Immobilien zum Mieten in Fulda
0 Immobilien werden in Fulda zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Fulda – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Fulda
Fulda steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse; bei Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer später kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer — für Mietsuchende zählt vor allem der Mietspiegel als Maßstab.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; Grunderwerbsteuer
Wozu dient der qualifizierte Mietspiegel?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel (anerkannt am 13. November 2025, gültig bis 31. Dezember 2027). Er liefert die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierten Wohnraum und steht mit Online-Rechner kostenlos auf der Stadtseite — Orientierung bei Neuvertrag und Erhöhung, auch ohne Mietpreisbremse.
Quelle: Stadt Fulda; Mietspiegel 2026
Wo beantragen Stadtbürger den Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (Nachweis für geförderten Wohnraum bei Einkommensgrenzen) beantragen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda beim Landkreis Fulda — Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5–9. Die Stadt fördert zusätzlich eigene soziale Mietwohnungsprogramme; die Vermietung läuft über die jeweiligen Träger.
Quelle: Stadt Fulda; Wohnberechtigungsschein
Was gilt bei Kita-Beiträgen für Familien?
In Hessen ist die Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung für bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei; längere Module und Verpflegung bleiben beitragspflichtig nach Satzung. Vormerkung und Platzsuche laufen über das Elternportal Little Bird der Stadt Fulda; Ermäßigungen beantragen Sie über die Kita bzw. das Jugendamt.
Quelle: Land Hessen; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Fulda; Kita-Portal
Häufige Fragen zum Mieten in Fulda
- Gilt in Fulda die Mietpreisbremse?
- Ist Fulda Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
- Begrenzt Hessen die Neuvertragsmiete in Fulda?
Nein. Fulda steht nicht auf der Gebietsliste der hessischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gelten hier nicht. Die MiSchuV läuft bis zum 25. November 2026; eine neue Gebietskulisse kann danach folgen.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Fulda bei Mieterhöhungen?
- Darf die Miete in Fulda um 20 Prozent in drei Jahren steigen?
- Gibt es in Fulda die 15-Prozent-Kappung?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Im laufenden Vertrag darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in MiSchuV-Gebieten; Fulda gehört nicht dazu.
- Gibt es in Fulda einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Fuldaer Mietspiegel qualifiziert?
- Gibt es einen Mietspiegel-Rechner für Fulda?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel (anerkannt am 13. November 2025, gültig bis 31. Dezember 2027). Broschüre, Straßenverzeichnis und Online-Rechner stellt die Stadt Fulda kostenlos bereit — Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvertrag und Erhöhung.
- Wo beantrage ich in Fulda einen Wohnberechtigungsschein?
- Wer stellt den WBS für Stadtbürger aus?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen in Fulda?
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fulda ist der Landkreis Fulda zuständig: Bürgerservice im Behördenhaus am Schlossgarten, Heinrich-von-Bibra-Platz 5–9. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) weist nach, dass Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen für geförderten Wohnraum einhält. Städtische Sozialwohnungsprojekte setzen in der Regel einen WBS voraus.
- Gibt es in Fulda Sozial- oder geförderte Mietwohnungen?
- Wie finde ich bezahlbaren Wohnraum in Fulda?
- Welche städtischen Wohnungsprogramme gibt es?
Ja. Die Stadt Fulda fördert eigene soziale Mietwohnungsbauprogramme ergänzend zu Landesförderungen; die Vermietung läuft über die jeweiligen Träger. Aktuelle und geplante Projekte mit Belegungsbindung listet die Stadtseite „Bezahlbarer Wohnraum“. Voraussetzung ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein.
- Was kostet die Kita in Fulda für Mieter-Familien?
- Sind Kindergartenplätze in Fulda beitragsfrei?
- Wo stelle ich den Antrag auf Kita-Ermäßigung?
Landesweit beitragsfrei sind bis zu sechs Stunden täglich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Darüber hinaus und für Verpflegung gelten die Gebühren der Träger bzw. der städtischen Satzung. Einen Antrag auf teilweise Übernahme erhalten Sie in der Kita; einzureichen ist er mit Einkommensnachweisen beim Jugendamt.
Quelle: Land Hessen; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Fulda; Kita-Beiträge
- Lohnt sich Wohnen in Fulda trotz Pendeln nach Frankfurt?
- Wie komme ich von Fulda nach Frankfurt mit der Bahn?
- Ist Fulda für Pendler geeignet?
Viele Haushalte nutzen Fulda als Wohnstandort mit ICE- und Regionalanbindung im RMV. Ob sich Pendeln lohnt, hängt von Arbeitsort, Takt und Ticketkosten ab — der Bahnhof als Fernverkehrsknoten verkürzt Wege Richtung Rhein-Main und Nordhessen spürbar gegenüber rein regionalen Halten.
- Ist die Grundsteuer in Fulda über die Nebenkosten umlagefähig?
- Zahlen Mieter in Fulda an der Grundsteuer mit?
- Welcher Hebesatz gilt für die neue Grundsteuer?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in Fulda 313 %. Die Höhe im Einzelfall steht im Grundsteuerbescheid; sie ist kein Mietspiegel-Thema.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden