Immobilien in Baden-Baden

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Aktuell haben wir keine Immobilien in Baden-Baden – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste über Baden-Baden

Wer in Baden-Baden kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten greifen weder Mietpreisbremse noch abgesenkte Kappungsgrenze: Baden-Baden steht nicht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung; Bestandsmieten dürfen höchstens um 20 % in drei Jahren steigen (gesetzlicher Regelfall).

Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Was bedeutet die neue Grundsteuer vor Ort?

Seit der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, nicht der aktuelle Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für die Grundsteuer B liegt der Hebesatz Baden-Baden 2025 bei 345 % (Destatis, Stichtag 30.06.2025).

Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer ModellQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer FAQQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025

Was sagt der Wärmeplan vom Juli 2023?

Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 24. Juli 2023 verabschiedet. Er dient als Orientierung zu Nahwärme, Geothermie und dezentralen Optionen — ohne Anschlusszwang. Die Verabschiedung ist noch keine Ausweisung von Wärmenetz-Ausbaugebieten; die 65-%-Regel des Gebäudeenergiegesetzes greift für Bestandsgebäude in Kommunen unter 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 30. Juni 2028.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Wärmeplanung

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Eintragungen ins Grundbuch für Baden-Baden führt das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern — nicht das Amtsgericht Baden-Baden selbst. Vor Ort gibt es eine Grundbucheinsichtstelle der Stadt für Einsicht und Abschriften.

Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt AchernQuelle: Stadt Baden-Baden; Grundbucheinsicht

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Baden-Baden

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung — und wie komme ich nach Karlsruhe?
  • Liegt Baden-Baden im KVV?
  • Gibt es Bahn und Bus im Alltag?

Ja. Baden-Baden gehört zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV): Stadtbusse und Regionalzüge/S-Bahn-Anbindung laufen über den KVV-Tarif (Waben). Der Bahnhof Baden-Baden liegt an der Rheintalbahn; Pendeln Richtung Karlsruhe und Mittelbaden ist damit der Alltagsweg vieler Beschäftigter. Fahrpläne und Tickets prüfen Sie beim KVV.

Quelle: KVV; Verbund und TarifeQuelle: KVV; Stadtplan Baden-Baden

  • Gibt es in Baden-Baden Kita-Gebühren — und wann entfallen sie?
  • Ist die Kita beitragsfrei?
  • Wie funktioniert die KITA-Vormerkung?

Es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit. Elternbeiträge richten sich nach Betreuungszeit und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt; Essensgeld kommt oft hinzu. Bei unzumutbarer Belastung beantragen Sie Ermäßigung oder Befreiung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Plätze vormerken Sie zentral über den Infodienst KITA der Stadt.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Baden-Baden; Kita Gebührenübernahme

  • Liegt Baden-Baden in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
  • Muss ich die Heizung sofort tauschen?

Ja, der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan am 24. Juli 2023 verabschiedet. Er zeigt Orientierungsgebiete u. a. für Nahwärme und Einzelversorgung — ohne Anschlusszwang und ohne Sofort-Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Die 65-%-Regel des GEG für Bestandsgebäude greift in Kommunen unter 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 30. Juni 2028.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Wärmeplanung

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Baden-Baden?
  • Welche Grundsteuer gilt nach der Reform?
  • Was ist das Bodenwertmodell?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell. Der Hebesatz der Grundsteuer B in Baden-Baden liegt 2025 bei 345 % (Destatis, 30.06.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz zur Jahressteuer.

Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer ModellQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025

  • Welches Grundbuchamt ist für Baden-Baden zuständig?
  • Wo wird das Grundbuch geführt?
  • Gibt es eine Einsichtstelle vor Ort?

Eintragungen führt das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern. In Baden-Baden können Sie bei der städtischen Grundbucheinsichtstelle Einsicht nehmen und Abschriften beantragen.

Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt AchernQuelle: Stadt Baden-Baden; Grundbucheinsicht

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel in Baden-Baden?
  • Ist der Mietspiegel noch qualifiziert?
  • Wo finde ich den Mietpreisrechner?

Ja. Der Mietspiegel Baden-Baden 2023 gilt nach Auslaufen der Qualifizierung zum 30. November 2025 als einfacher Mietspiegel fort; ein neuer qualifizierter Spiegel wird vorbereitet. Orientierung bietet auch der Online-Mietpreisrechner der Stadt.

Quelle: Stadt Baden-Baden; MietspiegelQuelle: Stadt Baden-Baden; Mietpreisrechner

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden