Immobilien zum Mieten in Bad Reichenhall
0 Immobilien werden in Bad Reichenhall zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Reichenhall – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bad Reichenhall
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bad Reichenhall die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Parallel greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Beim Kauf — falls Sie später kaufen — liegen die Grunderwerbsteuer in Bayern bei 3,5 %.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Woran orientiert sich die Vergleichsmiete?
Einen amtlichen, qualifizierten Mietspiegel der Stadt Bad Reichenhall gibt es derzeit nicht öffentlich. Für die Bremse und für Mieterhöhungen brauchen Sie deshalb andere Nachweise zur ortsüblichen Vergleichsmiete — etwa Mietdatenbanken, Gutachten oder vergleichbare Abschlüsse. Private Online-„Mietspiegel“ sind keine amtliche Grundlage.
Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutz
Wie kommen Sie an geförderten Wohnraum?
Für gebundenen Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag reichen Sie bei der Stadt Bad Reichenhall ein; ausgestellt wird der Schein vom Landratsamt Berchtesgadener Land (Salzburger Straße 64). Der allgemeine Schein kostet laut Landratsamt 15 € (bei Grundsicherung/Bürgergeld 10 €); die Vergabe der Wohnungen liegt bei den Gemeinden.
Quelle: Landratsamt BGL; Wohnberechtigung
Was bleibt von den Kita-Kosten hängen?
Elternbeiträge richten sich nach der städtischen Gebührenordnung und der gebuchten Betreuungszeit — eine flächendeckende Beitragsfreiheit gibt es nicht. Bayern zieht für Kindergartenkinder den 100-€-Zuschuss ab. Wer die Gebühren nicht tragen kann, stellt beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme nach SGB VIII.
Quelle: STMAS Bayern; BeitragszuschussQuelle: Landratsamt BGL; Kita-Förderung
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Bad Reichenhall
- Gilt in Bad Reichenhall die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
- Seit wann gilt der Mieterschutz hier?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) auch für Bad Reichenhall: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029; Ausnahmen (u. a. Neubau) bleiben möglich.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
In Bad Reichenhall gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 15 % steigen (statt der bundesweiten 20 %). Grundlage ist dieselbe MiSchuV wie bei der Mietpreisbremse.
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Bad Reichenhall?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Reicht ein Online-Mietspiegel als Nachweis?
Einen öffentlich verfügbaren, qualifizierten Mietspiegel der Stadt Bad Reichenhall gibt es derzeit nicht. Für Mietpreisbremse und Mieterhöhungen brauchen Sie andere Nachweise zur Vergleichsmiete (z. B. Mietdatenbank, Gutachten, vergleichbare Abschlüsse). Private Online-Auswertungen ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Was kostet der WBS im Berchtesgadener Land?
Für gebundenen (Sozial-)Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag reichen Sie bei der Stadt Bad Reichenhall ein; ausgestellt wird er vom Landratsamt Berchtesgadener Land. Laut Landratsamt kostet der allgemeine Schein 15 € (bei Grundsicherung/Bürgergeld 10 €); die Wohnungsvergabe liegt bei den Gemeinden.
- Was kosten Kita-Plätze für Mieter-Familien?
- Gibt es Beitragsfreiheit in Bad Reichenhall?
- Wer übernimmt Elternbeiträge bei geringem Einkommen?
Die Stadt erhebt Elternbeiträge nach Buchungszeit — eine flächendeckende Beitragsfreiheit gibt es nicht. Bayern zieht für Kindergartenkinder den 100-€-Monatszuschuss ab. Wer die Gebühren nicht tragen kann, stellt beim Landratsamt einen Antrag auf Kostenübernahme nach SGB VIII.
Quelle: STMAS Bayern; BeitragszuschussQuelle: Landratsamt BGL; Kita-Förderung
- Lohnt sich Wohnen in Bad Reichenhall trotz Pendeln nach Salzburg?
- Wie komme ich ohne Auto zur Arbeit nach Österreich?
- Gibt es Bus und Bahn nach Salzburg?
Für viele Alltagspendler ja: Bahn (S-Bahn-System Richtung Freilassing/Salzburg) und Regionalbusse (u. a. Linie 180) verbinden Bad Reichenhall mit dem Grenzraum. Ob sich der Umzug lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketkosten ab — prüfen Sie den aktuellen Fahrplan vor dem Mietvertrag.
Quelle: Bad Reichenhall; Mobilität SalzburgQuelle: Stadt Bad Reichenhall; ÖPNV
- Ist die Grundsteuer für Mieter relevant?
- Wird die neue Grundsteuer umgelegt?
- Wie hoch ist der Hebesatz B?
Indirekt ja: Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) darf vermieterseitig über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt laut Stadt bei 530 % (Flächenmodell Bayern). Die genaue Jahressteuer steht im Grundsteuerbescheid des Eigentümers.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden