Sanierte Dachgeschosswohnung mit Balkon *ohne zusätzliche Käuferprovision*


Aktuell haben wir keine Immobilien in Auerbach - Vogtl. – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell ist 1 Anbieter in Auerbach - Vogtl. und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Auerbach - Vogtl. kauft, zahlt in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — die sächsische Verordnung erfasst nur Dresden und Leipzig; Mieterhöhungen im Bestand sind auf die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren begrenzt.
Quelle: Steuern Sachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbremse Gebiet
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Sachsen das wertabhängige Bundesmodell (mit landesspezifischen Steuermesszahlen). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Am 11. November 2024 beschloss der Stadtrat eine Hebesatzsatzung mit unverändertem Hebesatz Grundsteuer B von 420 % (Grundsteuer A: 350 %).
Quelle: Stadt Auerbach/Vogtl.; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Freie Presse; Hebesatz Reform
Im Verkehrsverbund Vogtland (VVV) gelten Verbundtarif und Fahrplanauskunft für Bus und Bahn. Auerbach hat eine eigene Stadtverkehrszone; der Bahnhof Auerbach (Vogtl) ob Bf verbindet mit dem Vogtlandnetz Richtung Plauen, Reichenbach und weitere Orte. Für den Stadtverkehr gibt es Stadtfahrscheine und Zeitkarten; bundesweit im Nahverkehr gilt das Deutschlandticket.
Quelle: Verkehrsverbund Vogtland; Tickets TarifQuelle: bahnhof.de; Auerbach ob Bf
Elternbeiträge richten sich nach der kommunalen Kita-Beitragssatzung (Betreuungsart und Buchungsstunden). Als Eckwerte nennt die Stadtverwaltung aktuell etwa 230 € für die Krippe (9 h), 125 € für den Kindergarten (9 h) und 75 € für den Hort (6 h) — Geschwister und Stundenkontingent können den Betrag verändern. Bei geringem Einkommen prüft das Jugendamt des Vogtlandkreises auf Antrag eine Erstattung oder den Erlass.
Quelle: Stadt Auerbach/Vogtl.; Kita-BeiträgeQuelle: Vogtlandkreis; Elternbeitrag Erstattung
Bus und Bahn laufen im Verkehrsverbund Vogtland (VVV) mit Verbundtarif. Auerbach hat eine eigene Stadtverkehrszone und den Halt Auerbach (Vogtl) ob Bf; StadtBus- und PlusBus-Linien verbinden Ortsteile und Nachbarorte. Fahrpläne und Tickets finden Sie über die VVV-Auskunft bzw. die App VVV mobil.
Quelle: Verkehrsverbund Vogtland; Tickets TarifQuelle: bahnhof.de; Auerbach ob Bf
Der VVV wirbt mit abgestimmten Verbindungen u. a. nach Plauen, Reichenbach und Oelsnitz. Für Vielfahrer gibt es Zeitkarten und das bundesweite Deutschlandticket im Verbundvertrieb. Ob sich Pendeln für Sie lohnt, hängt von Takt und Arbeitsort ab — prüfen Sie die konkrete Relation in der Fahrplanauskunft.
Ja, es werden Elternbeiträge nach kommunaler Beitragssatzung erhoben — in Sachsen keine flächendeckende Beitragsfreiheit wie in manchen anderen Ländern. Die Stadt nennt als Eckwerte etwa 230 € (Krippe 9 h), 125 € (Kindergarten 9 h) und 75 € (Hort 6 h); Geschwister und Stunden ändern den Betrag. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt des Vogtlandkreises erstatten oder erlassen.
Quelle: Stadt Auerbach/Vogtl.; Kita-BeiträgeQuelle: Vogtlandkreis; Elternbeitrag Erstattung
Ja: Der kommunale Wärmeplan der Stadt ist abgeschlossen und wurde am 15. April 2025 öffentlich vorgestellt. Er dient als Orientierung für künftige Wärmeversorgung und Sanierung, ohne dass daraus automatisch ein Anschlusszwang folgt. Ergänzend laufen im Ostvogtland Erkundungen zur möglichen Geothermie-Nutzung.
Quelle: Institut für Energietechnik; Wärmeplan AuerbachQuelle: Ostvogtland Wärme; Erkundung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 420 % und Grundsteuer A 350 % (Stadtratsbeschluss 11. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell), die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Details stehen im Grundsteuerbescheid.
Für kommunale Einrichtungen bietet die Stadtverwaltung eine Online-Anfrage zur Platzverfügbarkeit; die Kitaverwaltung meldet sich anschließend. Freie Träger und Kindertagespflege kontaktieren Sie direkt in der Einrichtung. Die Anfrage ist noch keine verbindliche Zusage.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden