Immobilien zum Mieten in Teningen

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Das Wichtigste zum Mieten in Teningen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Teningen die Mietpreisbremse: Die Gemeinde steht neu in der baden-württembergischen Gebietskulisse. Neuverträge dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht. Die landesweite Grunderwerbsteuer (nur Kauf) steht im Bundesland-Block.

Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

Kita nur online vormerken — und erst nach der Geburt

Eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht; die Träger setzen die Elternbeiträge. Vormerkungen laufen seit dem 1. März 2023 nur noch über die zentrale Online-Vormerkung der Gemeinde. Das Kind muss geboren sein. Spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum vormerken; höchstens fünf Wunsch-Einrichtungen. Eine Zusage müssen Sie innerhalb von zwei Wochen im Portal annehmen. Zentrale Stelle: vormerkung@teningen.de, Telefon 07641 5806-70.

Quelle: Gemeinde Teningen; Zentrale VormerkungQuelle: Gemeinde Teningen; Kindertageseinrichtungen

WBS im Rathaus — Pendeln über Köndringen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Sozialmietwohnungen beantragen Sie bei der Gemeinde Ihres gewöhnlichen Aufenthalts — in Teningen im Rathaus, Riegeler Straße 12. Der Schein gilt für den Haushalt, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Für den Arbeitsweg: Bahnhof Köndringen an der Rheintalbahn, Nimburg an der S11, Buslinie 520 im Tarif RVF. Wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht, kann die Grundsteuer in den Nebenkosten landen; nach der Reform (ab 2025) gilt der Hebesatz B von 200 v. H.

Quelle: Gemeinde Teningen; WohnberechtigungsscheinQuelle: DB Bahnhof; KöndringenQuelle: Gemeinde Teningen; Hebesatzsatzung 2025

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Teningen

  • Gilt in Teningen die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?
  • Seit wann steht Teningen in der Gebietskulisse?

Ja, seit dem 1. Januar 2026. Teningen steht neu auf der Landesliste. Bei Neuvermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende 2026; landesweite Details im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen im Bestand?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

Weil Teningen in derselben Kulisse steht wie die Mietpreisbremse, gilt die abgesenkte Kappung: höchstens 15 % in drei Jahren, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Modernisierungserhöhungen nach anderen Vorschriften bleiben ein eigener Fall.

Quelle: Land Baden-Württemberg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Teningen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein. Die Gemeinde veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Für Neuvertragsprüfung und Mieterhöhung bleiben die gesetzlichen Wege (Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten, ggf. Mietdatenbank). Private Online-„Mietspiegel“ sind keine amtliche Vergleichsmiete.

  • Wo beantrage ich in Teningen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Reicht ein WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wer ist die zuständige Stelle?

Beim Rathaus der Gemeinde Teningen (Riegeler Straße 12), wenn Sie sich gewöhnlich hier aufhalten. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) öffnet die Tür zu einer geförderten Sozialmietwohnung, begründet aber keinen Anspruch auf ein konkretes Objekt. Formular und Unterlagen (u. a. Gehaltsnachweise) nennt die Gemeinde; persönlich klären Sie fehlende Belege am schnellsten.

Quelle: Gemeinde Teningen; Wohnberechtigungsschein

  • Wie merke ich als Mieterin oder Mieter einen Kita-Platz vor?
  • Muss das Kind schon geboren sein?
  • Wie viele Einrichtungen darf ich wählen?

Nur über die zentrale Online-Vormerkung (seit 1. März 2023). Erst nach der Geburt, spätestens sechs Monate vor dem Aufnahmedatum, höchstens fünf Prioritäten. Eine Platzzusage gilt zwei Wochen. Zentrale Stelle: vormerkung@teningen.de. Die Beiträge setzt der Träger; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es nicht.

Quelle: Gemeinde Teningen; Kita-Vormerkung

  • Kann die Grundsteuer in Teningen auf Mieter umgelegt werden?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B?
  • Gilt die Reform ab 2025?

Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt der Hebesatz B von 200 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Verbindlich bleibt Ihr Bescheid bzw. die Abrechnung.

Quelle: Gemeinde Teningen; Hebesatzsatzung 2025

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Freiburg oder Emmendingen?
  • Fährt die Linie 520 durch Teningen?

Vom Bahnhof Köndringen mit der Rheintalbahn, von Nimburg mit der S11. Die Buslinie 520 fährt seit 1. Juni 2025 stündlich Emmendingen–Teningen–Bahlingen im Tarif RVF. In den Ortsteilen ergänzt der Bürgerbus Einkaufsfahrten (u. a. Heimbach und Landeck dienstags/donnerstags).

Quelle: DB Bahnhof; KöndringenQuelle: Gemeinde Teningen; Amtsblatt Linie 520Quelle: Gemeinde Teningen; Bürgerbus

  • Muss ich als Mieter im Gereut Nahwärme beziehen?
  • Gilt der Anschlusszwang nur für Eigentümer?

Die Nahwärmesatzung richtet sich an Grundstückseigentümer im Gebiet Gereut (Anschluss- und Benutzungszwang, sobald die Leitung betriebsfertig ist). Als Mieter hängt Ihre Heizung vom Gebäude und vom Mietvertrag ab. Im übrigen Gemeindegebiet folgt aus dem Wärmeplan kein automatischer Zwang. Klären Sie die Versorgung vor Vertragsabschluss mit Vermieterin oder Vermieter.

Quelle: Gemeinde Teningen; Nahwärmesatzung Gereut

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