Immobilien in Bühl

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Das Wichtigste über Bühl

Wer in Bühl (Kreis Rastatt, Baden-Württemberg) kauft, zahlt 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf höchstens 20 % in drei Jahren gekappt (bundesweiter Regelsatz).

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer 5 ProzentQuelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; Kappungsgrenze

Wie wirkt die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Baden-Württemberg die neue Grundsteuer nach dem modifizierten Bodenwertmodell: maßgeblich sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — nicht der Verkaufspreis der Immobilie. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt in Bühl ab 2025 der Hebesatz 330 % (neue Grundsteuer nach der Reform).

Quelle: Stadt Bühl; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Bühl; Hebesatz Beschluss

Wo wird das Grundbuch für Bühl geführt?

Das Grundbuch für Bühl und die Ortsteile führt zentral das Grundbuchamt Achern (Rathausplatz 4, 77855 Achern). Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Bühl ist seit dem 30. Juni 2021 geschlossen; Abschriften und Einsicht beantragen Sie beim Amtsgericht Achern oder über das landesweite Online-Portal.

Quelle: Stadt Bühl; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Stadt Bühl; Grundbuchabschrift

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Nein. Die Stadt Bühl stellt ausdrücklich keinen Wohnraummietspiegel bereit (Pflicht erst ab 50.000 Einwohnern). Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie bei Erhöhungen oder Streitfällen über andere Nachweise klären — etwa Vergleichswohnungen oder Sachverständige.

Quelle: Stadt Bühl; kein Mietspiegel

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zu Wohnen in Bühl

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung — und lohnt sich Pendeln nach Karlsruhe?
  • Liegt Bühl im KVV?
  • Gibt es eine Citylinie in Bühl?

Ja. Bühl gehört zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Am Bahnhof Bühl (Baden) halten Regionalzüge und Stadtbahn-/S-Bahn-Linien der Rheintalbahn Richtung Karlsruhe sowie Richtung Achern/Offenburg. Die städtische Citylinie bedient auf fünf Linien Kernstadt und Stadtteile im Stundentakt; der Regiobus X34 verbindet Bühl mit dem Baden-Airpark. Tickets und Fahrplanauskunft laufen über kvv.de.

Quelle: Stadt Bühl; Bus und BahnQuelle: KVV; Fahrplanauskunft

  • Gibt es in Bühl Kita-Gebühren — und was gilt für Geschwister?
  • Was kostet der Kindergarten in Bühl?
  • Ist das dritte Kind beitragsfrei?

Ja, städtische Kindertageseinrichtungen erheben Elternentgelte. Ab dem 1. September 2025 beträgt der Regelbeitrag für das Erstkind (drei bis sechs Jahre) 125 € monatlich (zwölf Monate Abrechnung); verlängerte Zeiten und Ganztagsplätze liegen höher. Das dritte Kind einer Familie ist beitragsfrei, es wird ein Essensanteil erhoben. Krippenplätze sind teurer als Regelkindergartenplätze.

Quelle: Stadt Bühl; Kita-Entgelte

  • Welche Schulformen gibt es in Bühl?
  • Gibt es Gymnasium und Realschule vor Ort?
  • Ist Bühl Schulstandort?

Ja. Bühl ist Schulstandort mit städtischen und kreiseigenen Einrichtungen: unter anderem Windeck-Gymnasium, Carl-Netter-Realschule, Gemeinschaftsschule, Grund- und Werkrealschule sowie Grundschulen in Kernstadt und Stadtteilen. Der Landkreis Rastatt führt berufliche Schulen (Gewerbe, Handel, Pflege) vor Ort. Anmeldung und Einzugsbereiche klären Sie bei der jeweiligen Schule bzw. dem Schulträger.

Quelle: Stadt Bühl; Schulen

  • Liegt Bühl in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
  • Muss ich wegen der Wärmeplanung die Heizung tauschen?

Der Gemeinderat hat am 13. Dezember 2023 den kommunalen Wärmeplan beschlossen; Ziel ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan priorisiert sieben Maßnahmen (u. a. Energiekonzepte für Baugebiete) und dient der Orientierung — allein daraus folgt kein Anschlusszwang an ein bestimmtes Heizsystem. Bestehende Heizungen unterliegen den Regeln des Gebäudeenergiegesetzes und ggf. späterer Satzungen.

Quelle: Stadt Bühl; Wärmeplanung

  • Wo ist das Grundbuch für Bühl — und gibt es noch eine Einsichtsstelle im Rathaus?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich im Rathaus Bühl ins Grundbuch schauen?

Das Grundbuch für Bühl führt das Grundbuchamt Achern. Die kommunale Grundbucheinsichtsstelle der Stadt ist seit dem 30. Juni 2021 geschlossen. Einsicht und Abschriften beantragen Sie beim Amtsgericht Achern oder über das Online-Portal der Justiz Baden-Württemberg.

Quelle: Stadt Bühl; Grundbucheinsichtsstelle

  • Gibt es einen Familien- und Sozialpass in Bühl?
  • Was ist die Sozialregion Mittelbaden?
  • Wer kann den Sozialpass beantragen?

Ja. Die Stadt Bühl stellt einen Familien- und Sozialpass aus — unter anderem für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Empfänger bestimmter Sozialleistungen. Er vergünstigt städtische Freizeit- und Bildungsangebote; mit Rastatt und Gaggenau bildet Bühl die „Sozialregion Mittelbaden“, sodass Wertgutscheine auch dort einlösbar sind. Antragstellung über den Bürgerservice.

Quelle: Stadt Bühl; Familien- und Sozialpass

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden