Renovierte 3ZKB Wohnung in Saarlouis-Innenstadt zu vermieten.


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Saarbrücken – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
In Saarbrücken gilt derzeit keine Mietpreisbremse. Das Saarland hat keine Gemeinde per Verordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Neuvertragsmieten sind damit nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt. Bei Erhöhungen im Bestand greift die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — eine abgesenkte 15-Prozent-Grenze gibt es hier nicht. Zwischen zwei Erhöhungen müssen 15 Monate liegen; die neue Miete darf außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Quelle: BBSR; Mietpreisbremse LänderQuelle: Stadt Saarbrücken; Kappungsgrenze
Die Landeshauptstadt führt einen qualifizierten Mietspiegel. Die aktuelle Fortschreibung gilt ab dem 1. Januar 2026 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Grundlage war die Entwicklung des Verbraucherpreisindex in den vorangegangenen 24 Monaten; der Arbeitskreis Mietspiegel hat am 11. September 2025 zugestimmt, der Stadtrat am 4. November 2025 anerkannt. Online-Rechner, Broschüre und Methodenbericht stehen auf der Stadtseite.
Der Spiegel gilt für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet — einschließlich vermieteter Einfamilienhäuser. Er gilt nicht für möblierte Wohnungen, Wohnheime oder preisgebundenen Sozialwohnraum. Eine Vermutungswirkung im Mieterhöhungsverfahren setzt voraus, dass der Vermieter den qualifizierten Mietspiegel korrekt heranzieht. Der Spiegel ist keine Preisempfehlung für Neuverträge, sondern Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: Stadt Saarbrücken; Mietspiegel 2026
Für eine sozial geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Zuständig ist im Saarland nicht das städtische Wohnungsamt, sondern das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (Referat OBB12, Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken). Der Antrag ist gebührenfrei. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur für Wohnraum im Saarland; ein WBS aus einem anderen Bundesland wird nicht anerkannt.
Ein WBS verschafft keine Wohnung, sondern die Berechtigung zur Anmietung gebundenen Wohnraums. Die Suche bleibt bei Ihnen. Formular und Unterlagenliste stehen im Serviceportal des Landes. Die Grundsteuer B der Stadt (Hebesatz 611 % laut Stadtseite für 2025, neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025) darf der Vermieter nur über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Land Saarland; WohnberechtigungsscheinQuelle: Serviceportal Saarland; WBS beantragenQuelle: Stadt Saarbrücken; Grundsteuer Hebesätze
In Bewohnerparkzonen beantragen auch Mieterinnen und Mieter den Bewohnerparkausweis: 30,70 € pro Jahr bzw. 23 € für sechs Monate. Der Ausweis gilt nur für die Zone und garantiert keinen freien Platz. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen im Bürgerservice; Abholung ist im Bürgeramt City oder Dudweiler möglich. Für N1-Fahrzeuge gelten zusätzlich Grenzen von 2,5 Tonnen und höchstens 5 Metern Länge.
Quelle: Stadt Saarbrücken; Bewohnerparkausweis
Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:
Nein. Für Saarbrücken gilt derzeit keine Mietpreisbremse. Das Saarland hat keine Gebiete per Verordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen. Neuvertragsmieten sind damit nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % begrenzt. Die landesweite Kulisse steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Eine abgesenkte Grenze von 15 % gibt es in Saarbrücken nicht. Zwischen zwei Erhöhungen müssen 15 Monate liegen; die neue Miete darf außerdem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Ja. Die Landeshauptstadt führt einen qualifizierten Mietspiegel; die Fortschreibung gilt ab dem 1. Januar 2026 (Laufzeit zwei Jahre). Broschüre, Methodenbericht und Online-Rechner stehen auf der Stadtseite. Er gilt für frei finanzierte Wohnungen einschließlich vermieteter Einfamilienhäuser, nicht für möblierte Wohnungen, Wohnheime oder preisgebundenen Sozialwohnraum.
Für sozial geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn die Einkommensgrenzen eingehalten sind. Zuständig ist landesweit das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in der Halbergstraße 50 — nicht das städtische Wohnungsamt. Der Antrag ist gebührenfrei; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und nur im Saarland. Ein WBS verschafft keine Wohnung, sondern die Berechtigung zur Anmietung.
Quelle: Land Saarland; WohnberechtigungsscheinQuelle: Serviceportal Saarland; WBS beantragen
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Eigentümer zahlen die Grundsteuer an die Stadt; der Hebesatz B beträgt für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) laut Stadtseite 611 % (2025). Fehlt die Vereinbarung im Vertrag, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis: 30,70 € pro Jahr bzw. 23 € für sechs Monate. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen im Bürgerservice der Stadt. Ein fester Platz vor der Tür ist nicht garantiert.
Die Sätze der städtischen Einrichtungen gelten ab dem 1. August 2026 in der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 19. Mai 2026. Zum 1. Januar 2027 soll die gesetzliche Beitragsfreiheit erreicht sein. Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Bei geringem Einkommen oder Bürgergeld kann das Jugendamt des Regionalverbands Beiträge und Essenskosten (Eigenanteil 1 € pro Essen) übernehmen.
Quelle: Stadt Saarbrücken; Kita-BeiträgeQuelle: Regionalverband Saarbrücken; Beitragsübernahme
Bus, Bahn und Saarbahn sind im saarVV vernetzt. Das Deutschlandticket gilt unter anderem auf der S1 nach Saargemünd; auf den Linien 22, 30 und MS nicht. Fahrplan und Abos laufen über den Verbund und die Saarbahn. Prüfen Sie Takt und Tarif für Ihre konkrete Strecke in der Fahrplanauskunft.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden