Immobilien zum Mieten in Warstein
0 Immobilien werden in Warstein zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Warstein – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Warstein
Warstein gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung, die am 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Die Mietpreisbremse — die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einem neuen Vertrag — gilt hier deshalb nicht. Sie läuft in den benannten Kommunen bis zum 31. Dezember 2029. In Warstein entfällt sie.
Im laufenden Vertrag bleibt die bundesweite Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % bis zur Vergleichsmiete steigen, nicht um die abgesenkten 15 % der Verordnung. Nach einer Umwandlung in Eigentum und Verkauf bleibt die gesetzliche Kündigungssperre von drei Jahren. Die verlängerte Frist von acht Jahren gilt nur in den Kommunen der Verordnung, und dort bis zum 28. Februar 2030.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Wohnberechtigungsschein im Rathaus
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) dürfen Sie nur mit einem Wohnberechtigungsschein beziehen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Warstein, Sachgebiet Soziales, Schule, Sport, Kultur, Rathaus Dieplohstraße 1. Der Kreis Soest ist dafür nicht zuständig: Für Warstein, Soest, Lippstadt und Werl nimmt die jeweilige Stadt den Antrag an.
Ob Sie den Schein bekommen, hängt vom Einkommen des Haushalts ab. Die Wohnungsbauförderung nennt die aktuelle Grenze. Mit dem Antrag können Sie sich in die Wohnungssuchendenkartei aufnehmen lassen. Die städtische Wohnungsvermittlung gilt nur für öffentlich geförderte Wohnungen. Eine Terminabsprache unter 02902 81-235 ist sinnvoll, weil die Sachbearbeitung nicht die ganzen Öffnungszeiten abdeckt.
Quelle: Stadt Warstein; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Warstein; WohnungsvermittlungQuelle: Kreis Soest; Wohnberechtigung
Vergleichsmiete ab März 2026
Für die ortsübliche Vergleichsmiete verweist die Stadt auf den Mietspiegel von Haus & Grund Warstein und dem Mieterverein. Er gilt ab dem 1. März 2026 für freie Wohnungen, nicht für Sozialwohnungen. Haus & Grund beschreibt ihn als Orientierung, damit Mieter und Vermieter die Miete selbst einordnen können.
Eine Erhöhung im laufenden Vertrag setzt voraus, dass die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, die neue Miete die Vergleichsmiete nicht übersteigt und sie in drei Jahren nicht um mehr als 20 % steigt. Modernisierung und Betriebskosten sind davon ausgenommen. Die Tabellenwerte gelten für die mittlere Wohnlage. Einfache Lage kann einen Abschlag bis 10 % bedeuten, gute Lage einen Zuschlag bis 10 %. Zur Lage hilft die Lagewertkarte des Kreises Soest.
Quelle: Haus & Grund Warstein; Mietspiegel 2026Quelle: Stadt Warstein; Mietspiegel
Kita-Beitrag steigt jährlich um 1,5 Prozent
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen staffelt die Stadt nach Einkommen, Alter und Betreuungsstunden. Die Satzung hebt die Beiträge jedes Jahr zum 1. Januar um 1,5 % an. Die Tabellen werden zum 1. November des Vorjahres bekannt gemacht. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist grundsätzlich beitragsfrei.
Zuerst setzt die Stadt den Beitrag nach Ihrer Einschätzung. Später prüft sie ihn am Steuerbescheid. Dann kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung folgen. Ist der Beitrag unzumutbar, können Sie einen Erlass beantragen. Dafür ist das Sachgebiet Jugendhilfe zuständig, ebenfalls im Rathaus Dieplohstraße 1.
Quelle: Stadt Warstein; Elternbeiträge KitaQuelle: Stadt Warstein; Elternbeitragssatzung
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zum Mieten in Warstein
- Gilt in Warstein die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietung in Warstein mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
- Steht Warstein in der Mieterschutzverordnung?
Nein. Warstein steht nicht unter den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung vom 1. März 2025. Die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einem neuen Vertrag gilt hier nicht. In den benannten Kommunen läuft diese Regel bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
- Welche Kappungsgrenze gilt in Warstein?
- Darf die Miete in drei Jahren um 15 oder um 20 Prozent steigen?
- Wie lange ist die Kündigungssperre nach einer Umwandlung?
Im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren bis zur Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den Kommunen der Verordnung. Nach Umwandlung und Verkauf bleibt in Warstein die gesetzliche Sperre von drei Jahren. Acht Jahre gelten nur dort, wo die Verordnung sie anordnet, längstens bis zum 28. Februar 2030.
- Wo finde ich den Mietspiegel für Warstein?
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel der Stadt?
- Gilt der Mietspiegel auch für Sozialwohnungen?
Die Stadt verweist auf den Mietspiegel von Haus & Grund Warstein und dem Mieterverein des Kreises Soest. Die Fassung 2026/2027 gilt ab dem 1. März 2026 für freie Wohnungen im ganzen Stadtgebiet. Für Sozialwohnungen gilt er nicht. Er ist eine Orientierung für die Vergleichsmiete. Die mittlere Wohnlage ist der Normalfall; einfache und gute Lage können die Einordnung um bis zu 10 % verschieben.
Quelle: Stadt Warstein; MietspiegelQuelle: Haus & Grund Warstein; Mietspiegel 2026
- Wo beantrage ich in Warstein den Wohnberechtigungsschein?
- Ist der Kreis Soest für den WBS in Warstein zuständig?
- Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
Den Wohnberechtigungsschein stellen Sie bei der Stadt Warstein, nicht beim Kreis. Zuständig ist das Sachgebiet Soziales, Schule, Sport, Kultur im Rathaus Dieplohstraße 1. Ob Sie ihn bekommen, hängt vom Einkommen ab. Mit dem Antrag können Sie in die Wohnungssuchendenkartei. Die Vermittlung unter 02902 81-235 gilt nur für geförderte Wohnungen.
Quelle: Stadt Warstein; WohnberechtigungsscheinQuelle: Kreis Soest; Wohnberechtigung
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz für Mieter in Warstein?
- Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
- Welcher Hebesatz B gilt 2026?
Für Grundstücke gilt 2026 die Grundsteuer B mit 850 %, nach der Reform ab 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Mietspiegel von Haus & Grund nennt die Grundsteuer als Beispiel für Betriebskosten neben Heizung und Müll. Ob sie auf Sie umgelegt wird, steht im Mietvertrag. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Warstein; Hebesatz-Satzung 2026Quelle: Haus & Grund Warstein; Betriebskosten
- Was kostet die Kita, wenn ich in Warstein miete?
- Wo beantrage ich den Erlass des Elternbeitrags?
Der Beitrag richtet sich nach Einkommen, Alter und Stunden, nicht nach der Miete. Er steigt jährlich zum 1. Januar um 1,5 %. Das letzte Kindergartenjahr ist grundsätzlich frei. Den Erlass beantragen Sie beim Sachgebiet Jugendhilfe, Rathaus Dieplohstraße 1, wenn die Belastung unzumutbar ist.
Quelle: Stadt Warstein; Elternbeiträge KitaQuelle: Stadt Warstein; Elternbeitragssatzung
- Wie pendle ich aus Warstein nach Soest?
- Welche Buslinie nimmt Berufspendler?
- Wie lange fährt der Expressbus?
Für den Arbeitsweg hat die RLG die schnellen Fahrten als Linie X51 gebündelt. Ab Warstein Markt sind es etwa 44 Minuten nach Soest, mit wenigen Halten auf der Möhnestraße. Wer einen Ortsteil dazwischen braucht, nimmt die R51. Tickets stellt der WestfalenTarif.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden