Immobilien zum Kaufen in Baden-Baden

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Das Wichtigste zum Kaufen in Baden-Baden

Beim Immobilienkauf in Baden-Baden fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an. Für Mieter gilt hier weder Mietpreisbremse noch die abgesenkte 15-%-Kappungsgrenze — relevant, wenn Sie vermieten wollen. Die laufende Grundsteuer richtet sich nach der Reform ab 2025.

Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

Welche Kaufnebenkosten kommen hinzu?

Zur Grunderwerbsteuer addieren sich Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — Maklercourtage. Planen Sie die Steuer und die Beurkundungskosten früh ins Eigenkapital ein; das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer nach dem notariellen Kaufpreis fest.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer Leistung

Wie wird die Grundsteuer nach 2025 berechnet?

Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert, nicht Verkaufspreis). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Für die Grundsteuer B gilt in Baden-Baden 2025 der Hebesatz 345 % (Destatis, 30.06.2025).

Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer ModellQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025

Was bedeutet der Wärmeplan für die Heizung?

Seit dem Ratsbeschluss vom 24. Juli 2023 liegt ein kommunaler Wärmeplan vor (Fokus u. a. Nahwärme und Geothermie). Er verpflichtet nicht zum Sofort-Austausch. Für Bestandsgebäude greift die 65-%-Regel des GEG hier spätestens ab dem 30. Juni 2028, sofern kein früherer Ausbaugebiets-Beschluss kommt.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Wärmeplanung

Wo wird das Eigentum eingetragen?

Zuständig für Eintragungen ist das Grundbuchamt Amtsgericht Achern. In Baden-Baden können Sie bei der städtischen Grundbucheinsichtstelle Einsicht nehmen und Abschriften beantragen.

Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt AchernQuelle: Stadt Baden-Baden; Grundbucheinsicht

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Baden-Baden

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Baden?
  • Welchen GrESt-Satz zahlt man in Baden-Württemberg?
  • Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

In Baden-Württemberg — und damit in Baden-Baden — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Das Finanzamt setzt sie nach dem notariellen Erwerb fest; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung.

Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer Leistung

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Muss ich Maklercourtage einplanen?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklercourtage nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern beachten). Rechnen Sie die Nebenkosten früh in die Finanzierung ein.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer Leistung

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Welches Bewertungsmodell gilt in Baden-Württemberg?
  • Ist die Grundsteuer ein Marktwert?

Seit der Reform (ab 2025) gilt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Der Hebesatz der Grundsteuer B in Baden-Baden liegt 2025 bei 345 % (Destatis, 30.06.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer laut Bescheid.

Quelle: Finanzamt BW; Grundsteuer ModellQuelle: Destatis via Grundradar; Hebesatz B 2025

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Wird in Baden-Baden oder Achern eingetragen?
  • Kann ich vor Ort Einsicht nehmen?

Für Eintragungen ist das Grundbuchamt Amtsgericht Achern zuständig (Grundbuchamtsreform BW). Die Stadt unterhält eine Grundbucheinsichtstelle für Einsicht und Abschriften im Stadtkreis Baden-Baden.

Quelle: Justiz BW; Grundbuchamt AchernQuelle: Stadt Baden-Baden; Grundbucheinsicht

  • Was bedeutet der kommunale Wärmeplan für Käufer?
  • Gibt es Fernwärme-Pflicht?
  • Ab wann gilt die 65-Prozent-Regel?

Der Wärmeplan vom 24. Juli 2023 ist ein strategisches Orientierungsinstrument (u. a. Nahwärme, Geothermie) ohne Anschlusszwang. Ein Sofort-Austausch bestehender Heizungen ist nicht vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude greift die 65-%-Regel des GEG in Kommunen unter 100.000 Einwohnern spätestens ab dem 30. Juni 2028.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Wärmeplanung

  • Gilt die Mietpreisbremse, wenn ich vermiete?
  • Welche Kappungsgrenze gilt für Vermieter?
  • Brauche ich den Mietspiegel beim Vermieten?

Nein — Baden-Baden liegt außerhalb der Mietpreisbremse-Kulisse. Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt (gesetzlicher Regelfall). Der Mietspiegel 2023 gilt als einfacher Mietspiegel fort und dient der Orientierung zur Vergleichsmiete.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Stadt Baden-Baden; Mietspiegel

  • Was gilt bei Kita-Beiträgen für Eigentümer-Familien?
  • Gibt es Beitragsfreiheit?
  • Wo vormerke ich einen Kita-Platz?

Elternbeiträge sind kommunal und nach Betreuungszeit sowie Kinderzahl unter 18 Jahren gestaffelt; landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Ermäßigung oder Befreiung bei Überlastung beantragen Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe; die Vormerkung läuft über den Infodienst KITA.

Quelle: Stadt Baden-Baden; Kita BeiträgeQuelle: Stadt Baden-Baden; Kita Gebührenübernahme

  • Wie ist die Anbindung für Berufspendler?
  • Liegt Baden-Baden im KVV?
  • Wie kommt man mit der Bahn nach Karlsruhe?

Baden-Baden ist Teil des KVV. Bahnhof und Stadtbusse ermöglichen Pendeln entlang der Rheintalbahn — typisch Richtung Karlsruhe und Mittelbaden. Tarife und Fahrpläne stellt der Verbund bereit.

Quelle: KVV; Verbund und Tarife

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