Immobilien zum Kaufen in Bühl

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Das Wichtigste zum Kaufen in Bühl

Beim Immobilienkauf in Bühl fällt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an — plus Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für Mietwohnungen gilt hier keine Mietpreisbremse; das entlastet Vermieter-Kalkulationen, ändert aber nichts an den Kaufnebenkosten.

Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

Was bestimmt Ihre laufende Grundsteuer?

Seit der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell: Bewertung über Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, ausdrücklich kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt setzt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt in Bühl 330 % (neue Grundsteuer). Bodenrichtwerte finden Sie im Informationssystem BORIS-BW.

Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

Welches Amtsgericht führt Ihr Grundbuch?

Zuständig ist das Grundbuchamt Achern. Die frühere Einsichtsstelle im Rathaus Bühl ist seit dem 30. Juni 2021 geschlossen. Notarielle Kaufverträge und Eigentumsumschreibungen laufen über Achern; Ausdrücke können Sie auch online über das Justizportal Baden-Württemberg beantragen.

Quelle: Stadt Bühl; Grundbuchamt AchernQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck

Was sagt der Wärmeplan vor dem Heizungswechsel?

Der Gemeinderat hat am 13. Dezember 2023 den kommunalen Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er priorisiert unter anderem Energiekonzepte für Baugebiete und Wärmekonzepte — ohne Anschlusszwang allein aus dem Plan. Familien mit Kind prüfen parallel die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) der L-Bank über die Wohnraumförderungsstelle.

Quelle: Stadt Bühl; WärmeplanungQuelle: L-Bank; Eigentumsfinanzierung BW

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Bühl

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bühl?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Bemessungsgrundlage und Ausnahmen regelt das Grunderwerbsteuergesetz; den Satz setzt das Landesgesetz GrEStFestG BW fest.

Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer Höhe

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Zahlt der Käufer die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer Kauf

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bühl?
  • Führt Bühl noch eine Grundbucheinsichtsstelle?
  • Ist das Amtsgericht Achern zuständig?

Zuständig ist das Grundbuchamt Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern). Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Bühl wurde zum 30. Juni 2021 geschlossen. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge elektronisch; Privatpersonen beantragen Ausdrucke beim Gericht oder über grundbuchausdruck-bw.justiz-bw.de.

Quelle: Stadt Bühl; Grundbuchamt AchernQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bühl?
  • Welches Modell gilt nach der Reform?
  • Ist die Grundsteuer ein Marktwert?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. In Bühl beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 330 %. Die Jahressteuer ergibt sich aus Messbetrag und Hebesatz laut Bescheid.

Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Bühl; Hebesatz Beschluss

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Bühl?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Brauche ich den Bodenrichtwert für die Grundsteuer?

Bodenrichtwerte veröffentlicht das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg. Sie fließen in die Bewertung der neuen Grundsteuer (Bodenwertmodell) ein und dienen Kaufinteressierten als Lage-Orientierung — sie ersetzen keinen Verkehrswert-Gutachten. Für den konkreten Bescheid zählt der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Bühl; Bodenrichtwerte Hinweis

  • Welche Förderungen gibt es für Eigentum in Bühl?
  • Was ist das Z15-Darlehen der L-Bank?
  • Wo beantrage ich Wohnraumförderung?

Für selbstgenutztes Eigentum in Baden-Württemberg bietet die L-Bank die Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) — typischerweise für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, unter Einkommens- und Eigenanteilsvoraussetzungen. Anträge laufen vor Vorhabensbeginn über die Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Kommune) und die Hausbank. Aktuelle Konditionen und Zusatzmodule (Energieeffizienz, Barrierefreiheit) nennt die L-Bank.

Quelle: L-Bank; Eigentumsfinanzierung BW

  • Was bedeutet der Wärmeplan für Käufer in Bühl?
  • Gibt es Fernwärme-Eignungsgebiete?
  • Muss ich nach dem Kauf die Heizung tauschen?

Der kommunale Wärmeplan (Beschluss 13. Dezember 2023) zeigt strategische Maßnahmen und Eignungsgebiete für Wärmenetze bzw. dezentrale Lösungen bis 2040 — ohne generellen Anschlusszwang allein aus dem Plan. Vor dem Kauf lohnt der Blick auf Lage und Heizsystem; konkrete Tauschpflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren kommunalen Satzungen.

Quelle: Stadt Bühl; WärmeplanungQuelle: Energieagentur Mittelbaden; Wärmeversorgung

  • Was kostet die Kita für Eigentümer-Familien in Bühl?
  • Gilt Beitragsfreiheit ab drei Jahren?
  • Wie hoch ist der Regelbeitrag?

Städtische Kita-Plätze sind beitragspflichtig. Ab dem 1. September 2025 beträgt der Regelbeitrag für das Erstkind (drei bis sechs Jahre) 125 € monatlich; das dritte Kind ist beitragsfrei (Essensanteil bleibt). Krippe und Ganztag liegen höher. Eine landesweite Beitragsfreiheit wie in manchen anderen Ländern gibt es in Baden-Württemberg für den Kindergarten nicht flächendeckend.

Quelle: Stadt Bühl; Kita-Entgelte

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