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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Remagen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Beim Immobilienkauf in Remagen fallen in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer an. Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, Bundesmodell) wird mit dem Hebesatz B von 465 % berechnet. Zum Vergleich für Mieter: Remagen hat keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze liegt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Finanzministerium RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Remagen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse RLP
Neben der Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten hinzu (bundesweit typischerweise grob 1,5–2 % des Kaufpreises, zuzüglich ggf. Makler). Zuständig für Remagen ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sinzig (Barbarossastraße 21). Die Eintragung setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus.
Quelle: Landtag RLP; KaufnebenkostenQuelle: Amtsgericht Sinzig; Grundbuchamt
Rhein-Hochwasser und Starkregen in Ortsteilen wie Unkelbach gehören zur Kaufprüfung (Lage, Versicherung, Objektschutz). Die Stadt bezuschusst private Schutzmaßnahmen 2026 mit bis zu 1.000 € pro Antrag — erst nach Förderbescheid bauen, Rechnungen bis 30. November 2026.
Quelle: Stadt Remagen; Starkregen-FörderungQuelle: Stadt Remagen; Hochwasser Vorsorge
Am 3. Juli 2025 beschloss der Stadtrat den kommunalen Wärmeplan (gemeinsames Projekt mit Sinzig). Er ortet Potenziale u. a. für Geothermie und Flusswasserwärme und nennt Fokusgebiete für mögliche Wärmenetze — ohne Anschlusszwang. Nutzen Sie ihn als Orientierung beim Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Remagen; Wärmeplan
Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (meist Kaufpreis) — seit dem 1. März 2012 landesweit einheitlich, also auch in Remagen.
Zusätzlich zu den 5 % Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten an (bundesweit oft grob 1,5–2 % des Kaufpreises) sowie ggf. Maklerprovision. Die Umschreibung im Grundbuch setzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Steuerzahlung voraus.
Quelle: Landtag RLP; KaufnebenkostenQuelle: Finanzministerium RLP; Unbedenklichkeit
Zuständig ist das Amtsgericht Sinzig, Grundbuchamt, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig. Remagen und Sinzig gehören zum Gerichtsbezirk dieses Amtsgerichts.
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gelten Hebesatz B 465 % und Hebesatz A 345 % (Haushalt 2026 unverändert). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Der Zahlbetrag steht im Bescheid — kein Marktwert-Modell.
Quelle: Stadt Remagen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Remagen; Haushalt 2026 Hebesätze
Ja — bis zu 1.000 € pro Antrag für private bauliche Vorsorge (z. B. Flutschotten), Förderzeitraum 2026. Erst nach Förderbescheid mit der Maßnahme starten; Rechnungen bis 30. November 2026. Zusätzlich lohnt der Blick auf Rhein-Hochwasser und die kommunale Vorsorgeübersicht.
Quelle: Stadt Remagen; Starkregen-FörderungQuelle: Stadt Remagen; Hochwasser Vorsorge
Der Stadtrat beschloss den kommunalen Wärmeplan am 3. Juli 2025. Er dient als strategische Orientierung (Potenziale, mögliche Netzgebiete), begründet aber keinen Anschlusszwang. Prüfen Sie vor Heizungswechsel die Karten und die aktuelle Beratung der Stadt.
Ja — ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. U2-Beiträge regelt der Kreis Ahrweiler; Verpflegung kann separat bleiben.
Drei Bahnhöfe (Remagen, Oberwinter, Rolandseck) an der linksrheinischen Strecke; RE 5 und RB 26 Richtung Bonn/Köln, Tarif über den VRM. Für den Alltag ohne Auto oft entscheidend bei der Lagewahl zwischen Kernstadt und Ortsteilen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden