Immobilien zum Mieten in Ratekau

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Das Wichtigste zum Mieten in Ratekau

Bei Neuvermietung in Ratekau greift keine Mietpreisbremse — der Einstiegspreis ist landesrechtlich nicht auf Vergleichsmiete plus 10 % gedeckelt. In laufenden Verträgen begrenzt seit dem 1. Mai 2024 die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Kaufnebenkosten betreffen Sie nur indirekt; die Grunderwerbsteuer beträgt in Schleswig-Holstein 6,5 %.

Quelle: Innenministerium SH; Mietpreisbremse AbschaffungQuelle: Innenministerium SH; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Land Schleswig-Holstein; Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent

Wie prüfen Sie eine Mieterhöhung?

Ratekau steht auf der Liste der Kappungsgrenzenverordnung. Die neue Nettokaltmiete darf die Ausgangsmiete von vor drei Jahren um höchstens 15 % übersteigen und muss zugleich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Einen amtlichen Mietspiegel gibt es vor Ort nicht; Vermieter begründen dann über Vergleichswohnungen, Gutachten oder einen anwendbaren Spiegel der Umgebung. Modernisierungs- und Betriebskosten-Erhöhungen folgen eigenen Regeln.

Quelle: Innenministerium SH; KappVO Begründung Ratekau

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist die Gemeinde- bzw. Wohnungsverwaltung am Wohnort — in Ratekau die Gemeindeverwaltung, Bäderstraße 19. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr und muss bei Umzug neu ausgestellt werden. Einkommensgrenzen richten sich nach dem schleswig-holsteinischen Wohnraumförderungsrecht.

Quelle: ZuFiSH; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien höchstens für die Kita?

Der landesweite Beitragsdeckel begrenzt Monatskosten auf 5,80 € bzw. 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde (unter/ab 3 Jahren). Geschwisterermäßigung und Beitragsbefreiung bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag laufen über Antrag. Verpflegung bleibt extra.

Quelle: Land Schleswig-Holstein; Kita-Beitragsdeckel

Bundesland Schleswig-Holstein:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung (seit 2019 aufgehoben)
  • Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: EWKG — Neubau von Wohngebäuden

Zusätzliche Info zum Bundesland Schleswig-Holstein:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Ratekau

  • Gilt in Ratekau die Mietpreisbremse?
  • Ist die Neuvermietungsmiete gedeckelt?
  • Gibt es in Schleswig-Holstein noch eine Mietpreisbremse?

Nein. Schleswig-Holstein hat die Mietpreisbremse zum 30. November 2019 abgeschafft. Bei Neuverträgen in Ratekau gibt es keine landesrechtliche Obergrenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Unabhängig davon gelten allgemeine Grenzen gegen Mietpreisüberhöhung und die Regeln Ihres Vertrags.

Quelle: Innenministerium SH; Mietpreisbremse Abschaffung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Ratekau?
  • Dürfen Vermieter nur 15 Prozent in drei Jahren erhöhen?
  • Seit wann gilt die Kappungsgrenzenverordnung?

Seit dem 1. Mai 2024 gilt in Ratekau die abgesenkte Kappungsgrenze: Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete höchstens um 15 % innerhalb von drei Jahren (statt 20 %). Die Verordnung erfasst 62 Kommunen und läuft fünf Jahre. Modernisierungs- und Betriebskosten-Erhöhungen folgen anderen Vorschriften.

Quelle: Innenministerium SH; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Innenministerium SH; KappVO Begründung Ratekau

  • Gibt es in Ratekau einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Reicht ein Online-Mietspiegel für eine Erhöhung?

Einen von der Gemeinde erstellten oder anerkannten amtlichen Mietspiegel für Ratekau gibt es derzeit nicht. Portal-„Mietspiegel“ aus Inseratsauswertungen sind keine qualifizierte Begründung nach § 558 BGB. Für Erhöhungen bleiben typischerweise Vergleichswohnungen, Gutachten oder — soweit zulässig — ein Mietspiegel der Umgebung.

Quelle: Innenministerium SH; Mieterhöhung Rahmen

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Ratekau?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt/Wohngeldbehörde) — für Ratekau bei der Gemeindeverwaltung, Bäderstraße 19. Er berechtigt zum Bezug geförderter Wohnungen und gilt in der Regel ein Jahr; bei Umzug ist ein neuer Schein nötig. Mitzubringen sind u. a. Ausweis und Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen.

Quelle: ZuFiSH; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Ratekau für Eigentümer?
  • Betrifft mich die neue Grundsteuer als Mieter?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) trägt der Eigentümer; Vermieter dürfen sie über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Ratekau beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 2025346 % (Bundesmodell). Ihre Abrechnung zeigt den auf die Wohnung entfallenden Anteil — ohne eigene Euro-Schätzung hier.

Quelle: Kreis Ostholstein; Hebesatz Grundsteuer B 2025Quelle: Bundesfinanzministerium; neue Grundsteuer

  • Was zahle ich höchstens für die Kita in Ratekau?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?
  • Wann entfällt der Elternbeitrag ganz?

Der landesweite Deckel begrenzt Beiträge auf 5,80 € / 5,66 € pro Wochenstunde und Monat (unter/ab 3 Jahren). Für das zweitälteste Kind entfällt die Hälfte, für jüngere Geschwister der Beitrag ganz (Mindestvorgabe). Bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind Beiträge auf Antrag nicht zuzumuten. Verpflegung bleibt extra.

Quelle: Land Schleswig-Holstein; Kita-Beitragsdeckel

  • Lohnt sich Wohnen in Ratekau trotz Pendeln nach Lübeck?
  • Wie ist die Busanbindung nach Lübeck?
  • Kommt bald ein Bahnhaltepunkt?

Viele Haushalte nutzen Ratekau als Wohnstandort und pendeln in den Arbeitsmarkt Lübeck/Bad Schwartau. Der Alltag läuft über Bus im NAH.SH-Tarif; ein neuer Haltepunkt an der Bäderstraße ist im Zuge der Fehmarnbelt-Schienenanbindung geplant (Beschlussziel Abschnitt 1.2: 2026). Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Schichtzeiten und Ticketwahl (z. B. Deutschlandticket) ab.

Quelle: NAH.SH; Nahverkehr TarifQuelle: Gemeinde Ratekau; Fehmarnbeltquerung Bahn

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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