Immobilien zum Mieten in Dessau-Roßlau

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Das Wichtigste zum Mieten in Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau steht nicht unter der Mietpreisbremse — Sachsen-Anhalt hat keine entsprechende Verordnung erlassen. Bei Erhöhungen im laufenden Vertrag begrenzt die Kappungsgrenze die Nettokaltmiete auf höchstens 20 % in drei Jahren; Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel. Wer später kauft, plant mit 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse LänderQuelle: Stadt Dessau-Roßlau; MietspiegelQuelle: Smart-Rechner; Grunderwerbsteuer LSA

Wo prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Stadt stellt den qualifizierten Mietspiegel (Basis 2024, Fortschreibung 2026) kostenlos bereit — inklusive Online-Rechner. Er dient vor allem der Begründung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB und als Orientierung bei Neuverträgen; preisgebundene Wohnungen sind ausgenommen.

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Mietspiegel Rechner

WBS und Sozialwohnen: wohin mit dem Antrag?

Für belegungsgebundene Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vor Vertragsabschluss. Zuständig ist das Sozial- und Wohnungsamt, Zerbster Straße 4; Bearbeitungsgebühr derzeit 10,30 € (Empfänger von SGB II/XII gebührenfrei). Je nach Förderprogramm sind Einkommensüberschreitungen möglich.

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Wohnberechtigungsschein

Was kostet die Kita ab 2026?

Eltern zahlen gestaffelte Kostenbeiträge nach Betreuungszeit; die aktuelle Satzung gilt seit dem 1. Januar 2026. Beispiel Kindergarten (ab 4 Jahren bis Schuleintritt): bei 8 Stunden 139 € monatlich. Übernahme oder Erlass bei Unzumutbarkeit beantragen Sie beim Jugendamt. Verpflegung ist separat.

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Kita KostenbeitragssatzungQuelle: DeKiTa; Elternbeiträge FAQ

Bundesland Sachsen-Anhalt:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Sachsen-Anhalt:

Häufige Fragen zum Mieten in Dessau-Roßlau

  • Gilt in Dessau-Roßlau die Mietpreisbremse?
  • Ist die Neuvertragsmiete in Dessau-Roßlau gedeckelt?
  • Hat Sachsen-Anhalt eine Mietpreisbremse?

Nein. Sachsen-Anhalt hat — neben dem Saarland — keine Verordnung zu Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen. Die Mietpreisbremse greift in Dessau-Roßlau daher nicht. Bei Neuverträgen bleibt dennoch das Wirtschaftsstrafrecht zu beachten; der Mietspiegel kann als Orientierung dienen.

Quelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Dessau-Roßlau?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
  • Gibt es eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent?

Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und parallel die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Eine abgesenkte Grenze von 15 % setzt eine Landesverordnung voraus; die fehlt in Sachsen-Anhalt.

Quelle: BBSR; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Dessau-Roßlau; Mietspiegel

  • Gibt es in Dessau-Roßlau einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den qualifizierten Mietspiegel 2026?
  • Gibt es einen Online-Mietspiegelrechner?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel (Erstellung 2024, Fortschreibung 2026) kostenlos auf ihrer Website — inklusive Online-Rechner. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum ab und ist bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB besonders relevant.

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo ist das Wohnungsamt in Dessau-Roßlau?
  • Was kostet der Wohnberechtigungsschein?

Für belegungsgebundene (öffentlich geförderte) Wohnungen brauchen Sie vor Vertragsabschluss einen Wohnberechtigungsschein. Antrag und Einkommensprüfung laufen über das Sozial- und Wohnungsamt, Zerbster Straße 4. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,30 €; Empfänger von SGB II oder SGB XII sind befreit.

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Wohnberechtigungsschein

  • Was kosten Kita und Hort für Mieterfamilien in Dessau-Roßlau?
  • Wie hoch ist der Elternbeitrag ab 2026?
  • Wo beantrage ich eine Beitragsübernahme?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten gestaffelte Kostenbeiträge. Beispiel: Kind unter 3 Jahren bei 8 Stunden 190 €, Kindergarten ab 4 Jahren bei 8 Stunden 139 €, Hort bei 6 Stunden 72 € monatlich. Übernahme oder Erlass beantragen Sie beim Jugendamt (Zerbster Straße 4).

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Kita KostenbeitragssatzungQuelle: DeKiTa; Elternbeiträge FAQ

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt für Wohngrundstücke?
  • Was ändert die Grundsteuerreform ab 2025 für Mieter?

Die neue Grundsteuer (ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für Wohngrundstücke beträgt der Hebesatz B 535 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Ohne Vertragsklausel bleibt die Steuer beim Vermieter.

Quelle: Stadt Dessau-Roßlau; Grundsteuer Hebesätze

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für Mieter im Alltag?
  • Brauche ich DVG- und MDV-Ticket getrennt?

Für Bus und Straßenbahn in der Stadt gilt der DVG-Tarif; für Regionalzüge und S-Bahn im MDV-Nord der MDV-Tarif. Das Deutschlandticket deckt beide ab. Wer nur lokal fährt, braucht kein MDV-Verbundticket.

Quelle: MDV; Tarif MDV-Nord

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