Immobilien zum Mieten in Traunstein
0 Immobilien werden in Traunstein zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Traunstein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Traunstein
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Traunstein die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dazu greift die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Beim Kauf fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Kontext der Eigentümerkosten.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TraunsteinQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz RegelnQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Was ändert sich bei Bestandsmieten und Umwandlung?
Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete auf 15 % in drei Jahren begrenzt. Wird eine vermietete Wohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist von zehn Jahren (statt drei). Die MiSchuV läuft bis Ende 2029.
Quelle: Justiz Bayern; Kappung Sperrfrist
Wie kommen Sie an eine Sozialwohnung?
Traunstein gilt als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Neben dem Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Benennung erforderlich. Für das Stadtgebiet wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Traunstein; außerhalb oft an das Landratsamt. Ein WBS allein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Landratsamt Traunstein; WBS BenennungQuelle: BayernPortal; WBS Antrag
Wie melden Sie Kita-Plätze an — und was zahlt der Freistaat?
Platzanfragen laufen über das Elternportal KiTS der Stadt. Für Kindergartenkinder (ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung) entlastet Bayern die Beiträge mit 100 € pro Monat (bis 31. Dezember 2026 als ausgewiesener Zuschuss). Träger legen die übrigen Beiträge fest; Krippe und Hort sind nicht pauschal beitragsfrei.
Quelle: Stadt Traunstein; Kita AnmeldungQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Traunstein
- Gilt in Traunstein die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete in Traunstein beliebig steigen?
- Bis wann gilt die Mieterschutzverordnung für Traunstein?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Traunstein in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TraunsteinQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Traunstein?
- Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
In Traunstein gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % betragen (statt 20 %). Das folgt aus derselben MiSchuV wie die Mietpreisbremse.
- Brauche ich in Traunstein einen WBS für Sozialwohnungen?
- Was ist die Benennung bei erhöhtem Wohnungsbedarf?
- Wo beantrage ich Wohnberechtigung in Traunstein?
Für geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein. Traunstein ist Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf: Zusätzlich greift das Benennungsverfahren. Im Stadtgebiet ist die Stadtverwaltung zuständig; außerhalb oft das Landratsamt Traunstein. Ein Schein allein ist kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Landratsamt Traunstein; Sozialer WohnungsbauQuelle: BayernPortal; WBS
- Wie hoch sind Kita-Beiträge für Mieter-Familien in Traunstein?
- Gilt der 100-Euro-Zuschuss auch in Traunstein?
Die Träger setzen Elternbeiträge fest; eine Stadt-Pauschale „kostenlos“ gibt es nicht. Für Kindergartenkinder mindert der Freistaat die Beiträge um 100 € monatlich (bis 31. 12. 2026 als ausgewiesener Zuschuss). Anmeldung über KiTS; Traunsteiner Familien haben Vorrang.
Quelle: StMAS Bayern; BeitragszuschussQuelle: Stadt Traunstein; KiTS
- Kann ich als Mieter ohne Auto in Traunstein leben?
- Reicht der Bahnhof für den Arbeitsweg?
Für viele Alltagswege und Pendeln nach München/Salzburg ist der Bahnhof zentral; ergänzend fahren Regionalbusse. Ob Ihr konkreter Arbeitsweg ohne Auto klappt, hängt von Schicht und Linie ab — prüfen Sie Fahrplan und Umstiege vor Vertragsabschluss.
- Ist die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
- Betrifft mich als Mieter der Hebesatz 375 Prozent?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Traunstein liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 375 % (neue Grundsteuer ab 2025, bayerisches Flächenmodell). Die Höhe Ihrer Umlage hängt vom Messbetrag der Wohnung und vom Vertrag ab — keine pauschale Euro-Prognose.
Quelle: Stadt Traunstein; Hebesatz BQuelle: Stadt Traunstein; Grundsteuer Reform
- Was gilt bei Eigenbedarf nach Wohnungsumwandlung?
- Wie lange ist die Kündigungssperrfrist in Traunstein?
Wird eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt und veräußert, kann der Erwerber in Gebieten der MiSchuV erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarf oder Verwertung kündigen (statt drei Jahren). Das schützt Bestandmieter länger — Einzelfälle bleiben rechtlich zu prüfen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden