Immobilien zum Mieten in Gundelfingen

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Das Wichtigste zum Mieten in Gundelfingen

In Gundelfingen gilt die Mietpreisbremse: Die Neuvertragsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Gemeinde Gundelfingen; Kein Mietspiegel

Vergleichsmiete ohne Spiegel belegen

Ohne Mietspiegel können Sie und der Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten darstellen. Angebotsdurchschnitte aus Portalen ersetzen das nicht. Die Gemeinde verweist auf Mietspiegel größerer Städte — für Gundelfingen selbst führt sie keinen.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Mietspiegel-Hinweis

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine Sozialmietwohnung einhält — beantragen Sie bei der Gemeinde Gundelfingen. Der Schein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Formulare und Unterlagenliste stehen im Bürgerservice.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Wohnberechtigungsschein

Kita-Anmeldung über Little Bird

Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren merken Sie über das Elternportal Little Bird vor — gemeinsam mit der Nachbargemeinde Heuweiler. Die Elternbeiträge setzt der jeweilige Träger; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht. Bei geringem Einkommen prüft das Jugendamt eine Ermäßigung oder Übernahme.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; KindertageseinrichtungenQuelle: Gemeinde Gundelfingen; Kita-Anmeldung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Gundelfingen

  • Gilt in Gundelfingen die Mietpreisbremse?
  • Ist Gundelfingen angespannter Wohnungsmarkt?
  • Warum gilt sie hier, in Denzlingen aber nicht?

Ja — ab dem 1. Januar 2026 (Verordnung bis 31. Dezember 2026). Gundelfingen steht in der Gebietskulisse. Nachbar Denzlingen ist herausgenommen. Bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Gundelfingen?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren zulässig?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

Höchstens 15 % in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt in derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse. Außerhalb der Kulisse bleibt es bei 20 % — das trifft auf Gundelfingen nicht zu.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Gundelfingen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Kann ich den Freiburger Mietspiegel nutzen?

Nein. Die Gemeinde schreibt: Für Gundelfingen gibt es keinen aktuellen Mietspiegel. Sie listet Spiegel größerer Städte nur zur Orientierung. Die Vergleichsmiete können Sie über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten belegen — nicht über Portal-Durchschnitte.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Kein Mietspiegel

  • Wo beantrage ich in Gundelfingen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Gibt der WBS Anspruch auf eine Wohnung?

Bei der Gemeinde Gundelfingen. Den Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie, um eine geförderte Sozialmietwohnung beziehen zu dürfen. Er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Unterlagen und Formular nennt der Bürgerservice.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Wohnberechtigungsschein

  • Darf ich meine Mietwohnung als Ferienwohnung untervermieten?
  • Greift die Zweckentfremdungssatzung auch für Mieter?

Ohne Genehmigung in der Regel nicht. Seit dem 17. März 2022 gilt die Zweckentfremdungssatzung. Kurzzeitvermietung ist registrierungspflichtig. Zusätzlich brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Fragen klärt das Bauamt, Alte Bundesstraße 31.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Zweckentfremdung

  • Wie melde ich als Mieter ein Kind für die Kita an?
  • Läuft die Anmeldung über Little Bird?

Über das Elternportal Little Bird (Gundelfingen und Heuweiler). Die Beiträge setzt der Träger. Bei geringem Einkommen prüft das Jugendamt eine Ermäßigung oder Übernahme. Es gibt keine landesweite Beitragsfreiheit.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Kindertageseinrichtungen

  • Wie pendle ich als Mieter ohne Auto nach Freiburg?
  • Reicht die S-Bahn für den Arbeitsweg?

Ja, über den Haltepunkt Gundelfingen (S-Bahn im Halbstundentakt wochentags 6–20 Uhr) und die VAG-Linie 15 zur Stadtbahn Gundelfinger Straße. Tarif ist der RVF. Fahrpläne liegen im Rathaus aus.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; ÖPNV Haltestellenplan

  • Ist die Grundsteuer in Gundelfingen umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz steckt in den Nebenkosten?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt für 2026 der Hebesatz der Grundsteuer B von 220 v. H. Den Jahresbetrag setzt die Gemeinde im Bescheid fest; ein Euro-Beispiel ersetzen wir nicht.

Quelle: Gemeinde Gundelfingen; Hebesatzsatzung 2026

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