Immobilien zum Kaufen in Freudenstadt
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Freudenstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Freudenstadt
Wer in Freudenstadt kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten greift hier keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Für Eigentümer zählt vor allem die laufende Grundsteuer nach der Reform.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Kulisse
Wie hoch ist der Hebesatz der neuen Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für die Grundsteuer B gilt 675 v. H. (Hebesatzsatzung vom 5. November 2024, erstmals ab Kalenderjahr 2025; für 2026 unverändert bekanntgemacht).
Quelle: Stadt Freudenstadt; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land BW; Bodenwertmodell FAQ
Welches Grundbuchamt ist zuständig?
Eintragungen und Ausdrücke laufen über das Grundbuchamt Sigmaringen (Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen) — nicht über das Amtsgericht vor Ort. Der Bezirk deckt den Landkreis Freudenstadt vollständig ab.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; Grundbuchamt
Was sagt die kommunale Wärmeplanung?
Seit November 2022 erarbeitet die Stadt den Wärmeplan; Ziel ist treibhausgasneutrale Wärme bis 2040. Der Plan weist Eignungsgebiete (Wärmenetz, dezentral, Prüfung) aus und ist eine informelle Orientierung — ohne Anschlusszwang für Ihr Gebäude.
Quelle: Stadt Freudenstadt; Wärmeplanung
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Kaufen in Freudenstadt
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Freudenstadt?
- Welcher Grunderwerbsteuer-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Fallen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?
In Baden-Württemberg — und damit in Freudenstadt — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Sie wird vom Finanzamt festgesetzt und ist vor der Eintragung im Grundbuch zu zahlen.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch zusätzlich?
- Wie plane ich Eigenkapital für den Kauf?
Zur Grunderwerbsteuer (5 %) kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — eine Maklerprovision. Rechnen Sie grob mit einem spürbaren Eigenkapitalbedarf über den Kaufpreis hinaus; die genaue Höhe hängt vom Vertrag und vom Objekt ab.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Freudenstadt?
- Führt das Amtsgericht Freudenstadt noch Grundbücher?
- Muss Post an Sigmaringen?
Zuständig ist das Grundbuchamt Sigmaringen (Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen). Nach der Landesreform führt Freudenstadt kein eigenes Grundbuchamt mehr; der Bezirk deckt den Landkreis Freudenstadt ab. Senden Sie Unterlagen nur an die Sigmaringer Adresse.
Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Freudenstadt; Grundbuch-Reform
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Freudenstadt?
- Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer B?
- Was bedeutet das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt die Stadt den Hebesatz B auf 675 v. H. fest (Hebesatzsatzung vom 5. November 2024; für 2026 unverändert bekanntgemacht). Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Freudenstadt; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land BW; Bodenwertmodell FAQ
- Was bedeutet die Wärmeplanung beim Immobilienkauf?
- Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
- Welche Eignungsgebiete gibt es in Freudenstadt?
Der kommunale Wärmeplan (Start November 2022, Ziel Klimaneutralität Wärme 2040) zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind. Er ist eine informelle Orientierung ohne direkten Zwang für Ihr Gebäude. Prüfen Sie vor dem Kauf die Steckbriefe Ihrer Lage auf der Stadtwebsite.
- Was zahlen Käufer-Familien für die Kita in Freudenstadt?
- Sind Kita-Beiträge beitragsfrei?
Nein — Elternbeiträge fallen an und sind nach Kinderzahl und Betreuungszeit gestaffelt. Städtische Beiträge laufen über 11 Monate; der August ist beitragsfrei. Anmeldung über Little Bird. Das beeinflusst das Familienbudget nach dem Kauf ebenso wie bei Mietern.
- Gilt in Freudenstadt die Mietpreisbremse — relevant beim Vermieten des Kaufobjekts?
- Welche Miethöhe darf ich bei Neuvermietung verlangen?
Nein — Freudenstadt liegt außerhalb der Landes-Gebietskulisse. Bei späterer Vermietung gilt keine Bremse-Deckelung auf Vergleichsmiete plus 10 %. Bestandserhöhungen bleiben auf 20 % in drei Jahren gekappt; der einfache Mietspiegel der Stadt hilft bei der Vergleichsmiete.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse KulisseQuelle: Stadt Freudenstadt; Mietspiegel
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden