Immobilien zum Mieten in Baden-Baden
0 Immobilien werden in Baden-Baden zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Baden-Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Baden-Baden
Baden-Baden steht nicht unter der Mietpreisbremse der Landesverordnung: Bei Neuverträgen begrenzt sie die Miete hier nicht auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Bestand gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Welchen Status hat der Mietspiegel?
Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der Mietspiegel Baden-Baden 2023. Die Qualifizierung als qualifizierter Mietspiegel ist zum 30. November 2025 ausgelaufen; bis zur Fertigstellung eines neuen qualifizierten Spiegels gilt er als einfacher Mietspiegel fort. Broschüre und Online-Mietpreisrechner stellt die Stadt bereit.
Quelle: Stadt Baden-Baden; Mietspiegel StatusQuelle: Stadt Baden-Baden; Mietpreisrechner
Wann wird die Grundsteuer umgelegt?
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, modifiziertes Bodenwertmodell) darf über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt setzt den Hebesatz der Grundsteuer B 2025 auf 345 %; den Jahresbetrag legen Messbetrag und Hebesatz fest.
Quelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025
Was gilt bei Kita-Beiträgen?
Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Baden-Württemberg nicht. Im Stadtkreis orientieren sich die Beiträge an Betreuungszeit und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt; Verpflegung kommt oft hinzu. Bei unzumutbarer Belastung können Sie Ermäßigung oder Befreiung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen; Plätze vormerken Sie über den Infodienst KITA.
Quelle: Stadt Baden-Baden; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Baden-Baden; Kita Gebührenübernahme
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Baden-Baden
- Gilt in Baden-Baden die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvertragsmiete gedeckelt?
- Steht Baden-Baden in der Gebietskulisse?
Nein. Baden-Baden ist in der aktuellen Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die landesrechtliche Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietbeginn) greift hier daher nicht. Es bleiben bundesweite Grenzen wie das Verbot der Mietpreisüberhöhung.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
Es gilt die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB) — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-%-Grenze gilt nur in denselben ausgewiesenen Gemeinden wie die Mietpreisbremse; Baden-Baden gehört nicht dazu.
- Gibt es einen Mietspiegel — und welchen Status hat er?
- Ist der Mietspiegel noch qualifiziert?
- Wo ist der Mietpreisrechner?
Der Mietspiegel Baden-Baden 2023 gilt nach Auslaufen der Qualifizierung zum 30. November 2025 als einfacher Mietspiegel fort. Ein neuer qualifizierter Mietspiegel wird vorbereitet. Die Stadt stellt Broschüre und Online-Mietpreisrechner bereit.
Quelle: Stadt Baden-Baden; Mietspiegel StatusQuelle: Stadt Baden-Baden; Mietpreisrechner
- Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
- Wo gibt es Sozialwohnungen?
- Was ist ein WBS in Baden-Baden?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialmietwohnungen. Er berechtigt zum Abschluss, begründet aber keinen Anspruch auf eine Wohnung. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadt Baden-Baden; am besten persönlich, damit die Unterlagen klar sind.
- Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
- Wie hoch ist der Hebesatz für die Nebenkosten?
- Was ändert die Reform ab 2025?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht, darf die Grundsteuer (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025) über die Nebenkosten abgerechnet werden. In Baden-Baden beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 2025345 %; die Höhe Ihrer Umlage folgt dem Bescheid für das konkrete Gebäude.
Quelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025
- Was kostet die Kita für Mieter-Familien?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
- Wo stelle ich den Übernahmeantrag?
Beiträge sind kommunal und nach Betreuungszeit sowie Zahl der Kinder unter 18 Jahren gestaffelt; Verpflegung ist oft extra. Landesweite Beitragsfreiheit besteht nicht. Bei finanzieller Überlastung beantragen Sie Ermäßigung oder Befreiung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe; Vormerkung läuft über den Infodienst KITA.
Quelle: Stadt Baden-Baden; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Baden-Baden; Kita Gebührenübernahme
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Alltag?
- Kann ich ohne Auto nach Karlsruhe pendeln?
- Welcher Verbund gilt?
Baden-Baden liegt im KVV (Karlsruher Verkehrsverbund). Bus und Bahn verbinden Stadtteile und die Rheintalbahn; Pendeln nach Karlsruhe ist über den Verbundtarif möglich. Details zu Linien und Tickets finden Sie beim KVV.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden