Immobilien zum Mieten in Waldkirch
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Waldkirch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Waldkirch
Waldkirch steht seit dem 1. Januar 2026 wieder unter der Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer — für Mietsuchende vor allem als Vergleichswert bei Kaufüberlegungen.
Quelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Land Baden-Württemberg; KappungsgrenzeQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Woran orientieren Sie Neuvertrag und Erhöhung?
Die Bremse gilt bis zum 31. Dezember 2026 in der aktuellen Gebietskulisse; Ausnahmen (u. a. Neubau nach dem 1. Oktober 2014, umfassende Modernisierung) richten sich nach Bundesrecht. Fehlt ein örtlicher Mietspiegel, bleiben Vergleichswohnungen, Gutachten oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde Wege zur ortsüblichen Vergleichsmiete — das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bremse auch ohne lokalen Spiegel greift.
Quelle: Land Baden-Württemberg; Vergleichsmiete Hinweis
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für eine Sozialmietwohnung (öffentlich geförderter Wohnraum) benötigen Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Waldkirch; der Schein gilt landesweit in Baden-Württemberg, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen Sie ebenfalls über die städtische Anlaufstelle.
Quelle: Stadt Waldkirch; WBS und WohngeldQuelle: Stadt Waldkirch; WBS-Antrag
Welche Kita-Regeln treffen Mieterfamilien?
Städtische Kita-Beiträge laufen über 11 Monate; der August ist gebührenfrei. Die Verpflegungspauschale beträgt 95 € monatlich. Für Ganztagsplätze ist eine einkommensabhängige Ermäßigung möglich. Zuschüsse zu Betreuungskosten prüft das Jugendamt des Landkreises Emmendingen.
Quelle: Stadt Waldkirch; Kita-GebührenQuelle: Landkreis Emmendingen; Kita-Zuschuss
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Waldkirch
- Gilt in Waldkirch die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
- Bis wann läuft die Bremse?
Ja. Waldkirch gehört zur Gebietskulisse mit angespanntem Wohnungsmarkt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse erneut zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Bei Neuabschluss darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen (u. a. Neubau nach dem 1. Oktober 2014) richten sich nach Bundesrecht.
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Gilt die Absenkung auch 2026?
In Waldkirch gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (bezogen auf die bisherige Miete, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die Regelung folgt derselben Gebietskulisse wie die Mietpreisbremse und wurde mit der Verlängerung ab 2026 fortgeschrieben.
- Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein in Waldkirch?
- Wo beantrage ich den WBS?
- Reicht der Schein für ganz Baden-Württemberg?
Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung (öffentlich geförderter Wohnraum) einziehen wollen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Waldkirch; der Schein gilt landesweit in Baden-Württemberg, begründet aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Quelle: Stadt Waldkirch; WBSQuelle: Stadt Waldkirch; WBS-Antrag
- Wo beantrage ich Wohngeld als Mieter?
- Was ist der Mietzuschuss?
- Hängt Wohngeld vom Einkommen ab?
Wohngeld ist eine staatliche Hilfe bei geringem Einkommen zur Entlastung der Wohnkosten. Als Mieter beantragen Sie den Mietzuschuss über die Stadt Waldkirch. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und der anrechenbaren Miete ab — nicht von der Mietpreisbremse.
- Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
- Ist der August beitragsfrei?
- Wer hilft bei hohen Beiträgen?
Städtische Kita-Beiträge werden für 11 Monate erhoben; der August ist gebührenfrei. Die Verpflegungspauschale beträgt 95 € monatlich. Für Ganztagsplätze kann die Stadt auf Antrag einkommensabhängig ermäßigen. Zusätzlich prüft das Jugendamt des Landkreises Emmendingen eine Kostenübernahme.
Quelle: Stadt Waldkirch; Kita-GebührenQuelle: Landkreis Emmendingen; Kita-Zuschuss
- Lohnt sich Wohnen in Waldkirch trotz Pendeln nach Freiburg?
- Wie lange dauert die Bahnfahrt?
- Welcher Takt gilt werktags?
Für viele Haushalte ist die S2 Elztalbahn der entscheidende Alltagspfad: Freiburg ist im RVF erreichbar, werktags oft im Halbstundentakt, Fahrzeit rund 20–25 Minuten. Ob sich das rechnet, hängt von Arbeitsort, Ticketkosten und Wohnangebot ab — die Bahnbindung ist der klare Standortvorteil gegenüber rein autofreien Lagen im Elztal.
Quelle: RVF; Fahrplan S2Quelle: Land Baden-Württemberg; Elztalbahn
- Betrifft die Grundsteuer Mieter über die Nebenkosten?
- Welcher Hebesatz gilt in Waldkirch?
- Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Die Grundsteuer trägt der Eigentümer; Vermieter dürfen sie über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das Bodenwertmodell; der Hebesatz Grundsteuer B in Waldkirch beträgt 230 % (ab 1. Januar 2025). Prüfen Sie Ihren Vertrag und die Abrechnung — ohne Klausel bleibt die Steuer beim Vermieter.
Quelle: Stadt Waldkirch; HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Grundsteuer Reform
- Was bedeutet die Wärmeplanung für Mieter?
- Muss ich auf Fernwärme wechseln?
- Gibt es schon Wärmenetze?
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wo künftig eher Netze oder dezentrale Heizungen im Vordergrund stehen — als Orientierung, ohne Anschlusszwang für Sie als Mieter. Die Stadtwerke betreiben bereits Wärmenetze (u. a. Am Schänzle). Heizungswechsel und Umlagen bleiben Sache von Eigentümer und Mietvertrag.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden