Immobilien zum Mieten in Freiburg im Breisgau
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Freiburg im Breisgau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Freiburg im Breisgau
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Freiburg in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzung Baden-Württemberg: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2026). Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in Baden-Württemberg fallen 5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem relevant, falls Sie später kaufen.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Landesregierung BW; Mieterschutz VerlängerungQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie eine Neuvertragsmiete?
Der qualifizierte Mietspiegel 2025/2026 (gültig bis 31. Dezember 2026, anerkannt am 10. Dezember 2024) liefert die ortsübliche Vergleichsmiete — inkl. kostenfreiem Online-Rechner der Stadt. Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten unter anderem für Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Stadt Freiburg; Mietspiegel 2025/2026Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Ausnahmen
Wann lohnt ein Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Freiburg; der Schein gilt landesweit. Die Stadt vermittelt keine Wohnungen.
Quelle: Stadt Freiburg; Wohnberechtigungsschein
Was belasten Nebenkosten und Parken?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B in Freiburg: 235 % (2025/2026). Ohne Stellplatz kommt in Bewohnerparkgebieten der Ausweis dazu: 200 € pro Jahr bzw. 100 € für sechs Monate.
Quelle: Stadt Freiburg; Grundsteuer FAQQuelle: Stadt Freiburg; Bewohnerparken FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Freiburg im Breisgau
- Gilt in Freiburg die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?
- Bis wann gilt die Mietpreisbegrenzung?
Ja. Freiburg steht in der Gebietskulisse Baden-Württemberg. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Die aktuelle Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Ausnahmen betreffen u. a. Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und bestimmte umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Landesregierung BW; Mieterschutz Verlängerung
- Welche Kappungsgrenze gilt in Freiburg?
- Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
- Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?
In Freiburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %), solange die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten wird. Die Regelung läuft parallel zur Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2026.
Quelle: Landesregierung BW; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; Mieterschutz Kulisse
- Gibt es in Freiburg einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Freiburger Mietspiegel?
- Ist der Mietspiegel 2025/2026 qualifiziert?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025/2026 gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 (Anerkennung Gemeinderat 10. Dezember 2024). PDF, Dokumentation und Online-Rechner stellt die Stadt kostenfrei bereit — Grundlage für Vergleichsmiete, Mietpreisbremse und Erhöhungen.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
- Wie komme ich an eine Sozialwohnung in Freiburg?
- Wo ist die Anlaufstelle für Wohnberechtigung?
Für gebundenen Sozialmietwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Den beantragen Sie bei der Stadt Freiburg (Hauptwohnsitz in BW) bzw. in der Zuzugsgemeinde, wenn Sie von außerhalb zuziehen. Der Schein gilt landesweit; die Stadt vermittelt keine Wohnungen.
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten auftauchen?
- Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
- Welcher Hebesatz gilt für Mieter indirekt?
Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) bleibt umlagefähige Betriebskostenart. In Freiburg beträgt der Hebesatz B 235 % (2025/2026); Höhe und Wirkung sehen Sie in der Nebenkostenabrechnung.
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Wie teuer ist der Bewohnerparkausweis?
In Bewohnerparkgebieten beantragen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis, wenn sie dort gemeldet sind und das Fahrzeug nutzen. Seit Dezember 2023: 200 € für ein Jahr oder 100 € für sechs Monate. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
- Wie werden Kita-Elternbeiträge in Freiburg berechnet?
- Gibt es ermäßigte Kita-Beiträge?
- Sind Kindergartenjahre beitragsfrei?
Städtische Kitas erheben seit dem 1. September 2025 einkommens- und betreuungsabhängige Elternbeiträge (Regelbeitrag bzw. ermäßigte Stufen auf Antrag). Ohne Einkommensnachweis gilt der Regelbeitrag. Eine landesweite Beitragsfreiheit bestimmter Vorschuljahre wie in manchen anderen Ländern gibt es hier nicht.
- Wie komme ich im Alltag ohne Auto voran?
- Reicht Stadtbahn und Bus für den Alltag?
- Welcher Verkehrsverbund gilt?
Stadtbahn und Bus der VAG bilden das Stadtnetz; der Tarif liegt beim RVF (Zonen A–C). Für viele Wege in der Kernstadt ist der ÖPNV alltagstauglich — besonders wenn Sie keinen Stellplatz haben und Bewohnerparken teuer wird.
Quelle: VAG Freiburg; StadtverkehrQuelle: RVF; Tarifzonen Tickets
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden