Immobilien zum Mieten in Bühl
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bühl – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Bühl
Bühl steht nicht unter der Mietpreisbremse Baden-Württembergs: Bei Neuvertragsmieten greift die landesweite Gebietskulisse hier nicht. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer ein.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie sich ohne Mietspiegel?
Die Stadt Bühl hat keinen amtlichen Wohnraummietspiegel. Für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete brauchen Vermieter deshalb andere Begründungen (Vergleichswohnungen, Gutachten). Die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bleibt unabhängig davon verbindlich — Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Regeln.
Quelle: Stadt Bühl; kein Mietspiegel
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadtverwaltung Bühl — Voraussetzung sind unter anderem Einkommensgrenzen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Der Schein berechtigt zum Abschluss eines Mietvertrags über gebundenen Wohnraum, vermittelt aber keine Wohnung. Die neue Grundsteuer (Hebesatz B 330 % ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Bühl; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Bühl; Grundsteuer Hebesatz
Was zahlen Familien für die Kita?
In städtischen Einrichtungen gelten Elternentgelte — Kindergarten und Krippe sind nicht landesweit beitragsfrei. Ab dem 1. September 2025 liegt der Regelbeitrag für das Erstkind (drei bis sechs Jahre) bei 125 € monatlich (Abrechnung über zwölf Monate); das dritte Kind einer Familie ist beitragsfrei, es bleibt ein Essensanteil. Ganztags- und Krippenplätze liegen höher; genaue Sätze nennt die aktuelle Entgeltbeschlussfassung der Stadt.
Quelle: Stadt Bühl; Kita-Entgelte
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Bühl
- Gilt in Bühl die Mietpreisbremse?
- Ist Bühl Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
- Darf die Neuvertragsmiete die Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent übersteigen?
Nein. Bühl ist in der aktuellen Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg nicht aufgeführt. Die landesweite Mietpreisbremse (Neuvertragsmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) greift hier daher nicht. Unabhängig davon bleiben bundesweite Grenzen wie Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz relevant.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Bühl bei Mieterhöhungen?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?
In Bühl gilt die bundesweite Regelschwelle: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB). Die auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Baden-Württemberg nur in denselben Gemeinden wie die Mietpreisbremse; Bühl gehört nicht dazu.
- Gibt es in Bühl einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel der Stadt Bühl?
- Muss Bühl einen Mietspiegel erstellen?
Nein. Die Stadt Bühl stellt keinen Wohnraummietspiegel bereit und weist darauf hin, dass die gesetzliche Pflicht erst ab 50.000 Einwohnern greift. Für die Prüfung einer Mieterhöhung müssen Vermieter und Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete daher über andere Mittel belegen (Vergleichswohnungen, Gutachten).
- Wo beantrage ich in Bühl einen Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Vermittelt die Stadt Sozialwohnungen?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Bühl (Formular nach Landeswohnraumförderungsgesetz). Voraussetzung: Sie sind wohnungssuchend und überschreiten die Einkommensgrenze nicht. Der Schein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung — einen Anspruch auf Zuweisung einer konkreten Wohnung begründet er nicht.
Quelle: Stadt Bühl; WohnberechtigungsscheinQuelle: Land BW; Wohnberechtigung
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
- Welcher Hebesatz gilt in Bühl?
- Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. In Bühl beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 330 % (Bodenwertmodell Baden-Württemberg). Ob Ihre Abrechnung korrekt ist, prüfen Sie anhand Vertrag und Betriebskostenverordnung.
- Was kosten Kita-Plätze für Mieter-Familien in Bühl?
- Wie hoch ist der Regelbeitrag ab September 2025?
- Gibt es Ermäßigung für Geschwister?
Ab dem 1. September 2025 liegt der Regelbeitrag für das Erstkind (Kindergartenalter) bei 125 € monatlich; Zweitkinder zahlen ermäßigt. Das dritte Kind ist beitragsfrei (Essensanteil bleibt). Ganztags- und Krippenentgelte sind höher. Für einkommensschwache Haushalte kann zusätzlich der Familien- und Sozialpass Entlastung bei Freizeitangeboten bringen — nicht automatisch bei Kitabeiträgen.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto durch den Alltag?
- Reichen Citylinie und Bahnhof?
- Gibt es Bus zum Baden-Airpark?
Bühl liegt im KVV: Bahnhof mit Zügen Richtung Karlsruhe und Achern/Offenburg, dazu Citylinien in die Stadtteile und Regiobus X34 zum Baden-Airpark. Für den Alltag ohne Auto sind Bahnhofslage und Citylinie entscheidend — einzelne Ortsteile (u. a. Vimbuch-Ortskern, Altschweier) werden laut Stadt über Regionalbuslinien statt Citylinie bedient.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden