Immobilien zum Mieten in Freilassing
0 Immobilien werden in Freilassing zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Freilassing – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Freilassing
Seit dem 1. Januar 2026 gilt Freilassing laut MiSchuV Bayern als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse). Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Wer kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — für Mietsuchende zählt vor allem der Mieterschutz.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV FreilassingQuelle: BayernPortal; Mieterschutz RegelnQuelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt Freilassing gibt es nicht; die Vergleichsmiete ergibt sich aus vergleichbaren Wohnungen (u. a. drei Vergleichswohnungen, Gutachten oder anerkannte Mietdatenbanken). Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten u. a. für erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermieteten Neubau und für umfassend modernisierte Wohnungen — Details nennt das BayernPortal.
Quelle: BayernPortal; Vergleichsmiete und Ausnahmen
Wie kommen Sie an eine Sozialwohnung?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Wohnungen beantragen Sie über das Landratsamt Berchtesgadener Land; die Stadt Freilassing nimmt den ausgestellten Schein entgegen und führt eine Warteliste. Sobald eine passende Wohnung frei wird, meldet sich die Stadt — die endgültige Vergabeentscheidung trifft der Vermieter.
Quelle: Stadt Freilassing; Wohnberechtigungsschein
Was zahlen Familien für die Kita?
Vollständige Beitragsfreiheit gibt es in Freilassing nicht: Die Stadt erhebt gestaffelte Gebühren nach Buchungszeit. Der Freistaat Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge bis 31. Dezember 2026 mit 100 € pro Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung); die Einrichtungen rechnen den Zuschuss direkt ab.
Quelle: Stadt Freilassing; Kita-GebührenordnungQuelle: STMAS Bayern; Kita-Beitragszuschuss
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Freilassing
- Gilt in Freilassing die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
- Ab wann gilt die MiSchuV für Freilassing?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist Freilassing in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen (bis 31. Dezember 2029). Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % überschreiten. Ausnahmen gelten u. a. für erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermieteten Neubau und für umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Freilassing bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
- Was ist die abgesenkte Kappungsgrenze?
In Freilassing gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt der bundesweiten 20 %), und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen laufen nach eigenen Regeln und fallen nicht unter diese Kappung.
Quelle: BayernPortal; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; MiSchuV Presse
- Gibt es in Freilassing einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Muss die Stadt einen Mietspiegel haben?
Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt Freilassing gibt es nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich über vergleichbare Wohnungen belegen — etwa mit mindestens drei Vergleichswohnungen, einem Sachverständigengutachten oder anerkannten Mietdatenbanken. Online-„Mietspiegel“ aus Inseratsmitteln sind keine amtlichen Mietspiegel im Sinne des BGB.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn für Freilassing?
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
- Wie komme ich auf die Warteliste für Sozialwohnungen?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag bearbeitet das Landratsamt Berchtesgadener Land; den ausgestellten Schein reichen Sie bei der Stadt Freilassing ein. Danach werden Sie auf die Warteliste gesetzt — die endgültige Vergabeentscheidung trifft der Vermieter.
- Was kosten Kita und Kindergarten in Freilassing für Mieterfamilien?
- Gibt es Beitragsfreiheit in Freilassing?
- Wie hoch ist der Bayern-Zuschuss?
Die Stadt erhebt gestaffelte Gebühren nach Buchungszeit; vollständige Beitragsfreiheit gibt es nicht. Bis 31. Dezember 2026 reduziert der Freistaat Bayern Kindergartenbeiträge um 100 € pro Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung). Verpflegung und Krippe/Hort bleiben gesondert zu prüfen.
Quelle: Stadt Freilassing; Kita-GebührenQuelle: STMAS Bayern; Beitragszuschuss
- Wie gut bin ich als Mieter ohne Auto angebunden?
- Kann ich von Freilassing ohne Auto nach Salzburg pendeln?
- Welche Takte hat der Bahnhof Freilassing?
Der Bahnhof ist Alltagsknoten: tagsüber etwa viertelstündlich nach Salzburg Hbf, stündlich nach München Hbf, plus Direktzüge in den Landkreis. ÖBB-S-Bahn S2/S3 enden bzw. beginnen hier — für Mieter ohne Stellplatz oft entscheidend, wenn der Arbeitsplatz in Salzburg oder München liegt.
- Ist die Grundsteuer in Freilassing umlagefähig auf Mieter?
- Darf der Vermieter die Grundsteuer in den Nebenkosten abrechnen?
- Wie hoch ist der Hebesatz — und betrifft mich das als Mieter?
Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Die Stadt setzt für die neue Grundsteuer (ab 2025, bayerisches Flächenmodell) den Hebesatz B auf 330 % — das beeinflusst die Höhe der Jahressteuer, nicht aber die Frage der Umlagefähigkeit.
- Welche Kündigungssperrfrist gilt nach Umwandlung in Eigentum?
- Wie lange bin ich nach Umwandlung vor Eigenbedarf geschützt?
- Gilt in Freilassing die zehnjährige Sperrfrist?
Ja. In Gebieten der MiSchuV — also auch in Freilassing — verlängert sich die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließender Veräußerung auf zehn Jahre (statt drei). Der Erwerber kann Eigenbedarf oder Verwertungskündigung erst nach Ablauf dieser Frist geltend machen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden