Immobilien in Stuhr
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Stuhr – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Stuhr
Wer in Stuhr (Kreis Diepholz) wohnt und oft nach Bremen pendelt, trifft vor allem auf zwei feste Regeln: Seit dem 1. Januar 2025 gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % (Niedersächsische Mieterschutzverordnung, verlängert bis 31. Dezember 2029). Beim Kauf fallen in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer an.
Quelle: Land Niedersachsen; MieterschutzverordnungQuelle: Nds. GVBl.; Mieterschutz TextQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Was begrenzt Neuverträge und Erhöhungen?
Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt — statt der bundesweiten 20 %. Ausnahmen (unter anderem Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014) prüfen Sie am konkreten Objekt.
Quelle: Land Niedersachsen; Mietpreisbremse Regeln
Wie komme ich nach Bremen — und was ändert die Linie 8?
Heute tragen Buslinien im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) den Alltag: unter anderem Linie 55 (Huchting–Moordeich–Brinkum) sowie Regionalbusse zum Bremer Hauptbahnhof und zum ZOB Brinkum. Die Straßenbahn-Linie 8 wird von Bremen über Stuhr nach Weyhe-Leeste verlängert; laut Projektseite ist die Inbetriebnahme für 2028 vorgesehen.
Quelle: Gemeinde Stuhr; ÖPNV BuslinienQuelle: Gemeinde Stuhr; Anreise ÖPNVQuelle: Linie 1 und 8; Straßenbahn Stuhr
Was sagt der Wärmeplan vom Dezember 2025?
Der Rat beschloss am 10. Dezember 2025 den kommunalen Wärmeplan. Er weist 60 Wärmenetz-Prüfgebiete aus und markiert Lagen für eher dezentrale Lösungen — ohne Anschlusszwang für Bestandsgebäude. Orientierung liefert das Online-Wärmekataster der Gemeinde.
Häufige Fragen zu Wohnen in Stuhr
- Wie ist Stuhr an Bremen und den ÖPNV angebunden?
- Welche Buslinien fahren in Stuhr?
- Gehört Stuhr zum VBN?
Ja, Stuhr liegt im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN). Alltagsverbindungen tragen vor allem Buslinien — unter anderem Linie 55 (Huchting–Moordeich–Brinkum), Regionalbusse zum Bremer Hauptbahnhof und zum ZOB Brinkum sowie weitere Linien in die Nachbargemeinden. Ergänzt wird das Netz durch Anruf-Sammeltaxis. Der Bremer Hauptbahnhof ist rund 8 km entfernt und per Bus erreichbar.
Quelle: Gemeinde Stuhr; ÖPNV BuslinienQuelle: Gemeinde Stuhr; Anreise ÖPNV
- Wann kommt die Straßenbahn-Linie 8 nach Stuhr?
- Wird die Linie 8 über Stuhr verlängert?
- Wann fährt die Bahn von Bremen nach Weyhe-Leeste?
Die Linie 8 der Bremer Straßenbahn AG wird von Bremen-Huchting über Stuhr bis Weyhe-Leeste verlängert. Laut Projektseite ist die Inbetriebnahme für 2028 vorgesehen; bis dahin bleibt der Bus der Hauptträger im Alltag.
Quelle: Linie 1 und 8; Straßenbahn StuhrQuelle: Gemeinde Stuhr; Linie 8
- Gibt es in Stuhr Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
- Was kosten Kindergarten und Krippe in Stuhr?
- Ab wann ist die Kita in Stuhr kostenlos?
Ab dem ersten Tag des Monats, in dem ein Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung entfallen die Kindergarten-Benutzungsgebühren. Verpflegung bleibt kostenpflichtig (Mittagessen aktuell 60 € monatlich). Für die Krippe (unter drei Jahren) gelten gestaffelte Beiträge von 156 € (vier Stunden) bis 312 € (Ganztags); auf Antrag sind Ermäßigungen möglich.
- Liegt Stuhr in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es eine kommunale Wärmeplanung für Stuhr?
- Wo finde ich Infos zu Wärmenetzen in Stuhr?
Ja. Der Rat beschloss am 10. Dezember 2025 den kommunalen Wärmeplan. Er weist 60 Wärmenetz-Prüfgebiete aus und zeigt Lagen, in denen eher dezentrale Lösungen wirtschaftlicher erscheinen. Der Plan verpflichtet Bestandsgebäude nicht zum Netzanschluss; Karten finden Sie im Online-Wärmekataster der Gemeinde.
- Wie melde ich mein Kind für die Kita in Stuhr an?
- Wann ist der Anmeldezeitraum für Kindergarten und Krippe?
- Gibt es ein Online-Portal für Kita-Plätze in Stuhr?
Anmeldungen laufen über das Online-Elternportal der Gemeinde. Der reguläre Anmeldezeitraum ist jedes Jahr vom 15. Dezember bis 31. Januar des Folgejahres. Wer später zuzieht, kann außerhalb dieses Fensters anmelden; die Bearbeitung dauert in der Regel mindestens 12 Wochen. Aufnahmebescheide für das kommende Kita-Jahr erhalten Sie typischerweise im Mai.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden