Immobilien zum Kaufen in Waltenhofen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Waltenhofen

Wer in Waltenhofen kauft, zahlt für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz A und Hebesatz B je 400 v. H. (Hebesatzsatzung ab 01.01.2025). Das Finanzamt Kempten-Immenstadt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; das Flächenmodell ist kein Verkaufspreis. Eine Mietpreisbremse gilt hier nicht — relevant, falls Sie vermieten. Fehlen Stellplätze auf dem Grundstück, kann die Gemeinde die Pflicht gegen 15.000 € je Platz ablösen (kein Rechtsanspruch).

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; HebesatzsatzungQuelle: Landkreis Oberallgäu; Hebesätze 2025Quelle: Gemeinde Waltenhofen; Stellplatzablöse

PV-Zuschuss der Gemeinde — Wärmeplan noch in Arbeit

Seit 01.04.2026 fördert Waltenhofen Balkonkraftwerke pauschal mit 100 €. Dach- oder Fassadenanlagen nur zusammen mit Speicher: bis 5 kWp je 100 €/kWp (max. 500 €), Speicher von der 5. bis 10. kWh ebenfalls max. 500 €. Freiwillige Leistung, kein Rechtsanspruch; Auftrag erst nach Eingangsbestätigung. Die kommunale Wärmeplanung begleitet eza!; ein fertiger Plan ist auf der Gemeindewebsite nicht veröffentlicht — das begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; PV-FörderungQuelle: eza! Allgäu; Wärmeplanung Waltenhofen

Grundbuch in Kempten — Hochwasser an Iller und Durach prüfen

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Residenzplatz 4–6; Auszüge nur schriftlich. Bodenrichtwerte liefert der Gutachterausschuss des Landkreises gebührenfrei über bodenrichtwerte.bayern.de. Für Iller und Durach stellt das LfU Hochwassergefahrenkarten bereit (unter anderem HQ100); das konkrete Flurstück prüfen Sie im UmweltAtlas, nicht am Ortsnamen. Erschließungsbeiträge bleiben nach gemeindlicher Satzung möglich; Straßenausbauumlagen sind landesweit entfallen (Bundesland-Block).

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt KemptenQuelle: Landkreis Oberallgäu; GutachterausschussQuelle: LfU Bayern; Hochwasser WaltenhofenQuelle: Gemeinde Waltenhofen; Erschließungsbeiträge

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Waltenhofen

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Waltenhofen?
  • Hebesatz B neue Grundsteuer Waltenhofen?
  • Seit wann gelten 400 Prozent?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und Hebesatz B mit je 400 v. H. (Hebesatzsatzung zum 1. Januar 2025). Das Finanzamt Kempten-Immenstadt ermittelt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; HebesatzsatzungQuelle: Landkreis Oberallgäu; Hebesätze 2025

  • Welches Grundbuchamt ist für Waltenhofen zuständig?
  • Wo beantrage ich den Grundbuchauszug?
  • Welche Parteizeiten hat Kempten?

Beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), Grundbuchamt, Residenzplatz 4–6. Parteizeiten Di/Mi/Fr 8–12 Uhr, Termin vorher vereinbaren. Auszüge nur schriftlich (auch E-Mail an die Poststelle). Private Internetportale sind in der Regel teurer als der Direktweg.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Kempten

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Waltenhofen?
  • Sind Bodenrichtwerte ein Kaufpreis?
  • Kostet die Online-Auskunft Gebühr?

Der Gutachterausschuss des Landkreises Oberallgäu veröffentlicht die Werte gebührenfrei über bodenrichtwerte.bayern.de. Mündliche Hinweise in Sonthofen (Geschäftsstelle, Tel. 08321 612-3011). Bodenrichtwerte sind Orientierung, kein Kaufpreis und keine Rechtsansprüche.

Quelle: Landkreis Oberallgäu; GutachterausschussQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft

  • Gibt es in Waltenhofen einen kommunalen PV-Zuschuss?
  • Was zahlt die Gemeinde für ein Balkonkraftwerk?
  • Muss der Speicher mitgefördert werden?

Ja, Richtlinie ab 01.04.2026: Balkonkraftwerke pauschal 100 €. Dach- oder Fassadenanlagen nur zusammen mit Speicher — bis 5 kWp je 100 €/kWp (max. 500 €), Speicher 5. bis 10. kWh max. 500 €. Freiwillig, kein Rechtsanspruch; Auftrag erst nach Eingangsbestätigung der Gemeinde.

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; PV-Förderung

  • Was kostet die Stellplatzablöse in Waltenhofen?
  • Gibt es einen Anspruch auf Ablöse?
  • Seit wann gilt die neue Stellplatzsatzung?

Die Stellplatzsatzung vom 01.10.2025 setzt die Ablöse auf 15.000 € je Platz fest, wenn die Herstellung auf dem Baugrundstück nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Gemeinde entscheidet im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Regelung vor der Baugenehmigung per Ablösevertrag.

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; Stellplatzablöse

  • Liegt für Waltenhofen schon ein Wärmeplan vor?
  • Wer erstellt die kommunale Wärmeplanung?
  • Muss ich ans Wärmenetz?

eza! begleitet die Gemeinde bei der kommunalen Wärmeplanung. Einen abgeschlossenen, öffentlich hinterlegten Plan nennt die Gemeindewebsite nicht. Das begründet keinen Anschlusszwang. Die landesweite Frist steht im Bundesland-Block.

Quelle: eza! Allgäu; Wärmeplanung

  • Muss ich vor dem Kauf Hochwasser prüfen?
  • Welche Gewässer haben LfU-Karten?
  • Reicht HQ100 als Maßstab?

Ja — für Iller und Durach liegen LfU-Hochwassergefahrenkarten vor, einschließlich HQ100. Prüfen Sie das Flurstück, nicht nur den Ortsnamen. Der UmweltAtlas Bayern (Naturgefahren) zeigt zusätzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Quelle: LfU Bayern; Hochwasser Waltenhofen

  • Fallen in Waltenhofen Erschließungsbeiträge an?
  • Sind Straßenausbaubeiträge abgeschafft?
  • Wo steht die Erschließungssatzung?

Die Gemeinde hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob und in welcher Höhe Beiträge fällig werden, hängt vom konkreten Vorhaben ab. Straßenausbaubeiträge sind in Bayern seit 2018 abgeschafft (Bundesland-Block).

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; Erschließungsbeiträge

  • Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer in Waltenhofen?
  • Gilt die Steuer auch für Mobilheime?
  • Wonach bemisst die Gemeinde eigengenutzte Zweitwohnungen?

Die Steuer beträgt 20 v. H. der jährlichen Nettokaltmiete; für Mobilheime, Wohnmobile und Campingwagen 13 v. H. der Standplatzmiete. Bei Eigennutzung oder verbilligter Überlassung schätzt die Gemeinde die ortsübliche Miete — der qualifizierte Mietspiegel ist dafür die lokale Bezugsgröße.

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; Zweitwohnungssteuer

  • Welche Schulen erreichen Käuferfamilien vor Ort?
  • Gibt es Grundschule und Mittelschule?
  • Ist die Schülerbeförderung kostenfrei?

Drei Grundschulstandorte (Hauptort, Oberdorf/Martinszell, Hegge) plus Mittelschule an der Zettlerstraße. Die Schülerbeförderung zu den gemeindlichen Schulen ist kostenfrei. Kita-Beiträge ab 01.09.2026 stehen in der Mieter-FAQ und der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gemeinde Waltenhofen; Schulen

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