Immobilien zum Kaufen in Garching a.d.Alz

0 Immobilien werden in Garching a.d.Alz zum Kaufen angeboten.

Wählen Sie genauer aus: Was suchen Sie genau?

Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Garching a.d.Alz – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Kaufen in Garching a.d.Alz

Wer in Garching a.d.Alz kauft, plant die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) mit Hebesatz B 310 % und Hebesatz A 320 %. Die Gemeinde hat die Sätze in der Hebesatzsatzung vom 25. Oktober 2024 festgeschrieben. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Gemeinde setzt den Hebesatz. Landes-Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Hebesatzsatzung 2024

Alz-Verordnung 2025 und Sturzflutkarten der Gemeinde

Das Überschwemmungsgebiet an der Alz ist durch Rechtsverordnung vom 15. Oktober 2025 festgesetzt (Amtsblatt Landkreis Nr. 43 vom 24.10.2025). Es erfasst unter anderem Flächen in Garching an der Alz für ein 100-jährliches Hochwasser. In festgesetzten Gebieten dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden; Ausnahmen sind eng begrenzt. Die Karten liegen beim Landratsamt und in der Gemeinde aus.

Zusätzlich hat die Gemeinde ein Sturzflut-Risikomanagement erstellt. Online stehen Gefahrenkarten HQ30, HQ100 und HQExtrem sowie Risiko-Schadenspotentiale. Das sind Szenarien, keine Garantie für den konkreten Schadensfall. Vor einem Kauf prüfen Sie Flurstück und Lage in beiden Kartenwerken und fragen im Bauamt nach.

Quelle: Landratsamt Altötting; Überschwemmungsgebiet AlzQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Sturzflutkarten

Fernwärme aus Geothermie — erstes Erschließungsgebiet

Die Gemeinde sammelt Interessenten für ein Fernwärmenetz. Im Juli 2025 lief eine Umfrage im südlichen Teil des Orts; Beratungstermine gelten für das erste Erschließungsgebiet. Betreiber ist die Fernwärme Garching (EGIS und GP JOULE) als Partner der Gemeinde. Als Wärmequelle ist die bestehende Geothermie-Anlage von Silenos Energy vorgesehen. Ziel ist, das Gemeindegebiet nach und nach anzuschließen — ein Anschlusszwang folgt daraus nicht automatisch.

Beim Bauen gilt zusätzlich die Stellplatzsatzung vom 27. August 2025: Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Im nördlichen Teil der SKW-Siedlung greift eine Sanierungssatzung. Beides ändert Kauf- und Baukosten gegenüber einem Grundstück ohne diese Regeln.

Quelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; FernwärmeQuelle: Fernwärme Garching; WärmenetzQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Stellplatz- und Sanierungssatzung

Grundbuch in Altötting, Bauland am Trostberger Feld

Das Grundbuch führt das Amtsgericht Altötting für alle Gemarkungen im Landkreis. Einsicht ist für Eigentümer frei, für andere nur mit berechtigtem Interesse. Ein unbeglaubigter Ausdruck kostet 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Den Antrag können Sie über das BayernPortal anstoßen.

Bodenrichtwerte kommen vom Gutachterausschuss Altötting und sind kostenfrei im BayernAtlas bzw. über BORIS-Bayern abrufbar; schriftliche Auskunft kostet. Die Gemeinde führt eine Erhebungsliste für Baulandangebote. Aktuell arbeitet sie am Wohngebiet Trostberger Feld (Bekanntmachung September 2026). Für Erschließungsbeiträge gilt die Satzung vom 24. September 2020.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt AltöttingQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Bauamt BodenrichtwerteQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Trostberger FeldQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte Altötting

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Garching a.d.Alz

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Garching a.d.Alz?
  • Gilt der Hebesatz schon nach der Reform 2025?
  • Was ist Hebesatz A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt Hebesatz B 310 % und Hebesatz A 320 % (Satzung vom 25. Oktober 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Grundsteuer Hebesätze

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Fallen in Garching a.d.Alz extra GrESt-Sätze an?
  • Reicht der Bundesland-Block dazu?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % — der Satz gilt auch in Garching a.d.Alz. Details und Quellen stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Führt Garching a.d.Alz ein eigenes Grundbuchamt?
  • Kann ich den Ausdruck online beantragen?

Beim Amtsgericht Altötting — das Grundbuchamt führt die Bücher aller Gemarkungen im Landkreis. Unbeglaubigter Ausdruck 10 Euro, beglaubigt 20 Euro. Den Antrag können Sie über das BayernPortal anstoßen.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt AltöttingQuelle: BayernPortal; Grundbuchausdruck

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Garching a.d.Alz?
  • Wer ist der Gutachterausschuss?
  • Kostet die Auskunft etwas?

Beim Gutachterausschuss im Landratsamt Altötting. Online kostenfrei über den BayernAtlas bzw. BORIS-Bayern; schriftliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Das Bauamt der Gemeinde nennt die Geschäftsstelle (Tel. 08671/502-204).

Quelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Gutachterausschuss AltöttingQuelle: Landratsamt Altötting; Gutachterausschuss

  • Liegt mein Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Alz?
  • Was bedeutet die Verordnung vom 15. Oktober 2025?
  • Gibt es auch Starkregen-Karten?

Das prüfen Sie flurstückgenau: Die Alz-Verordnung vom 15. Oktober 2025 setzt das HQ100-Gebiet fest. Die Gemeinde stellt zusätzlich Sturzflutkarten (HQ30, HQ100, HQExtrem) ins Netz. In festgesetzten Gebieten sind neue Baugebiete grundsätzlich unzulässig.

Quelle: Landratsamt Altötting; Überschwemmungsgebiet AlzQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Sturzflutkarten

  • Kann ich mein Haus an Fernwärme anschließen?
  • Was ist das erste Erschließungsgebiet?
  • Wer ist der Ansprechpartner?

Die Gemeinde und Fernwärme Garching (EGIS/GP JOULE) sammeln Interessenten; Beratung gilt für das erste Erschließungsgebiet. Wärmequelle soll die Silenos-Geothermie sein. Ob Ihre Straße dabei ist, klären Sie über die Gemeinde-Seite und den Betreiber.

Quelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; FernwärmeQuelle: Fernwärme Garching; Anschluss

  • Fallen in Garching a.d.Alz Erschließungsbeiträge an?
  • Was ist das Trostberger Feld?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?

Ja, die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung vom 24. September 2020. Aktuell läuft die Bauleitplanung für das Wohngebiet Trostberger Feld. Ob ein konkretes Grundstück betroffen ist, klärt das Bauamt.

Quelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; ErschließungsbeitragQuelle: Gemeinde Garching a.d.Alz; Trostberger Feld

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

Weitere Immobilienangebote in Garching a.d.Alz

Kaufangebote in Garching-adAlz

Mietangebote in Garching-adAlz