Immobilien in Baden-Baden
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Aktuell haben wir keine Immobilien in Baden-Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Baden-Baden
Wer in Baden-Baden kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten greifen weder Mietpreisbremse noch abgesenkte Kappungsgrenze: Baden-Baden steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung; Bestandsmieten dürfen höchstens um 20 % in drei Jahren steigen (gesetzlicher Regelfall).
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze
Was bedeutet die neue Grundsteuer vor Ort?
Seit der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht der aktuelle Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz Baden-Baden 2025 bei 345 % (Destatis, Stichtag 30.06.2025).
Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer ModellQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025
Was sagt der Wärmeplan vom Juli 2023?
Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 24. Juli 2023 verabschiedet. Er dient als Orientierung zu Nahwärme, Geothermie und dezentralen Optionen — ohne Anschlusszwang. Die Verabschiedung ist noch keine Ausweisung von Wärmenetz-Ausbaugebieten; die 65-%-Regel des Gebäudeenergiegesetzes greift für Bestandsgebäude in Kommunen unter 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 30. Juni 2028.
Quelle: Stadt Baden-Baden; Wärmeplanung
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
Eintragungen ins Grundbuch für Baden-Baden führt das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern — nicht das Amtsgericht Baden-Baden selbst. Vor Ort gibt es eine Grundbucheinsichtstelle der Stadt für Einsicht und Abschriften.
Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt AchernQuelle: Stadt Baden-Baden; Grundbucheinsicht
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zu Wohnen in Baden-Baden
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung — und wie komme ich nach Karlsruhe?
- Liegt Baden-Baden im KVV?
- Gibt es Bahn und Bus im Alltag?
Ja. Baden-Baden gehört zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV): Stadtbusse und Regionalzüge/S-Bahn-Anbindung laufen über den KVV-Tarif (Waben). Der Bahnhof Baden-Baden liegt an der Rheintalbahn; Pendeln Richtung Karlsruhe und Mittelbaden ist damit der Alltagsweg vieler Beschäftigter. Fahrpläne und Tickets prüfen Sie beim KVV.
Quelle: KVV; Verbund und TarifeQuelle: KVV; Stadtplan Baden-Baden
- Gibt es in Baden-Baden Kita-Gebühren — und wann entfallen sie?
- Ist die Kita beitragsfrei?
- Wie funktioniert die KITA-Vormerkung?
Es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit. Elternbeiträge richten sich nach Betreuungszeit und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt; Essensgeld kommt oft hinzu. Bei unzumutbarer Belastung beantragen Sie Ermäßigung oder Befreiung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Plätze vormerken Sie zentral über den Infodienst KITA der Stadt.
Quelle: Stadt Baden-Baden; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Baden-Baden; Kita Gebührenübernahme
- Liegt Baden-Baden in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
- Muss ich die Heizung sofort tauschen?
Ja, der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 24. Juli 2023 verabschiedet. Er zeigt Orientierungsgebiete u. a. für Nahwärme und Einzelversorgung — ohne Anschlusszwang und ohne Sofort-Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Die 65-%-Regel des GEG für Bestandsgebäude greift in Kommunen unter 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 30. Juni 2028.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Baden-Baden?
- Welche Grundsteuer gilt nach der Reform?
- Was ist das Bodenwertmodell?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell. Der Hebesatz der Grundsteuer B in Baden-Baden liegt 2025 bei 345 % (Destatis, 30.06.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.
Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer ModellQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025
- Welches Grundbuchamt ist für Baden-Baden zuständig?
- Wo wird das Grundbuch geführt?
- Gibt es eine Einsichtstelle vor Ort?
Eintragungen führt das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern. In Baden-Baden können Sie bei der städtischen Grundbucheinsichtstelle Einsicht nehmen und Abschriften beantragen.
Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt AchernQuelle: Stadt Baden-Baden; Grundbucheinsicht
- Gibt es einen amtlichen Mietspiegel in Baden-Baden?
- Ist der Mietspiegel noch qualifiziert?
- Wo finde ich den Mietpreisrechner?
Ja. Der Mietspiegel Baden-Baden 2023 gilt nach Auslaufen der Qualifizierung zum 30. November 2025 als einfacher Mietspiegel fort; ein neuer qualifizierter Spiegel wird vorbereitet. Orientierung bietet auch der Online-Mietpreisrechner der Stadt.
Quelle: Stadt Baden-Baden; MietspiegelQuelle: Stadt Baden-Baden; Mietpreisrechner
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden