Immobilien zum Mieten in Ahrensbök
0 Immobilien werden in Ahrensbök zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Ahrensbök – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Ahrensbök
Wer in Ahrensbök mietet, sucht im Zentralort oder in einer der Dorfschaften – etwa in Gnissau, Barghorst oder Cashagen. Eine Mietpreisbremse für neue Verträge gilt hier nicht: Das Land hat die Verordnung 2019 aufgehoben und seither keine neue erlassen. Ahrensbök steht auch nicht in der Kappungsgrenzenverordnung. Im laufenden Vertrag gilt deshalb die übliche Grenze: Die Miete darf in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, nicht um die abgesenkten 15 Prozent. Einen Mietspiegel der Gemeinde gibt es nicht. Der Kreis Ostholstein verweist auf Nachfrage beim Rathaus.
Quelle: Landtag SH; Kappungsgrenze ListeQuelle: Land SH; Mietpreisbremse EndeQuelle: Kreis Ostholstein; Mietspiegel Nachfrage
Wohnberechtigungsschein im Rathaus
Den Wohnberechtigungsschein stellt das Team II im Rathaus aus, Poststraße 1. Er gilt für geförderte Wohnungen. Der Schein allein vergibt keine Wohnung; die Suche bleibt bei Ihnen. Das Rathaus hat montags bis donnerstags vormittags geöffnet, donnerstags zusätzlich nachmittags, am ersten und dritten Montag zusätzlich am späten Nachmittag. Freitags ist geschlossen.
Quelle: Gemeinde Ahrensbök; Wohnberechtigungsschein
Wohngeld läuft über Eutin
Wohngeld für Ahrensbök bearbeitet nicht das eigene Rathaus, sondern die Wohngeldbehörde Eutin. Die Gemeinde hat die Aufgabe dorthin übertragen, zusammen mit Süsel. Formulare liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Eutin-Süsel. Wer zusätzlich einen Kita-Platz braucht, stellt den Antrag auf Sozialstaffel beim Kreis Ostholstein; das Rathaus nennt dafür den Fachdienst Jugendhilfe.
Quelle: Gemeinde Ahrensbök; Wohngeld EutinQuelle: Gemeinde Ahrensbök; Kita Ermäßigung
Parken ohne Bewohnerausweis
Einen Bewohnerparkausweis für den Ortskern gibt die Gemeinde nicht aus. Im Rathaus gibt es den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen. Für den Alltag zählt der öffentliche Parkraum. Die Gemeinde erstellt ein Mobilitätskonzept; im Juni 2026 hat sie die Auslastung der Stellplätze im Ortskern erhoben. Wer mit dem Bus pendelt, startet am ZOB. Autokraft fährt unter anderem mit der Linie 510 über Stockelsdorf nach Lübeck und mit den Linien 531 und 533 nach Eutin.
Quelle: Gemeinde Ahrensbök; ParkausweisQuelle: Gemeinde Ahrensbök; ParkraumerhebungQuelle: Autokraft; Linie 510 Lübeck
Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
- Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Juris SH; Grunderwerbsteuer
- Kappungsgrenze nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land SH; Kappungsgrenze
- PV-Pflicht Neubau EWKG — Quelle: Land SH; Solarpflicht EWKG
Häufige Fragen zum Mieten in Ahrensbök
- Gilt in Ahrensbök die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietung die Vergleichsmiete nur um 10 Prozent übersteigen?
- Gibt es eine Landesverordnung für neue Verträge?
Nein. Das Land hat die Mietpreisbremse 2019 aufgehoben. Seither gibt es keine neue Verordnung. In Ahrensbök gilt sie deshalb nicht.
Quelle: Land SH; Mietpreisbremse aufgehobenQuelle: Landtag SH; keine Mietpreisbremse
- Ist die Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt?
- Steht Ahrensbök in der Kappungsgrenzenverordnung?
- Wie weit darf die Miete in drei Jahren steigen?
Nein. Ahrensbök steht nicht in der Liste der 62 Gemeinden. Im laufenden Vertrag gilt die übliche Grenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quelle: Landtag SH; KappVO ohne AhrensbökQuelle: Land SH; Kappungsgrenze
- Gibt es einen Mietspiegel der Gemeinde?
- Wo sehe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Muss Ahrensbök einen Mietspiegel machen?
Die Gemeinde veröffentlicht keinen Mietspiegel. Der Kreis Ostholstein verweist auf Nachfrage beim Rathaus. Eine Pflicht zum Mietspiegel gilt erst ab 50.000 Einwohnern; Ahrensbök liegt darunter.
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Wer stellt den WBS aus?
- Bekomme ich mit dem Schein automatisch eine Wohnung?
Den Wohnberechtigungsschein stellt das Team II im Rathaus aus, Poststraße 1. Er berechtigt zur Bewerbung um eine geförderte Wohnung. Eine Wohnung wird damit nicht zugeteilt.
- Wohin geht der Wohngeldantrag?
- Bearbeitet das Rathaus Wohngeld?
- Ist Eutin zuständig?
Wohngeld für Ahrensbök bearbeitet die Wohngeldbehörde Eutin. Die Gemeinde hat die Aufgabe dorthin übertragen. Formulare liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Eutin-Süsel.
- Hilft die Sozialstaffel, wenn ich miete?
- Wer übernimmt den Kita-Beitrag für Geschwister?
- Zählt die Offene Ganztagsschule mit?
Ja. Den Antrag auf Sozialstaffel stellt der Kreis Ostholstein. Für das zweitälteste Kind übernimmt er die Hälfte des Elternbeitrags, für jüngere Geschwister den ganzen Beitrag. Kinder in der Offenen Ganztagsschule zählen dabei mit.
- Gibt es Anwohnerparken für Mieter?
- Brauche ich einen Parkausweis im Ortskern?
Nein. Einen Bewohnerparkausweis gibt die Gemeinde nicht aus. Im Rathaus gibt es nur den Parkausweis für schwerbehinderte Menschen. Die Stellplätze im Ortskern hat die Gemeinde 2026 für das Mobilitätskonzept erhoben.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden