Immobilien zum Mieten in Kirchzarten
0 Immobilien werden in Kirchzarten zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kirchzarten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Kirchzarten
Seit dem 1. Januar 2026 steht Kirchzarten in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Bei einem neuen Vertrag darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Die Verordnung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026. Nicht erfasst sind unter anderem Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Land BW; MietpreisbegrenzungsverordnungQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Regeln
Die Gemeinde veröffentlicht einen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen. Die aktuelle Fassung gilt vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2026. Er weist die Nettokaltmiete aus, also die Miete ohne Betriebskosten und ohne Heizung. Sozialwohnungen, Ferienwohnungen und Wohnheime fallen heraus. Die Erhebung stammt vom EMA-Institut. Inhaltliche Fragen gehen an den Fachbereich Finanzverwaltung. Rechtsberatung leistet die Gemeinde nicht.
Quelle: Gemeinde Kirchzarten; Mietspiegel
Pendeln: S-Bahn und Buslinie 110
Zum Pendeln nach Freiburg nutzen Sie den Bahnhof Kirchzarten. Die Linien S1, S10 und S11 brauchen im Fahrplan des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg rund zwölf Minuten bis zum Hauptbahnhof. Die Buslinie 110 bindet Zarten, Stegen und St. Peter an. Tagsüber unter der Woche fährt sie im Halbstundentakt, am Wochenende stündlich.
Quelle: RVF; S-Bahn KirchzartenQuelle: RVF; Buslinie 110
Im laufenden Vertrag: 15 Prozent in drei Jahren
Für Bestandsmieten gilt in Kirchzarten die abgesenkte Kappungsgrenze. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 Prozent steigen, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Erhöhung nach einer Modernisierung folgt anderen Regeln. Die Kappungsgrenzenverordnung läuft wie die Mietpreisbremse bis Ende 2026. Die Gemeinde nennt beide Verordnungen auf der Seite zum Mietspiegel. Eine Verlängerung über 2026 hinaus ist zur Anhörung freigegeben, beschlossen ist sie noch nicht.
Quelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Land BW; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Gemeinde Kirchzarten; beide Verordnungen
Wohnberechtigungsschein in der Talvogtei
Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie, um eine geförderte Sozialmietwohnung zu beziehen. Sie beantragen ihn bei der Gemeinde Kirchzarten, Talvogteistraße 12. Das Formular gibt die Gemeinde aus. Den Schein legen Sie der Vermietung vor. Er gilt auch für die Personen in Ihrem Haushalt.
Quelle: Gemeinde Kirchzarten; Wohnberechtigungsschein
Nebenkosten, Heizung und der Wärmeplan
Die Grundsteuer B darf nur in die Nebenkosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz beträgt ab dem 1. Januar 2026300 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz.
Quelle: Gemeinde Kirchzarten; Hebesatz Grundsteuer B
Die Wärmeplanung vom 23. November 2023 verpflichtet Sie nicht zum Heizungstausch. Sie beschreibt Nahwärme und Wärmepumpen. Für den Ortsteil Burg-Birkenhof gab es am 3. Februar 2026 eine Informationsveranstaltung mit der EWK und badenovaNETZE.
Quelle: Gemeinde Kirchzarten; Wärmeplan für Mieter
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Kirchzarten
- Gilt in Kirchzarten die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietung nur 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen?
- Bis wann gilt die Verordnung?
- Sind Neubauten ausgenommen?
Ja. Kirchzarten steht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Bei Mietbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026. Ausgenommen sind unter anderem Wohnungen mit erster Nutzung nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Land BW; MietpreisbegrenzungsverordnungQuelle: Land BW; Ausnahmen der Bremse
- Wo finde ich den Mietspiegel von Kirchzarten?
- Bis wann gilt der aktuelle Mietspiegel?
- Gilt er auch für Sozialwohnungen?
Die Gemeinde stellt den Mietspiegel auf ihrer Seite bereit. Die Fassung gilt vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2026. Er nennt die Nettokaltmiete freifinanzierter Wohnungen. Sozialwohnungen, Ferienwohnungen und Wohnheime fallen heraus.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Kirchzarten?
- Darf die Miete in drei Jahren um 15 Prozent steigen?
- Gilt die Grenze auch nach einer Modernisierung?
In Kirchzarten gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Erhöhung wegen Modernisierung folgt anderen Regeln. Die Verordnung läuft bis Ende 2026. Eine Verlängerung ist zur Anhörung freigegeben, beschlossen ist sie noch nicht.
Quelle: Land BW; Kappungsgrenze 15 ProzentQuelle: Gemeinde Kirchzarten; Kappungsgrenze vor Ort
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich den Schein für eine Sozialwohnung?
- Gilt der Schein für den ganzen Haushalt?
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Gemeinde Kirchzarten, Talvogteistraße 12. Sie brauchen ihn für eine geförderte Sozialmietwohnung und legen ihn der Vermietung vor. Er gilt auch für die Personen in Ihrem Haushalt.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz für Mieter?
- Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Welcher Hebesatz gilt 2026?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt ab dem 1. Januar 2026300 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Umlagen darf der Vermieter sie nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz.
- Wie pendle ich aus Kirchzarten nach Freiburg?
- Welche S-Bahn fährt zum Hauptbahnhof?
- Wie komme ich mit dem Bus nach Stegen?
Mit S1, S10 oder S11 sind Sie im Fahrplan in rund zwölf Minuten am Hauptbahnhof Freiburg. Die Buslinie 110 fährt über Zarten und Stegen nach St. Peter, tagsüber unter der Woche im Halbstundentakt.
- Wo melde ich den Kita-Beitrag als Mieterfamilie an?
- Gilt die Gebührensatzung 2026/27 auch für Zarten und Burg?
- Wer hilft bei den Kosten für das Mittagessen?
Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde. Für die kommunalen Kindergärten in Zarten und Burg gilt die Satzung zum Kindergartenjahr 2026/27. Eine Übernahme prüft das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Das Mittagessen kann über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter laufen.
- Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?
- Gibt es einen Anschlusszwang an die Nahwärme?
- Was wurde für Burg-Birkenhof vorgestellt?
Der Beschluss vom 23. November 2023 verpflichtet Mieterinnen und Mieter nicht zum Heizungstausch. Der Plan beschreibt Nahwärme und Wärmepumpen. Ein Anschlusszwang steht auf der Gemeindeseite nicht. Für Burg-Birkenhof gab es am 3. Februar 2026 eine Infoveranstaltung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden