Immobilien zum Kaufen in Reinfeld (Holstein)

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Das Wichtigste zum Kaufen in Reinfeld (Holstein)

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell. Das Finanzamt Stormarn in Bad Oldesloe setzt den Grundsteuermessbetrag fest; die Stadt Reinfeld (Holstein) wendet ihren Hebesatz an und schreibt den Bescheid. Für 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2024 die Hebesätze beschlossen: Grundsteuer B 489 v. H. für Grundstücke, Grundsteuer A 438 v. H. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbesteuer 380 v. H. Der Hebesatz ist kein Kaufpreis, sondern der kommunale Faktor auf den Messbetrag. Fällig wird die Steuer in vier Raten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) oder einmal jährlich zum 1. Juli nach formlosem Antrag. Stichtag für die Zurechnung ist der 1. Januar: Wer im laufenden Jahr kauft, bleibt bis zum nächsten Messbescheid des Finanzamts oft noch nicht als Zahlungspflichtiger umgestellt.

Quelle: Stadt Reinfeld; GrundsteuerQuelle: Stadt Reinfeld; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Finanzamt Stormarn; Grundsteuerreform

Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Obwohl die Stadt im Kreis Stormarn liegt, gehört sie zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lübeck — zusammen mit Badendorf, Hamberge, Heidekamp und weiteren Nachbarorten. Das Grundbuchamt sitzt Am Burgfeld 7 in Lübeck; Auszüge, Einsicht (nur bei berechtigtem Interesse) und Eigentumsumschreibung laufen dort. Ein bloßes Kaufinteresse reicht für die Einsicht nicht. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Amt Sie nicht als Eigentümerin oder Eigentümer ein. Beim Erwerb können Sie sich von der Stadt eine Bescheinigung geben lassen, dass auf dem Grundbesitz keine rückständigen Grundsteuern lasten — sonst droht Haftung nach der Abgabenordnung für Rückstände des Verkäufers.

Quelle: Amtsgericht Lübeck; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Lübeck; GrundbuchamtQuelle: Stadt Reinfeld; Haftung Grundsteuer

Was gilt für Heizung und möglichen Netzanschluss?

Der finale Wärme-Kälte-Plan der Stadt liegt vor und prüft unter anderem Wärmenetze an geeigneten Trassen. Der Plan selbst ändert nach städtischer Auskunft nichts an den Rechten und Pflichten der Nutzenden. Daneben gibt es im Ortsrecht eine Anschlusssatzung über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Nahversorgungsanlagen. Vor dem Kauf klären Sie, ob das konkrete Flurstück im Versorgungsgebiet liegt und ob Anschluss- oder Benutzungsregeln greifen — unabhängig vom strategischen Plan. Die Stadtwerke Reinfeld (Holstein) sind Eigenbetrieb der Stadt.

Quelle: Stadt Reinfeld; WärmeplanungQuelle: Stadt Reinfeld; Anschlusssatzung Wärme

Muss ich Hochwasser am Grundstück prüfen?

Durch das Stadtgebiet fließt die Heilsau, im Ort zum Herrenteich aufgestaut. Ob ein Flurstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder in einer Hochwassergefahrenfläche liegt, zeigt nicht die Stadtseite, sondern die amtlichen Hochwasserkarten des Landes. Prüfen Sie das konkrete Grundstück im Hochwasserkartenportal (Flusshochwasser, Szenarien bis HQ100). Die Karten sind für die Bauleitplanung gedacht; vertiefte Klärung liegt bei Kommune oder Käufer. Beim Notar gehört die Lage in der Karte zur Due Diligence — neben Grundbuch, Altlasten und der Grunderwerbsteuer von 6,5 % in Schleswig-Holstein (Details im Bundesland-Block). Für selbst genutzten Neubau oder Kauf kann die Investitionsbank Schleswig-Holstein das Darlehen IB.SH Immo Eigentum prüfen; Ferien- und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen.

Quelle: Land SH; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Umweltportal SH; HochwasserkartenQuelle: IB.SH; Immo Eigentum

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Reinfeld (Holstein)

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reinfeld (Holstein)?
  • Welcher Satz gilt für die Grundsteuer B?
  • Wer schreibt den Grundsteuerbescheid?

Für 2025 gilt Grundsteuer B 489 v. H. und Grundsteuer A 438 v. H. (Beschluss vom 11. Dezember 2024). Das Finanzamt Stormarn setzt den Messbetrag, die Stadt den Bescheid. Der Hebesatz ist der kommunale Faktor, nicht der Jahresbetrag.

Quelle: Stadt Reinfeld; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Reinfeld; Grundsteuer

  • Welches Grundbuchamt ist für Reinfeld (Holstein) zuständig?
  • Amtsgericht Lübeck oder Ahrensburg?
  • Wo beantrage ich den Grundbuchauszug?

Beim Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7 — nicht in Ahrensburg. Der Gerichtsbezirk umfasst ausdrücklich Reinfeld mit den umliegenden Orten. Einsicht nur bei berechtigtem Interesse; ein Kaufinteresse allein reicht nicht.

Quelle: Amtsgericht Lübeck; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Lübeck; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Schleswig-Holstein?
  • Brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

In Schleswig-Holstein beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % (siehe Bundesland-Block). Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: Juris SH; Grunderwerbsteuer

  • Haftet der Käufer für rückständige Grundsteuer?
  • Was gilt beim Eigentümerwechsel zum 1. Januar?
  • Gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt?

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer; Zahlungspflichtig ist, wer am 1. Januar Eigentümer ist. Die Stadt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, dass keine Rückstände auf dem Grundbesitz lasten — damit Sie nicht nach der Abgabenordnung für Steuern des Verkäufers haften.

Quelle: Stadt Reinfeld; Haftung Grundsteuer

  • Ändert der Wärmeplan meine Anschlusspflicht?
  • Gibt es eine Anschlusssatzung für Nahwärme?
  • Muss ich ins Wärmenetz?

Der finale Wärme-Kälte-Plan ändert nach Angaben der Stadt nichts an den Rechten der Nutzenden. Im Ortsrecht steht zusätzlich eine Anschlusssatzung zur Wärmeversorgung und zu den Nahversorgungsanlagen. Ob Ihr Flurstück darunter fällt, klären Sie vor dem Kauf mit Stadt und Stadtwerken.

Quelle: Stadt Reinfeld; WärmeplanungQuelle: Stadt Reinfeld; Anschlusssatzung Wärme

  • Liegt mein Grundstück im Hochwassergebiet?
  • Gibt es ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet?
  • Wo sehe ich die HQ100-Karte?

Im Ort fließt die Heilsau (Herrenteich). Ob das konkrete Flurstück in einer Gefahrenfläche oder in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie in den Hochwasserkarten des Landes — nicht pauschal für die ganze Stadt. Die Karten dienen der Bauleitplanung; die vertiefte Prüfung liegt bei Kommune oder Käufer.

Quelle: Land SH; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Umweltportal SH; Hochwasserkarten

  • Gibt es eine Landesförderung für den Kauf zum Selbstwohnen?
  • Was ist IB.SH Immo Eigentum?
  • Geht die Förderung auch für Ferienwohnungen?

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet das Darlehen IB.SH Immo Eigentum für selbst genutzten Neubau oder Kauf im Land. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen. Ob der Antrag zu Ihrem Vorhaben passt, klären Sie direkt mit der Bank; eine städtische Extra-Prämie ersetzt das nicht.

Quelle: IB.SH; Immo Eigentum

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