Immobilien zum Kaufen in Bad Wurzach
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Bad Wurzach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Bad Wurzach
Beim Kauf in Bad Wurzach fällt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung an. Vermieten Sie später, gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze im Bestand bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg; GrunderwerbsteuerQuelle: MLW Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Gebietskulisse
Grundsteuer nach der Reform — Hebesatz einplanen
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) nutzt Baden-Württemberg das Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Gebäudeverkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Beschlossen am 15. Dezember 2025: 465 % Grundsteuer A und 435 % Grundsteuer B. Das ist laufende Eigentümerlast, kein Kaufpreisindikator.
Quelle: Stadt Bad Wurzach; Grundsteuer Hebesätze
Welches Grundbuchamt trägt Sie ein?
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg (Gartenstraße 100). Bad Wurzach gehört zum Grundbuchamtsbezirk Ravensburg. Notarinnen und Notare reichen Eintragungen elektronisch ein; ohne steuerliche Unbedenklichkeit nach gezahlter Grunderwerbsteuer kommt die Eigentumsumschreibung nicht zustande.
Quelle: Amtsgericht Ravensburg; GrundbuchamtQuelle: Justiz Baden-Württemberg; Grundbuchamt Ravensburg
Wärmeplan und Kaufnebenkosten
Neben GrESt fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Die kommunale Wärmeplanung muss bis zum 30. Juni 2028 vorliegen — bis dahin kein fertiger Fahrplan für Wärmenetze. Bodenrichtwerte zur Orientierung finden Sie über BORIS-BW.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg; Wärmeplanung FristenQuelle: ZGG Baden-Württemberg; BORIS-BW
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Bad Wurzach
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bad Wurzach?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Für Grundstücke in Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Zahlt der Käufer die Maklercourtage?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg; Grunderwerbsteuer Kauf
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bad Wurzach?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Ist Ravensburg zuständig?
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg (Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg). Bad Wurzach gehört zum dortigen Grundbuchamtsbezirk. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Auszüge beim Gericht mit berechtigtem Interesse.
Quelle: Amtsgericht Ravensburg; GrundbuchamtQuelle: Justiz Baden-Württemberg; Grundbuchamt Ravensburg
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bad Wurzach?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
- Unterscheiden sich Grundsteuer A und B?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Der Gemeinderat beschloss am 15. Dezember 2025 Hebesätze von 465 % (Grundsteuer A) und 435 % (Grundsteuer B). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für ein Grundstück in Bad Wurzach?
- Was ist BORIS-BW?
- Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?
Amtliche Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse; in Baden-Württemberg sind sie über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW abrufbar (soweit der örtliche Ausschuss Daten liefert). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts. Nutzen Sie ihn als Orientierung bei Kauf und Finanzierung.
- Liegt Bad Wurzach schon in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Bis wann muss der Wärmeplan fertig sein?
- Beeinflusst das den Hauskauf?
Ein fertiger kommunaler Wärmeplan liegt noch nicht vor. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern endet die landesrechtliche Frist am 30. Juni 2028. Bis dahin gibt es keine verbindliche Netz-Zuordnung aus dem Plan; Heizungswahl und Sanierung bleiben Einzelfallentscheidungen — den späteren Plan bei langfristigen Investitionen im Blick behalten.
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg; Wärmeplanung Fristen
- Welche Förderungen gibt es für Eigentum und Sanierung?
- Hilft die L-Bank beim Kauf?
- Gibt es Landesförderung Wohnungsbau?
Für Baden-Württemberg bündeln unter anderem die L-Bank und das Förderprogramm Wohnungsbau BW Angebote zu Eigentum, Modernisierung und energieeffizienter Sanierung. Ob Ihr Vorhaben passt, hängt von Einkommen, Objekt und Zeitpunkt ab — prüfen Sie aktuelle Konditionen vor Vertragsabschluss und sprechen Sie Bank bzw. Förderberatung an.
Quelle: L-Bank; FörderübersichtQuelle: MLW Baden-Württemberg; Wohnungsbau Förderung
- Gilt in Bad Wurzach die Mietpreisbremse, wenn ich vermiete?
- Welche Kappungsgrenze gilt für Vermieter?
Nein — Bad Wurzach steht nicht unter der Mietpreisbremse. Bei späteren Mieterhöhungen im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (nicht die abgesenkte 15-Prozent-Grenze).
Quelle: MLW Baden-Württemberg; Mietpreisbremse GebietskulisseQuelle: MLW Baden-Württemberg; Kappungsgrenze
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden