*8,1% Bruttorendite* Mehrfamilienhaus mit Entwicklungspotenzial – teils vermietet in Mügeln


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Riesa – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Riesa fallen in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer an. Zum Mieten: Die Stadt liegt außerhalb der Mietpreisbremse und der abgesenkten Kappungsgrenze (beides nur Dresden/Leipzig). Laufend relevant ist die neue Grundsteuer (ab 2025) mit Hebesatz B 435 %.
Quelle: Freistaat Sachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Freistaat Sachsen; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Stadt Riesa; Hebesatzsatzung
Zur Grunderwerbsteuer addieren sich Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (oft grob 1,5–2 % des Kaufpreises) sowie — falls ein Makler beauftragt ist — die Provision nach Vereinbarung. Die Steuer setzt das Finanzamt fest; Eigentum entsteht erst mit Eintragung im Grundbuch.
Quelle: Freistaat Sachsen; GrESt-SatzQuelle: Amtsgericht Riesa; Grundbuchamt
Für Objekte nahe der Elbe lohnt ein Blick in die sächsische Hochwassergefahrenkarte vor der Kaufentscheidung: Ausweisung und Wassertiefen nach Jährlichkeit können Finanzierung, Versicherung und Sanierungskosten beeinflussen. Nutzen Sie die Karten des Landeshochwasserzentrums bzw. LUIS für die konkrete Flur.
Quelle: Landeshochwasserzentrum Sachsen; Hochwasserkarten
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Riesa (Lauchhammerstraße 10). Die Stadtwerke Riesa betreiben und erweitern Fernwärmenetze (u. a. Verbindung Elbufer–Bebelstraße, neue Hausanschlüsse); der kommunale Wärmeplan für Kommunen unter 100.000 Einwohnern ist landesrechtlich bis 30. Juni 2028 vorzulegen.
Quelle: Amtsgericht Riesa; KontaktQuelle: Stadtwerke Riesa; FernwärmenetzQuelle: Freistaat Sachsen; Wärmeplanung Frist
Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen:
In Sachsen — und damit in Riesa — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt für Rechtsvorgänge nach dem 31. Dezember 2022. Üblicherweise trägt der Käufer die Steuer; fällig wird sie nach Bescheid des Finanzamts.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (häufig grob 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig von Preis und Finanzierung). Eine Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt wurde — Höhe und Teilung sind vertraglich zu klären. Die Nebenkosten finanzieren Banken oft nicht mit.
Quelle: Freistaat Sachsen; GrESt-SatzQuelle: Amtsgericht Riesa; Grundbuchamt
Für die neue Grundsteuer (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) setzt Riesa den Hebesatz der Grundsteuer B auf 435 % fest (Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der verbindliche Jahresbetrag steht im Grundsteuerbescheid.
Quelle: Stadt Riesa; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Riesa; Grundsteuer Info
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Riesa, Lauchhammerstraße 10, 01591 Riesa. Für Vorsprachen empfiehlt das Gericht eine telefonische Terminvereinbarung. Grundbuchauszüge können Sie über die Justizwachtmeisterei bzw. die bereitgestellten Formulare beantragen.
Quelle: Amtsgericht Riesa; KontaktQuelle: Amtsgericht Riesa; Grundbuchamt
Viele Lagen an der Elbe sind in den sächsischen Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Prüfen Sie Flurstück bzw. Adresse vor dem Kauf über das Landeshochwasserzentrum oder LUIS (Szenarien von HQ20 bis Extrem). Die Karte ist Orientierung für Lage, Versicherung und Bankgespräch — keine abschließende Baugutachten-Ersatz.
Quelle: Landeshochwasserzentrum Sachsen; HochwasserkartenQuelle: LfULG Sachsen; Gefahrenkarte
Der kommunale Wärmeplan ist für Kommunen dieser Größenordnung bis 30. Juni 2028 vorzulegen. Unabhängig davon erweitern die Stadtwerke Riesa bestehende Fernwärmenetze (Netzverbund, neue Hausanschlüsse). Ob Ihre Straße im Fernwärmenetz liegt, klären Sie direkt bei den Stadtwerken — der Plan ersetzt keine individuelle Heizungspflicht-Prüfung.
Quelle: Freistaat Sachsen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Riesa; Fernwärmenetz
Bodenrichtwerte veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss; in Sachsen sind sie über das Portal BORIS-D / landesspezifische Auskunft bzw. die Seiten der Gutachterausschüsse abrufbar. Der Wert ist eine zonenbezogene Orientierung — kein Verkehrswertgutachten für Ihr Einzelobjekt.
Für die Vermietung in Riesa gilt keine Mietpreisbremse und keine abgesenkte 15-%-Kappungsgrenze (beides nur Dresden/Leipzig). Im Bestand bleibt die bundesweite Kappung von 20 % in drei Jahren. Das erleichtert Neuvertragsgestaltung im Vergleich zu den beiden Großstädten — ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Quelle: Freistaat Sachsen; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Freistaat Sachsen; Kappungsgrenze Kulisse
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden