Immobilien zum Kaufen in Bingen am Rhein

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Das Wichtigste zum Kaufen in Bingen am Rhein

Beim Immobilienkauf in Bingen am Rhein fallen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer an. Die Stadt liegt nicht in der Mietpreisbremse-Kulisse — für Käufer mit Vermietungsabsicht relevant, weil Neuvertragsmieten landesweit nicht gedeckelt sind.

Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzministerium RLP; Mietpreisbremse Gebiete

Neue Grundsteuer: getrennte Hebesätze

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Rheinland-Pfalz das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis). Bingen nutzt differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke und Unbebaute je 465 %, Nichtwohngrundstücke (u. a. gemischt genutzt, Gewerbe) 1.200 %; Grundsteuer A 450 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den passenden Hebesatz an. Die Zuordnung steht im Messbescheid — entscheidend bei „unten Laden, oben Wohnen“.

Quelle: Stadt Bingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Bingen; Grundsteuerreform Info

Lage am Wasser prüfen

Rhein und Nahe prägen das Stadtgebiet. Vor dem Kauf prüfen Sie die Hochwassergefahren- und Risikokarten des Landes sowie das städtische Hochwasser-Infoportal (Pegel, Szenarien HQ10/HQ100/HQextrem). In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere bau- und nutzungsrechtliche Regeln.

Quelle: Stadt Bingen; Hochwasser-InfoportalQuelle: Stadt Bingen; Hochwasserszenarien

Grundbuchamt vor Ort

Zuständig für Eigentumsumschreibung, Grundschulden und Auszüge ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bingen am Rhein (Mainzer Straße 52). Notar- und Grundbuchgebühren kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer; Maklerkosten richten sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip.

Quelle: Amtsgericht Bingen; Grundbuchamt

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Bingen am Rhein

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Bingen am Rhein?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
  • Fallen in Bingen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Ja — in Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (Kaufpreis), seit dem 1. März 2012. Der Satz gilt landesweit, also auch in Bingen am Rhein. Hinzu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchgebühren sowie ggf. Maklerkosten.

Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bingen am Rhein?
  • Welche Hebesätze gelten nach der Grundsteuerreform?
  • Was gilt für gemischt genutzte Grundstücke?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Bingen differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke und Unbebaute je 465 %, Nichtwohngrundstücke (u. a. gemischt genutzt, Gewerbe) 1.200 %; Grundsteuer A 450 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell / Grundsteuerwert); die Stadt wendet den Hebesatz an. Die Grundstücksart steht im Messbescheid.

Quelle: Stadt Bingen; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Bingen; Grundsteuerreform Info

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Bingen am Rhein?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52. Dort laufen Eigentumsumschreibung, Grundschulden und Auszüge. Einsicht und Auskunft setzen in der Regel ein berechtigtes Interesse voraus; Rechtsberatung erteilt das Gericht nicht.

Quelle: Amtsgericht Bingen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Bingen; Grundbuch Zuständigkeit

  • Ist Bingen laut Karte hochwassergefährdet?
  • Muss ich vor dem Kauf die Hochwasserkarte prüfen?
  • Wo finde ich HQ100-Karten für Bingen?

Rhein und Nahe machen Hochwasser und Starkregen ortsrelevant. Nutzen Sie das städtische Hochwasser-Infoportal und die Landes-Gefahrenkarten (HQ10, HQ100, HQextrem) für die konkrete Flur. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Bau- und Nutzungseinschränkungen.

Quelle: Stadt Bingen; Hochwasser-InfoportalQuelle: Stadt Bingen; Hochwasserszenarien

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es schon ein Fernwärmenetz-Gebiet?
  • Wann liegt der Wärmeplan vor?

Die Wärmeplanung läuft und soll Anfang 2027 abgeschlossen sein (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Der Plan ist unverbindlich und erzwingt keinen sofortigen Heizungstausch — er hilft bei der Einschätzung, ob ein Gebiet eher für Netze oder dezentrale Lösungen vorgesehen ist. Bestands- und Potenzialanalysen veröffentlicht die Stadt schrittweise.

Quelle: Stadt Bingen; Wärmeplanung

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Ist der Makler beim Kauf Pflicht?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung (Bestellerprinzip). Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab — Ihr Notar nennt die voraussichtlichen Beträge.

Quelle: Finanzministerium RLP; Grunderwerbsteuer

  • Gibt es in Bingen Kita-Beitragsfreiheit für Familien nach dem Kauf?
  • Ab welchem Alter ist Kita beitragsfrei?
  • Was gilt für Hortplätze?

Im Landkreis Mainz-Bingen ist Kita ab vollendetem zweiten Lebensjahr beitragsfrei; U2 und Hort bleiben einkommensabhängig beitragspflichtig. Für Eigentümerfamilien gelten dieselben Kreisregeln wie für Mieter.

Quelle: Landkreis Mainz-Bingen; Kita-Beitragsrichtlinie

  • Wie ist die Bahn-Anbindung für Berufspendler aus Bingen?
  • Kann ich von Bingen nach Mainz ohne Auto pendeln?
  • Welcher Verbund gilt beim Immobilienkauf am Rhein?

Bingen ist per Regionalbahn im RNN an Mainz und die Rheinschiene angebunden (Halte Hbf und Stadt). Für Eigentümer ohne Stellplatz oder mit Pendeljob nach Mainz/Frankfurt ist die Bahnlage oft entscheidungsrelevant — aktuelle Takte beim Verbund prüfen.

Quelle: RNN; Verbund und Fahrplan

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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