Immobilien zum Kaufen in Freilassing
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Das Wichtigste zum Kaufen in Freilassing
Wer in Freilassing kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2026 Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 %; für Kaufinteressierte zählen vor allem Steuer, Grundbuch und laufende Eigentümerkosten.
Quelle: Finanzamt München; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV
Welche Kaufnebenkosten und welches Grundbuchamt?
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz hinzu; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Zuständig für Freilassing ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land).
Quelle: Finanzamt München; Unbedenklichkeit KaufQuelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Laufen
Wie funktioniert die neue Grundsteuer in Bayern?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell — kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. In Freilassing liegen die Hebesätze für Grundsteuer A und B ab 2025 einheitlich bei 330 % (Hebesatzsatzung vom 13. November 2024).
Quelle: Stadt Freilassing; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Freilassing; HebesatzsatzungQuelle: grundsteuer.bayern.de; Flächenmodell
Warum Hochwasser und Wärmeplan vor dem Kauf prüfen?
Das Überschwemmungsgebiet der Salzach ist für Freilassing festgesetzt (Amtsblatt 12. Mai 2026). Der kommunale Wärmeplan (Abschluss 2025) zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Lagevergleiche stützen Sie mit Bodenrichtwerten über BORIS Bayern.
Quelle: Landratsamt BGL; Salzach-HochwasserQuelle: Stadt Freilassing; WärmeplanungQuelle: BORIS Bayern; Bodenrichtwerte
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Kaufen in Freilassing
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Freilassing?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
- Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
In Bayern — und damit in Freilassing — beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Vertraglich zahlt sie in der Praxis meist der Käufer; gesetzlich sind beide Seiten Gesamtschuldner. Zuständig für den Landkreis ist die Grunderwerbsteuer-Zentralstelle beim Finanzamt Traunstein.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch zusätzlich?
- Brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz hinzu; Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip beim Kauf beachten). Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Freilassing?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Laufen (Tittmoninger Straße 32, 83410 Laufen) für Grundstücke im Landkreis Berchtesgadener Land. Einsicht und Ausdrucke nur bei berechtigtem Interesse. Anträge schriftlich, per Fax oder als signiertes PDF; Online-Verfahren sind über das BayernPortal möglich.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Freilassing?
- Welches Modell gilt nach der Reform in Bayern?
- Ist die Grundsteuer ein Marktwert?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten in Freilassing einheitlich 330 % für Grundsteuer A und B (Hebesatzsatzung vom 13. November 2024). Bayern nutzt das wertunabhängige Flächenmodell — kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Freilassing; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Freilassing; HebesatzsatzungQuelle: grundsteuer.bayern.de; Flächenmodell
- Ist Freilassing laut Karte hochwassergefährdet?
- Muss ich vor dem Kauf das Überschwemmungsgebiet prüfen?
- Wo sehe ich HQ100-Flächen an der Salzach?
Ja — das Überschwemmungsgebiet der Salzach ist für Freilassing festgesetzt (Amtsblatt Nr. 20 vom 12. Mai 2026). Prüfen Sie die Adresse im UmweltAtlas Bayern oder über die LfU-Standortauskunft Wassergefahren, bevor Sie kaufen oder umbauen. Auch Starkregen und Grundwasser können relevant sein.
Quelle: Landratsamt BGL; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen
- Was sagt die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
- Gibt es Fernwärmegebiete in Freilassing?
- Muss ich nach dem Wärmeplan eine Wärmepumpe einbauen?
Der kommunale Wärmeplan (Abschlussbericht Ende 2025) zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — ohne Anschlusszwang und ohne Sofortpflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Bestehende Netze gibt es u. a. an der Zirbenstraße; konkrete Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen.
- Wo finde ich Bodenrichtwerte für Freilassing?
- Was ist BORIS Bayern?
- Wie vergleiche ich Grundstückslagen?
Bodenrichtwerte für Bayern stellen Sie über BORIS Bayern der Gutachterausschüsse online ab. Sie dienen der groben Lageorientierung beim Kauf — nicht als Verkehrswertgutachten. Für eine verbindliche Wertermittlung brauchen Sie einen Sachverständigen oder Notar-/Maklerkontext.
- Welche Kita-Beitragsregeln gelten für Familien nach dem Kauf?
- Sind Kindergärten in Freilassing beitragsfrei?
- Gibt es den Bayern-Zuschuss noch?
Vollständige Beitragsfreiheit gibt es nicht; die Stadt erhebt Gebühren nach Buchungszeit. Bis 31. Dezember 2026 entlastet der Freistaat Bayern Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung).
Quelle: Stadt Freilassing; Kita-GebührenQuelle: STMAS Bayern; Beitragszuschuss
- Gilt in Freilassing auch beim Kauf die Mieterschutz-Kulisse?
- Was bedeutet die Mietpreisbremse für vermietete Kaufobjekte?
- Welche Kappungsgrenze gilt für Bestandsmieten?
Ja — seit dem 1. Januar 2026 gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % auch in Freilassing. Das begrenzt Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen bei vermieteten Objekten und verlängert die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung auf zehn Jahre. Für die Kaufkalkulation relevant, wenn Sie vermietet kaufen oder später vermieten wollen.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuVQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden