Immobilien zum Kaufen in Verden (Aller)

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Das Wichtigste zum Kaufen in Verden (Aller)

Beim Immobilienkauf in Verden (Aller) fallen in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer an. Die Stadt gehört nicht zu den Gebieten mit Mietpreisbremse — für Kapitalanleger entfällt damit die landesrechtliche Deckelung bei Neuvermietung. Für Eigentümerkosten zählt der Hebesatz der neuen Grundsteuer (ab 2025).

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung

Welche laufenden Kosten setzt die Grundsteuer?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bewertet Niedersachsen nach dem Flächen-Lage-Modell. Das Finanzamt bildet den Messbetrag, die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Grundsteuer B 495 % (Grundsteuer A: 548 %). Die Jahressteuer kann Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Verden; Grundsteuer Hebesätze

Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?

Zuständig für Verden (Aller) ist das Amtsgericht Verden, Johanniswall 8. Die Eintragung als Eigentümer setzt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus; Ihr Notar steuert den Antrag. Planen Sie zusätzlich Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ein.

Quelle: Amtsgericht Verden; Grundbuchamt AnschriftQuelle: Landkreis Verden; Grundbuch Zuständigkeit

Was sagen Wärmeplan und Hochwasserkarte?

Die kommunale Wärmeplanung wurde im Mai 2025 fertiggestellt und zeigt Prüfgebiete für zentrale und dezentrale Wärme — ohne Anschlusszwang. Entlang der Aller prüfen Sie vor dem Kauf Überschwemmungsgebiete (HQ100) im Umweltkartenserver.

Quelle: Stadtwerke Verden; WärmeplanungQuelle: Stadt Verden; Wärmeplanung BerichtQuelle: Land Niedersachsen; Hochwasserkarten

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Verden (Aller)

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Verden (Aller)?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Niedersachsen?
  • Ab wann fällt die Steuer an?

Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises), seit dem 1. Januar 2014. Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt vom Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Kaufnebenkosten Steuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Verden (Aller)?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie lautet die Anschrift?

Zuständig ist das Amtsgericht Verden, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller). Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge an das Grundbuchamt. Für Auszüge wenden Sie sich an das Gericht; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.

Quelle: Amtsgericht Verden; AnschriftQuelle: Landkreis Verden; Grundbuch Zuständigkeit

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Verden (Aller)?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
  • Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2025 betragen die Hebesätze 495 % (Grundsteuer B) und 548 % (Grundsteuer A).

Quelle: Stadt Verden; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Verden?
  • Was ist BORIS.NI?
  • Wer setzt die Bodenrichtwerte fest?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.

Quelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse Niedersachsen; Bodenrichtwert-Erklärung

  • Ist mein Kaufobjekt hochwassergefährdet?
  • Gibt es Überschwemmungsgebiete an der Aller?
  • Wo sehe ich die HQ100-Karte?

Entlang der Aller sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen (Bemessung HQ100). Prüfen Sie die Lage Ihres Flurstücks im Umweltkartenserver Niedersachsen. Bauen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet unterliegt strengen Regeln; Ausnahmen beantragen Sie beim Landkreis Verden als unterer Wasserbehörde.

Quelle: Land Niedersachsen; HochwasserkartenQuelle: Landkreis Verden; Überschwemmungsgebiete

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Heizungsentscheidungen?
  • Gibt es Fernwärmepläne in Verden?
  • Besteht Anschlusszwang?

Die kommunale Wärmeplanung (fertiggestellt Mai 2025) zeigt Prüfgebiete für zentrale Wärmenetze und dezentrale Lösungen. Es besteht kein Anschlusszwang. Stadtwerke Verden prüfen u. a. Quartiere wie das Flüsseviertel in Machbarkeitsstudien — als Orientierung vor Heizungstausch oder Kauf.

Quelle: Stadtwerke Verden; WärmeplanungQuelle: Stadt Verden; Wärmeplanung Bericht

  • Gelten Kita-Beitragsregeln auch für Kaufinteressierte mit Familie?
  • Ist der Kindergarten beitragsfrei?
  • Ab welchem Alter entfallen Beiträge?

Ja — die Beitragsregeln gelten unabhängig von Miete oder Eigentum. Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung und Randzeiten bleiben kostenpflichtig. Krippe und Hort sind beitragspflichtig nach städtischer Satzung.

Quelle: Stadt Verden; Kita Beitragsfreiheit

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