Immobilien zum Mieten in Stockelsdorf
0 Immobilien werden in Stockelsdorf zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Stockelsdorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Stockelsdorf
Beim Neuvertrag greift in Stockelsdorf keine Mietpreisbremse — die Nettokaltmiete ist landesweit nicht auf 10 % über der Vergleichsmiete begrenzt. Im Bestand gilt seit dem 1. Mai 2024 die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Zum Vergleich: Wer später kauft, zahlt in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; Mietpreisbremse AbschaffungQuelle: Haus & Grund; Kappung StockelsdorfQuelle: Land Schleswig-Holstein; Grunderwerbsteuer
Wann darf die Bestandsmiete steigen?
Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben — innerhalb von drei Jahren aber höchstens um 15 %. Die Grenze gilt für Mieterhöhungsverlangen ab dem 1. Mai 2024 und läuft bis zum 30. April 2029. Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Vertragsregeln; die Kappung ersetzt keine individuelle Prüfung.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; Kappungsgrenzenverordnung
Wie setzen sich Kita-Beiträge zusammen?
Seit dem 1. Januar 2022 gelten die landesweiten Stundensätze: 5,80 € (unter drei Jahren) bzw. 5,66 € (ab drei Jahren) je wöchentlicher Betreuungsstunde. Für Geschwister übernimmt der Kreis Ostholstein auf Antrag den Beitrag für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig; bei geringem Einkommen ist eine weitere Ermäßigung möglich.
Quelle: Gemeinde Stockelsdorf; Kita-Beiträge
Wo holen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für gebundenen Wohnraum (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie bei der Gemeindeverwaltung (Wohnungsamt/Wohngeldstelle); Voraussetzung sind Haushaltsbildung und Einhaltung der Einkommensgrenze nach dem schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsrecht. Der Schein ersetzt keine Wohnungssuche.
Quelle: Kreis Ostholstein; Wohnberechtigungsschein
Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
- Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden
Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Juris SH; Grunderwerbsteuer
- Kappungsgrenze nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land SH; Kappungsgrenze
- PV-Pflicht Neubau EWKG — Quelle: Land SH; Solarpflicht EWKG
Häufige Fragen zum Mieten in Stockelsdorf
- Gilt in Stockelsdorf die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
- Darf die Miete bei Neuvermietung frei festgesetzt werden?
Nein. Schleswig-Holstein hat die Mietpreisbremse landesweit aufgehoben; in Stockelsdorf gibt es keine gesetzliche 10-Prozent-Obergrenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuverträgen. Für Bestandserhöhungen gilt dagegen die abgesenkte Kappungsgrenze (siehe nächste Frage).
Quelle: Land Schleswig-Holstein; Mietpreisbremse Abschaffung
- Welche Kappungsgrenze gilt in Stockelsdorf?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Seit wann gilt die KappVO in Stockelsdorf?
Seit dem 1. Mai 2024 gilt in Stockelsdorf die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt 20 %). Die neue Miete muss zusätzlich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Die Verordnung läuft bis zum 30. April 2029.
Quelle: Land Schleswig-Holstein; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Haus & Grund; KappVO Gemeindeliste
- Gibt es in Stockelsdorf einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Muss ich einen Mietspiegel für Stockelsdorf nutzen?
Ein eigener amtlicher Mietspiegel der Gemeinde Stockelsdorf ist auf der Gemeindewebsite nicht ausgewiesen. Für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben andere Begründungsmittel nach § 558a BGB möglich (z. B. drei Vergleichswohnungen, Auskunft aus einer Mietdatenbank). Prüfen Sie im Einzelfall aktuelle Angebote der Gemeinde oder des Mietervereins.
- Was kosten Kita-Beiträge für Mieterhaushalte in Stockelsdorf?
- Gibt es Sozialstaffel bei den Kita-Gebühren?
- Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Elternbeiträge: 5,80 € bzw. 5,66 € je wöchentlicher Betreuungsstunde (seit 01.01.2022). Geschwisterermäßigung und Einkommensermäßigung beantragen Sie beim Kreis Ostholstein; die Anmeldung läuft über das Kita-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Stockelsdorf?
- Wo ist das Wohnungsamt für Sozialwohnungen?
- Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialwohnungen mit Belegungsbindung. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeindeverwaltung (Wohnungsamt/Wohngeldstelle); der Schein gilt in der Regel ein Jahr und muss bei Umzug neu ausgestellt werden. Er ersetzt keine Wohnungssuche.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
- Zahlt der Mieter die neue Grundsteuer?
- Was ändert die Reform ab 2025 für Mieter?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Seit der Reform (ab 2025) ändert sich an dieser Umlage-Regel nichts; die Höhe im Bescheid kann sich durch die Neubewertung (Bundesmodell) und den Hebesatz der Gemeinde ändern.
Quelle: Gemeinde Stockelsdorf; GrundsteuerreformQuelle: Kreis Ostholstein; Hebesatz Grundsteuer B
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Lübeck?
- Reicht der Bus für den Arbeitsweg?
- Fährt Linie 2 zum Hauptbahnhof?
Ja — die Buslinie 2 der Stadtwerke Lübeck Mobil verbindet Stockelsdorf mit dem Lübecker Stadtnetz einschließlich ZOB/Hauptbahnhof. Einen eigenen Bahnhof hat die Gemeinde nicht; für Fern- und Regionalzüge steigen Sie in Lübeck um.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden