Seegrundstück mit eigenem Anleger – seltene Gelegenheit am Cramoner See


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Schwerin - Meckl – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Schwerin - Meckl kauft, zahlt in Mecklenburg-Vorpommern 6 % Grunderwerbsteuer — der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Dazu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Beim Mieten gibt es keine Mietpreisbremse; relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Finanzministerium M-V; GrunderwerbsteuerQuelle: Land M-V; Mietpreisbremse
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt Hebesatz B 595 % — unter dem aufkommensneutralen Wert von 646 %, den die Stadt veröffentlicht hat. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Gemeinde setzt den Hebesatz. Der Grundsteuerwert ist kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Schwerin; Grundsteuer Hebesätze
Im Juni 2026 beschloss die Stadtvertretung den kommunalen Wärmeplan mit Ziel klimaneutraler Versorgung bis 2045. Er teilt das Stadtgebiet in Eignungsbereiche für Fernwärme bzw. dezentrale Systeme ein. Für Käufer ist das eine Lage-Orientierung zu möglichen Folgekosten — ohne sofortigen Zwang zum Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Schwerin; Wärmeplanung
Grundbuchsachen für die Landeshauptstadt führt das Amtsgericht Schwerin (Demmlerplatz). Amtliche Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2026) finden Sie kostenfrei über die Stadt bzw. BORIS-D / GeoPortal.MV. Vor dem Kauf prüfen Sie zusätzlich die Starkregengefahrenkarte der Stadt sowie die Hochwasserkarten des Bundes.
Quelle: Amtsgericht Schwerin; GrundbuchamtQuelle: Stadt Schwerin; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Schwerin; Starkregengefahrenkarte
Zusätzliche Info zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Gegenleistung — in der Regel des Kaufpreises. Der Satz gilt landesweit einheitlich, also auch in Schwerin - Meckl. Die Steuer entsteht typischerweise mit dem notariellen Kaufvertrag.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (6 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (bundesweit geregelt, abhängig von Kaufpreis und Finanzierung). Bei Maklereinsatz teilen Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig. Planen Sie die Summe als Eigenkapital ein — sie wird selten mitfinanziert.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) beträgt der beschlossene Hebesatz B 595 %. Der aufkommensneutrale Hebesatz B liegt laut Stadtveröffentlichung bei 646 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Der Grundsteuerwert ist kein Verkaufspreis.
Zuständig ist das Amtsgericht Schwerin — Grundbuchamt, Demmlerplatz 1–2, 19053 Schwerin. Auszüge und Einsicht beantragen Sie dort (berechtigtes Interesse vorausgesetzt). Der Notar übernimmt die Umschreibung nach Kauf und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Quelle: Amtsgericht Schwerin; GrundbuchamtQuelle: Stadt Schwerin; Grundbucheinsicht
Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt veröffentlicht Bodenrichtwerte (aktuell Stichtag 01.01.2026) kostenfrei über die Stadtseite und über BORIS-D / GeoPortal.MV. Schriftliche Auskünfte der Geschäftsstelle sind kostenpflichtig. Bodenrichtwerte sind Lage-Durchschnittswerte — kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: Stadt Schwerin; BodenrichtwerteQuelle: LAiV M-V; Bodenrichtwerte online
Im Juni 2026 beschloss die Stadtvertretung den Wärmeplan mit Ziel klimaneutraler Versorgung bis 2045. Er zeigt Eignungsgebiete für Fernwärme bzw. dezentrale Systeme. Das ist Orientierung für Heizungsentscheidungen — kein sofortiger Anschlusszwang. Prüfen Sie die Gebietskarte für die konkrete Lage.
Ja — die Stadt veröffentlicht eine Starkregengefahrenkarte im Geodatenportal. Ergänzend nutzen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Bundes. Die Karten helfen bei Eigenvorsorge und Versicherungsthemen; sie ersetzen keine Objektbesichtigung oder Fachberatung.
Quelle: Stadt Schwerin; StarkregengefahrenkarteQuelle: BfG; Hochwasserkarten
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 sind Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort in M-V bis zu 10 Stunden täglich beitragsfrei. Verpflegung bleibt Elternsache; Übernahme bei Bedürftigkeit über den Fachdienst Bildung und Sport bzw. BuT für Hort.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden