse: In der MiSchuV ab 1. Januar 2026 ist keine Gemeinde des Landkreises Regen gelistet. Im Bestand bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) hat der Stadtrat mit Satzung vom 14. November 2024 die Hebesätze A und B auf je 400 v. H. festgesetzt; sie gelten ab 1. Januar 2025.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV-AnlageQuelle: Stadt Regen; Hebesatzsatzung 2025

Welche Lagen am Schwarzen Regen das HQ100 trifft

Entlang des Schwarzen Regen gilt seit der Verordnung des Landratsamts vom 28. Juni 2016 ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet (Bemessung HQ100) auch auf Regener Gemarkung. Nicht jedes Grundstück im Stadtgebiet liegt darin — maßgeblich sind die Detailkarten und der UmweltAtlas. Der Hochwassernachrichtendienst knüpft an den Pegel Zwiesel / Schwarzer Regen: Ab 130 cm droht die Überflutung des Kurparks Regeninsel, ab 250 cm die des Ortsteils Am Sand und der Alten Deggendorfer Straße.

Quelle: Landkreis Regen; HQ100-VerordnungQuelle: HND Bayern; Pegel ZwieselQuelle: LfU Bayern; UmweltAtlas Hochwasser

Was Familien bei den Kita-Beiträgen einplanen

Eine komplette Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Träger setzen eigene Sätze; das Kreisjugendamt veröffentlicht die Tabelle für 2025/2026. Beim Kindergarten St. Josef liegen die Regelbeiträge zwischen 156 € (1–2 Stunden) und 299 € (9–10 Stunden) im Monat, inklusive 6 € Spielgeld; der August wird pauschal erhoben. Unter Dreijährige zahlen mehr. Reicht das Einkommen nicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Grundgebühren ganz oder teilweise. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss entnehmen Sie dem Bundesland-Block.

Quelle: Landkreis Regen; Kita-BeitragssätzeQuelle: Landkreis Regen; Kita-GebührenübernahmeQuelle: Stadt Regen; Kindergärten

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Wohnen in Regen

  • Fährt die Waldbahn in Regen im Herbst 2026?
  • Warum sperrt die RB 35 zwischen Plattling und Zwiesel?
  • Gibt es Schienenersatzverkehr am Bahnhof Regen?

Im Regelbetrieb hält die Waldbahn RB 35 (Plattling–Bayerisch Eisenstein) in Regen. Vom 15. September 2026 (03:50 Uhr) bis 16. November 2026 (02:00 Uhr) ist die Strecke Plattling–Zwiesel wegen des Neubaus der Nagerlbrücke über den Schwarzen Regen gesperrt. Zwischen Plattling und Zwiesel fahren Ersatzbusse, tagsüber etwa alle 30 Minuten; die Reisezeit verlängert sich. Zwischen Zwiesel und Bayerisch Eisenstein fahren die Züge weiter. Tickets gelten im Bus, Verkauf im Fahrzeug gibt es nicht.

Quelle: Waldbahn; SEV NagerlbrückeQuelle: Waldbahn; Fahrplan RB 35

  • In welchem Tarifverbund liegt Regen?
  • Wie buche ich den Rufbus im Landkreis Regen?
  • Wo finde ich die Busfahrpläne?

Bus und Waldbahn im Landkreis laufen im Verbundtarif DonauWald (VDW). Fahrpläne stehen auf der VDW-Seite und beim Landkreis. Den Rufbus buchen Sie in der App „Wohin du willst“ mit mindestens 60 Minuten Vorlauf. Für Echtzeit und Störungen nutzen Sie Bayern-Fahrplan, MoBY oder den DB-Navigator.

Quelle: Landkreis Regen; Fahrplanauskunft

  • Was kosten Kita und Hort in Regen?
  • Gibt es Beitragsfreiheit in der Kreisstadt?
  • Wo beantrage ich die Übernahme der Gebühren?

Eine allgemeine Beitragsfreiheit gibt es nicht. Die Träger setzen eigene Sätze; das Kreisjugendamt listet sie für 2025/2026. Beim Kindergarten St. Josef liegen die Regelbeiträge zwischen 156 € und 299 € monatlich je nach Buchungszeit, inklusive Spielgeld. Der Kinderhort Peanuts nennt 173 € bzw. 190 €. Reicht das Einkommen nicht, übernimmt das Kreisjugendamt die Grundgebühren ganz oder teilweise. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss entnehmen Sie dem Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Landkreis Regen; Kita-BeitragssätzeQuelle: Landkreis Regen; Kita-Gebührenübernahme

  • Welche Schulen gibt es in Regen?
  • Gibt es eine Realschule in der Kreisstadt?
  • Wo liegt das nächste Gymnasium?

Im Stadtgebiet liegen unter anderem die Grundschule Regen, die Mittelschule, die Siegfried-von-Vegesack-Realschule und die Förderschule am Weinberg; dazu die staatliche Fachober- und Berufsoberschule. Gymnasien liegen im Landkreis in Zwiesel und Viechtach. Schulsprengel und Anmeldung klären Sie bei der jeweiligen Schule; die Schulverwaltung sitzt im Rathaus, Stadtplatz 2.

Quelle: Stadt Regen; Schule und BildungQuelle: Landkreis Regen; Schulen Übersicht

  • Liegt Regen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet?
  • Welche Ortsteile sind am Schwarzen Regen gefährdet?
  • Welcher Pegel gilt für die Kreisstadt?

Ja, entlang des Schwarzen Regen — aber nicht flächendeckend fürs ganze Stadtgebiet. Das Landratsamt hat das HQ100-Gebiet am 28. Juni 2016 festgesetzt (unter anderem für die Stadt Regen). Der Pegel Zwiesel / Schwarzer Regen nennt Schwellen: Ab 130 cm Kurpark Regeninsel, ab 250 cm Ortsteil Am Sand und Alte Deggendorfer Straße. Die genaue Betroffenheit sehen Sie in der Detailkarte und im UmweltAtlas.

Quelle: Landkreis Regen; HQ100-VerordnungQuelle: HND Bayern; Pegel Zwiesel

  • Brauche ich in Regen einen Bewohnerparkausweis?
  • Kann ich den Parkausweis online beantragen?

Die Stadt bietet die gebührenpflichtige Ausstellung eines Bewohnerparkausweises als Online-Antrag im BayernPortal an. Ob Ihre Straße in einer Bewohnerparkzone liegt und welche Gebühr gilt, klären Sie bei der Verkehrsbehörde im Rathaus — pauschal ist der Ausweis nicht in jedem Straßenzug nötig.

Quelle: BayernPortal; Bewohnerparken Regen

  • Gibt es in Regen schon einen kommunalen Wärmeplan?
  • Bis wann muss die Stadt einen Wärmeplan vorlegen?

Ein fertiger Wärmeplan der Stadt liegt noch nicht vor. Gemeinden unter 100.000 Einwohnern haben landesweit Zeit bis 30. Juni 2028 (siehe Bundesland-Block). Der Landkreis unterstützt die Kommunen und hat ein gebäudescharfes Wärmekataster im digitalen Energienutzungsplan erarbeitet. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Landkreis Regen; WärmeplanungQuelle: LMG Bayern; Wärmeplanungsfrist

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden