1 Immobilie zum Kaufen in Grafschaft

1 Immobilie wird in Grafschaft zum Kaufen angeboten.

Seitenüberblick: Immobilien zum Kaufen in Grafschaft

Stand: 18.05.2026.

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Das Wichtigste zum Kaufen in Grafschaft

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt Grafschaft den Hebesatz der Grundsteuer B für 2026 auf 365 %; Grundsteuer A bleibt 345 %. Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block. Ein fertiger Wärmeplan ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Grafschaft; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Grafschaft; Klimaschutzkonzept

Was bedeutet der Hebesatz für Eigentümer?

Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt den Messbetrag nach neuem Recht; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die Jahressteuer steht im Bescheid — sie ist kein aktueller Verkaufspreis. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Gemeinde Grafschaft; Grundsteuer VerfahrenQuelle: Serviceportal RLP; Finanzamt Bad Neuenahr

Welche Lage-Risiken prüfen Sie vor dem Notar?

Grafschaft hat ein eigenes Starkregenvorsorgekonzept „Stark gegen Starkregen“ und gehört zur Hochwasserpartnerschaft Ahr. Ob Ihr Flurstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet oder in der Hochwassergefahrenkarte liegt, zeigt das Wasserportal Rheinland-Pfalz. Bodenrichtwerte holen Sie über BORIS.RLP (Link im Bundesland-Block).

Quelle: Gemeinde Grafschaft; Starkregen-KonzeptQuelle: Kreis Ahrweiler; Hochwasserpartnerschaft AhrQuelle: Wasserportal RLP; Hochwassergefahrenkarten

Wohin zum Grundbuch — und wann kommt der Wärmeplan?

Das Grundbuchamt sitzt beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Grunderwerbsteuer (Satz im Bundesland-Block) setzt das Finanzamt Mayen als Zentralamt. Ein beschlossener Wärmeplan liegt noch nicht vor; Gemeinden unter 100 000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2028 planen. Die Planung ist Orientierung, kein Anschlusszwang.

Quelle: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler; GrundbuchamtQuelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer ZentralamtQuelle: Gemeinde Grafschaft; Klimaschutzkonzept

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen zum Kaufen in Grafschaft

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Grafschaft?
  • Welcher Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
  • Welches Finanzamt setzt die Steuer fest?

Es gilt der landesweite Satz — siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung: in Rheinland-Pfalz 5 % der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis). Die Gemeinde erhebt keinen eigenen Aufschlag. Zuständig für die Festsetzung ist das Finanzamt Mayen (Grunderwerbsteuer-Zentralamt für den Bezirk Bad Neuenahr-Ahrweiler).

Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer FAQ

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Grafschaft?
  • Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform 2025?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 365 %, der der Grundsteuer A bei 345 %. Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Das Landesmodell ist wertabhängig und kein aktueller Verkaufspreis — Details im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Grafschaft; Hebesätze 2026Quelle: Gemeinde Grafschaft; Grundsteuerbescheid

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Grafschaft?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einen Auszug erhalten Eigentümer und Berechtigte dort; ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht. Unbeglaubigter Ausdruck: 10 Euro, beglaubigt: 20 Euro (Stand der Gerichtsseite).

Quelle: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Grafschaft?
  • Was ist BORIS.RLP?
  • Ersetzt der Bodenrichtwert den Kaufpreis?

Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS.RLP der Gutachterausschüsse — siehe Bundesland-Block. Der Wert ist eine zonale Orientierung, kein vereinbarter Kaufpreis.

Quelle: Gutachterausschüsse RLP; BORIS

  • Liegt Grafschaft in einem Wärmeplan- oder Fernwärmegebiet?
  • Gibt es schon einen beschlossenen Wärmeplan?
  • Bis wann muss die Gemeinde planen?

Ein fertiger Wärmeplan ist nicht veröffentlicht. Die Gemeinde hat ein Klimaschutzkonzept. Die gesetzliche Frist für Gemeinden unter 100 000 Einwohnern endet am 30. Juni 2028. Die Planung ist unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Gemeinde Grafschaft; Klimaschutzkonzept

  • Ist Grafschaft laut Karte hochwasser- oder starkregengefährdet?
  • Gehört Grafschaft zur Hochwasserpartnerschaft Ahr?
  • Wo prüfe ich HQ100 für mein Grundstück?

Die Gemeinde hat ein eigenes Konzept „Stark gegen Starkregen“ und ist Mitglied der Hochwasserpartnerschaft Ahr. Ob Ihr Flurstück im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet oder in der Hochwassergefahrenkarte liegt, prüfen Sie im Wasserportal Rheinland-Pfalz.

Quelle: Gemeinde Grafschaft; Starkregen-KonzeptQuelle: Kreis Ahrweiler; Hochwasserpartnerschaft AhrQuelle: Wasserportal RLP; Hochwassergefahrenkarten

  • Welche Förderungen gibt es beim Kauf in Grafschaft?
  • Gibt es Landesförderung für Wohneigentum?
  • Was ist die ISB-Wohnraumförderung?

Landesweit: ISB-Wohnraumförderung für selbst genutztes Eigentum mit Einkommensgrenzen — siehe Bundesland-Block. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, klären Sie bei der ISB, nicht bei der Gemeindekasse.

Quelle: Serviceportal RLP; Wohnraumförderung

  • Gibt es geplante Neubaugebiete in Grafschaft?
  • Hat der Gemeinderat 2025 Bauflächen beschlossen?
  • Welche Ortsteile sind betroffen?

Der Gemeinderat hat am 3. Juli 2025 die Ausweisung von rund 7,11 ha neuer Bauflächen beschlossen, unter anderem in Ringen, Birresdorf, Nierendorf, Karweiler, Eckendorf und Holzweiler. Ob und wann einzelne Flächen erschlossen werden, steht in den späteren Bauleitplänen — der Beschluss ist noch kein Kaufangebot.

Quelle: Blick aktuell; Bauflächenbeschluss Juli 2025

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