Immobilien zum Kaufen in Taufkirchen (Vils)

0 Immobilien werden in Taufkirchen (Vils) zum Kaufen angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Taufkirchen (Vils) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Kaufen in Taufkirchen (Vils)

Wer in Taufkirchen (Vils) kauft, plant den Hebesatz der neuen Grundsteuer und die Lage der Mieter im Haus. Seit der Satzung vom 17. Dezember 2024 liegen Grundsteuer A und Grundsteuer B bei 380 Prozent. Die Erhebung nach neuem Recht läuft ab 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Kaufen Sie eine Wohnung aus einem aufgeteilten Mietshaus, haben die bisherigen Mieter bis Ende 2029 zehn Jahre Schutz vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); HebesatzsatzungQuelle: Gesetze Bayern; Umwandlungsschutz

Stellplätze: Ablöse 9.000 Euro, ohne Anspruch

Die Stellplatzsatzung vom 24. September 2025 verlangt bei einem Neubau Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Nähe, sobald Autoverkehr zu erwarten ist. Für reines Wohnen ausgenommen sind eine Nutzungsänderung, der Dachausbau, weitere Wohnungen im bestehenden Haus und eine Aufstockung. Die Ablöse beträgt 9.000 Euro je Stellplatz. Einen Anspruch auf diesen Vertrag haben Sie nicht. Die Gemeinde entscheidet, ob sie ihn abschließt.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Stellplatzsatzung

Wärmeplan vor dem Heizungstausch lesen

Der Gemeinderat hat den Wärmeplan am 24. Februar 2026 gesehen. Das bestehende Netz betreiben die Gemeindewerke. Der größte Teil der Wärme darin kommt aus Abwärme von Biogasanlagen. Neue große Netze im Zentrum und in Moosen stuft der Bericht als gering ein. Luft-Wärmepumpen sieht er für einzelne Häuser als gut geeignet. Ob Ihr Grundstück am Netz liegt, steht nicht pauschal für die ganze Gemeinde fest.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Wärmeplan VorstellungQuelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Wärmeplan BerichtQuelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Klimaschutzkonzept

Große Vils: Überschwemmung flurstückscharf prüfen

Entlang der Großen Vils, des Stephansbrünnlbachs und des Kirchlerner Bachs ist ein Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert. Die Bekanntmachung des Landratsamts Erding stammt vom 19. Juni 2020, nach einer Neuberechnung des Wasserwirtschaftsamts. Das gilt auch für Teile von Steinkirchen. Nicht jedes Grundstück in Taufkirchen (Vils) liegt darin. Vor dem Kauf prüfen Sie die Karte für die genaue Flur.

Quelle: Landkreis Erding; Überschwemmungsgebiet Vils

Gemeindegrundstücke nur zur Eigennutzung

Eigene Wohnbaugrundstücke gibt die Gemeinde an Menschen, die bald selbst bauen und darin wohnen wollen. Die Auswahl folgt den Vergaberichtlinien der Gemeinde Taufkirchen (Vils). Anlauf ist die Bauverwaltung im Rathaus, Rathausplatz 1. Ein fertiges Grundstück aus dieser Vergabe ist kein freier Marktplatz. Die Richtlinien legen fest, wer überhaupt in die Auswahl kommt.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Grundstücksvergabe

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Taufkirchen (Vils)

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Taufkirchen (Vils)?
  • Welchen Grunderwerbsteuersatz zahlt man beim Kauf an der Vils?
  • Setzt die Gemeinde die Grunderwerbsteuer fest?

Die Grunderwerbsteuer ist Landessache. Den Satz für Bayern lesen Sie im Bundesland-Block. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) setzt ihn nicht selbst fest.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform für Eigentümer?
  • Liegen Grundsteuer A und B auf demselben Satz?

Beide liegen bei 380 Prozent. Die Satzung vom 17. Dezember 2024 setzt Grundsteuer A und Grundsteuer B gleich hoch fest. Das ist die neue Grundsteuer ab 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Hebesatzsatzung

  • Welches Grundbuchamt ist zuständig?
  • Wo liegt das Grundbuch für Taufkirchen (Vils)?
  • Was kostet ein Grundbuchauszug in Erding?

Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Erding, für alle Grundstücke im Landkreis. Die Geschäftsstelle sitzt Am Gries 21, 85435 Erding. Einsicht ist für Berechtigte gebührenfrei. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Erding

  • Was kostet die Ablöse eines Stellplatzes?
  • Muss ich beim Neubau Stellplätze nachweisen?
  • Gilt die Stellplatzsatzung auch für den Dachausbau?

Die Ablöse beträgt 9.000 Euro je Stellplatz, wenn die Gemeinde einen Vertrag abschließt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Die Satzung vom 24. September 2025 verlangt Stellplätze beim Neubau, sobald Autoverkehr zu erwarten ist. Dachausbau, Aufstockung und weitere Wohnungen im bestehenden Haus sind für reines Wohnen ausgenommen.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Stellplatzsatzung

  • Was bedeutet der Wärmeplan, wenn ich ein Haus kaufe?
  • Kommt in Moosen ein neues Fernwärmenetz?
  • Welche Heizung stuft der Wärmeplan als geeignet ein?

Schauen Sie in den Bericht, bevor Sie die Heizung festlegen. Neue große Netze im Zentrum und in Moosen stuft er als gering ein. Luft-Wärmepumpen bewertet er für einzelne Häuser hoch. Das bestehende Netz der Gemeindewerke speist sich zum größten Teil aus Abwärme von Biogasanlagen. Ob Ihr Haus daran liegt, prüfen Sie für das konkrete Grundstück.

Quelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Wärmeplan BerichtQuelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Klimaschutzkonzept

  • Muss ich beim Kauf mit Hochwasser an der Vils rechnen?
  • Ist das ganze Gemeindegebiet Überschwemmungsgebiet?
  • Seit wann ist die Große Vils vorläufig gesichert?

Nur dort, wo die Karte das Grundstück zeigt. Vorläufig gesichert sind die Große Vils, der Stephansbrünnlbach und der Kirchlerner Bach, Bekanntmachung vom 19. Juni 2020. Die Karte des Landkreises Erding ist die Stelle, an der Sie die Flur prüfen.

Quelle: Landkreis Erding; Überschwemmungsgebiet Vils

  • Wo sehe ich die Bodenrichtwerte?
  • Gibt es einen Bodenrichtwert für ganz Taufkirchen (Vils)?
  • Welches Portal zeigt die Bodenrichtwertzonen?

Einen Wert für die ganze Gemeinde gibt es nicht. Die Zonen stehen im Portal Bodenrichtwerte Bayern. Zuständig für die Werte sind die Gutachterausschüsse.

Quelle: Gutachterausschüsse Bayern; Bodenrichtwerte

  • Was hilft, wenn das Eigenkapital fürs Grundstück knapp ist?
  • Gibt es im Landkreis Erding ein soziales Erbbaurecht?
  • Wer berät zum geförderten Baugrundstück?

Der Landkreis bietet Familien mit wenig Eigenkapital ein soziales Erbbaurecht. Die Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft Erding kann das Grundstück kaufen, Sie erhalten das Erbbaurecht. Zuerst gibt es eine kostenfreie Einkommensvorprüfung beim Landratsamt. Gemeindeeigene Grundstücke an der Vils vergibt die Gemeinde nur an Bauwillige mit Eigennutzung, nach ihren Richtlinien.

Quelle: Landratsamt Erding; ErbbaurechtQuelle: Gemeinde Taufkirchen (Vils); Grundstücksvergabe

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Taufkirchen (Vils)

Kaufangebote in Taufkirchen-(Vils)

Mietangebote in Taufkirchen-(Vils)